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Immer weniger arbeitsmarktpolitische Förderung für Hartz-IV-Empfänger

Arbeitsmarktpolitik lohnt sich nur noch bei den Kurzzeitarbeitslosen. So scheint offenbar die Bundesagentur für Arbeit zu denken. Denn nur bei dieser Gruppe steigt der Anteil der Maßnahmenteilnehmer wieder an. Hartz-IV-Empfänger gehen hingegen immer häufiger leer aus.

Nur rund jeder zwölfte Hartz-IV-Empfänger (8,6 Prozent) im erwerbsfähigen Alter wurde 2015 mit einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme gefördert. Das zeigen die Aktivierungsquoten der Bundesagentur für Arbeit. Damit ist der Anteil der tatsächlich Geförderten an allen potentiellen Förderkandidaten erneut gesunken. 2014 erhielten noch neun Prozent eine Förderung. 2010 waren es sogar noch rund 15 Prozent.

Auch bei den arbeitslosen Hartz-IV-Empfängern, also denen, die tatsächlich auf Arbeitssuche sind (nicht jeder Hartz-IV-Empfänger zählt auch zu den Arbeitslosen, O-Ton berichtete), zeigt sich dieser Trend. 2015 wurden nur noch 16 Prozent mit einer Maßnahme gefördert, 2014 waren es noch rund 17 Prozent, 2010 noch rund 25.

Lediglich bei den Kurzzeitarbeitslosen in der Arbeitslosenversicherung (SGB III) ist die Aktivierungsquote im letzten Jahr gestiegen. Rund 21 Prozent nahmen an einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme teil. 2014 waren es rund 19 Prozent. Aber auch für diese Gruppe gab es schon deutlich bessere Förderbedingungen, denn noch 2010 lag die Teilnehmerquote bei 30 Prozent.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Aktivierungsquoten in den Rechtskreisen SGB III und SGB II (Dezember 2015), Darstellung O-Ton Arbeitsmarkt

Insgesamt fördert die Bundesagentur für Arbeit also immer weniger Arbeitslose und Hartz-IV-Empfänger mit arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen. Und das nicht nur in absoluten Zahlen, sondern auch anteilig an allen potentiellen Förderkandidaten. Damit ist die Entwicklung keine logische Konsequenz aus sinkenden Arbeitslosenzahlen, sondern Ausdruck der Sparmaßnahmen in der Arbeitsmarktpolitik.

Zum Weiterlesen:

Bundesagentur für Arbeit, Aktivierungsquoten in den Rechtskreisen SGB III und SGB II, Dezember 2015