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Sanktionen gegen Empfänger von Hartz IV-Grundsicherung

(o-ton) Die Zahl der Sanktionen gegen Hartz IV-Empfänger in 2011 hat gegenüber dem Vorjahr um 9 Prozent auf knapp 900.000 zugenommen. Das bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass mehr Menschen Arbeitsangebote abgelehnt und Arbeit verweigert haben. Tatsächlich sind nur die Meldeversäumnisse angestiegen. Ein Meldeversäumnis liegt beispielsweise vor, wenn Termine mit dem Arbeitsvermittler nicht wahrgenommen werden oder Personen sich verspätet arbeitslos melden. Unsere Grafik zeigt die Entwicklung der Sanktionsgründe seit 2007.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Zeitreihe zu Sanktionen – Deutschland mit Ländern, Darstellung O-Ton Arbeitsmarkt.