28. September 2016
Bei zwei Drittel aller vollzeitbeschäftigten Leiharbeiter liegt das Einkommen unterhalb der Niedriglohnschwelle. Über alle Anforderungslevel und Berufsgruppen hinweg verdienen sie deutlich weniger als ihre regulär beschäftigten Kollegen und müssen ihr Gehalt häufiger mit Hartz-IV-Leistungen aufstocken. Das geht aus einer aktuellen Veröffentlichung der Bundesagentur für Arbeit hervor.
Leiharbeit gleich Niedriglohn. Das trifft in Deutschland auf 65 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten in der Arbeitnehmerüberlassung zu (400.000 von 612.000), denn ihr Gehalt liegt unterhalb der Niedriglohnschwelle. Die betrug laut Definition der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) 2013 1.973 Euro brutto monatlich, weniger als zwei Drittel des mittleren Verdienstes aller sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten (ohne Auszubildende). Zum Vergleich: Unter allen Vollzeitbeschäftigten gehörten „lediglich“ 20 Prozent zu den Geringverdienern.
Auch die Zahl der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer, die trotz Arbeit Hartz-IV-Leistungen beziehen, ist bei Leiharbeitern überdurchschnittlich hoch. Im Dezember 2015 lag ihr Anteil bei rund sechs Prozent, bei allen Arbeitnehmern hingegen waren es 1,9 Prozent.
Zeitarbeiter verdienen weniger als ihre Kollegen
2014 verdiente ein sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigter im Mittel 3.024 Euro brutto. Bei den Leiharbeitern lag das mittlere Bruttoeinkommen hingegen bei lediglich 1.758 Euro – 42 Prozent weniger. Dieser Unterschied lässt sich durchgängig über alle Berufsgruppen beobachten. Die größten Verdienstunterschiede finden sich in der Papier- und Verpackungstechnik (53 Prozent), die geringsten in der Gastronomie (ein Prozent).
Dies hängt laut Bundesagentur für Arbeit (BA) auch damit zusammen, dass die Beschäftigungsstruktur in der Arbeitnehmerüberlassung eine deutlich andere ist als unter allen Arbeitnehmern. In der Leiharbeit ist gut die Hälfte aller Vollzeitbeschäftigten (ohne Auszubildende) als Helfer beschäftigt und verdient entsprechend wenig. Spezialisten oder Experten arbeiten hingegen vergleichsweise selten als Leiharbeiter.
Dennoch lässt sich die ungleichgewichtige Entlohnung auch innerhalb der Anforderungsniveaus beobachten. Unter den als Helfer Beschäftigten verdienen die Leiharbeiter 29 Prozent weniger. Je höher das Anforderungsprofil der Stelle, desto geringer wird allerdings der Verdienstunterschied zwischen Leiharbeitern und allen Beschäftigten. Bei Fachkräften beträgt er 27 Prozent und bei Spezialisten 20 Prozent. Experten liegen über der Beitragsbemessungsgrenze von 5.000 Euro.
Die BA begründet dies damit, dass sich Leiharbeitnehmer und Beschäftigte in anderen Branchen teils erheblich voneinander unterscheiden, zum Beispiel in der Stabilität der Erwerbsbiographie. Leiharbeiter haben häufig längere Phasen der Arbeitslosigkeit oder Nichterwerbstätigkeit hinter sich und werden auch aufgrund dessen schlechter entlohnt.
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