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Arbeitsmarktpolitik für Flüchtlinge: Hauptsächlich kurze Aktivierungsmaßnahmen

Jeder vierte bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos gemeldete Flüchtling erhält eine arbeitsmarktpolitische Förderung. Fast ausschließlich handelt es sich dabei um kurze Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung.

Im Juni 2016 gab es rund 660.000 Teilnehmer an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, darunter etwa 45.400 Flüchtlinge. Das geht aus der Statistik über „Personen im Kontext von Fluchtmigration“ hervor, die die Bundesagentur für Arbeit (BA) seit Juni veröffentlicht. Die im Rahmen der Statistik erfassten Menschen sind aus Fluchtgründen (im Unterschied zu wirtschaftlichen Gründen) nach Deutschland gekommen. Sie haben eine Aufenthaltsgestattung, eine Aufenthaltserlaubnis Flucht oder eine Duldung.

Gemessen an allen, im Juni bei der Bundesagentur für Arbeit als arbeitslos registrierten Flüchtlingen, wurde damit jeder Vierte (26 Prozent) mit einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme gefördert. Das hat O-Ton Arbeitsmarkt in Anlehnung an die Aktivierungsquote der Bundesagentur für Arbeit errechnet. Die Aktivierungsquote beziffert den Anteil der Arbeitsuchenden, die zu einem bestimmten Zeitpunkt Förderleistungen erhalten, an allen Arbeitslosen.

Die Förderquote der „Personen im Kontext von Fluchtmigration“ ist höher als die aller Arbeitslosen. Unter allen Arbeitslosen wurde im Juni jeder Fünfte (20 Prozent) gefördert. Bei allen Arbeitslosen ist allerdings die Wahrscheinlichkeit hoch, dass sie bereits zuvor schon einmal eine Förderung erhalten haben. Bei den Flüchtlingen hingegen ist davon auszugehen, dass die aktuelle auch die erste arbeitsmarktpolitische Förderung in Deutschland ist.

Kurze Kurse zur Eignungsfeststellung oder Auffrischen von Kenntnissen

Mit einem Anteil von 83 Prozent nehmen die Flüchtlinge in der Hauptsache an Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung teil. In den kurzen, maximal acht Wochen andauernden Kursen soll zum Beispiel die Eignung des Teilnehmers für einen bestimmten Beruf festgestellt oder notwendige Kenntnisse und Fähigkeiten auf den neuesten Stand gebracht werden.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Personen im Kontext von Fluchtmigration, Darstellung O-Ton Arbeitsmarkt.

Nur zu sehr geringen Anteilen erhalten sie eine Förderung der beruflichen Weiterbildung (7 Prozent), einen Ein-Euro-Job (Arbeitsgelegenheit, 5 Prozent), einen Eingliederungszuschuss (Zuschuss zu den Lohnkosten für den Arbeitgeber, 4 Prozent) oder Einstiegsgeld (finanzielle Förderung zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung von Hartz-IV-Empfängern, ein Prozent).

Auch bei allen Arbeitslosen dominieren die Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, allerdings zu einem deutlich geringeren Anteil von 34 Prozent. Mit einem Anteil von einem Viertel (24 Prozent) nahmen sie hingegen deutlich häufiger an einer beruflichen Weiterbildung teil. Es folgen Ein-Euro-Jobs und Eingliederungszuschüsse mit Anteilen von 13 beziehungsweise zehn Prozent. Vier Prozent erhielten einen Gründungszuschuss. Die übrigen Maßnahmen spielen auch bei allen Arbeitslosen eine zahlenmäßig geringe Rolle.

Im August dieses Jahres ist zudem das befristete Arbeitsmarktprogramm „Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen“ (FIM) gestartet. Die FIM sind Arbeitsgelegenheiten („Ein-Euro-Jobs“), an denen Flüchtlinge bereits teilnehmen können, bevor über ihren Asylantrag entschieden wurde (O-Ton berichtete). Sie werden allerdings mit lediglich 80 Cent entlohnt. Das Programm befindet sich gerade in der Anlaufphase. Teilnehmerzahlen liegen noch nicht vor.

Zum Weiterlesen:

Bundesagentur für Arbeit, Personen im Kontext von Fluchtmigration

Bundesagentur für Arbeit, Kennzahlensteckbrief Arbeitsmarktorientierte Aktivierungsquote 1

Bundesagentur für Arbeit, Aktivierungsquoten in den Rechtskreisen SGB III und SGB II – September 2016, Aktivierung in den Rechtskreisen SGB III und SGB II

Bundesagentur für Arbeit, Methodenbericht – Aktivierung in den Rechtskreisen SGB III und SGB II