Aus dem Bundestag

Gesunde Ernährung und andere Fragen zur Neuberechnung der Regelsätze in der Grundsicherung. Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/6151 vom 26.05.2026

Die Bundesregierung äußert sich derzeit noch nicht zu Details der geplanten Neuberechnung der Regelbedarfe in der Grundsicherung und verweist auf laufende Beratungen dazu. Sie verteidigt außerdem die pauschalierte Berechnung der monatlichen Leistungen für Lebensmittel und Dinge des täglichen Bedarfs. Außerdem ergebe sich aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Neuberechnung der Regelbedarfe weder die Begründung noch das Erfordernis, für eine Erhöhung der Regelbedarfe. „Dies steht nicht im Gegensatz zur Notwendigkeit einer fortlaufenden Überprüfung und gegebenenfalls Weiterentwicklung der bestehenden Regelbedarfsermittlung“, schreibt sie in der Antwort weiter.

Fünfzehnter Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des Gesetzes zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung, BT-Drs. 21/6100 vom 21.05.2026

Die Schattenwirtschaft in Deutschland ist 2024 auf 11,1 Prozent des Bruttoinlandsprodukts gestiegen. Schätzungen zufolge ist der Anteil der nicht regulären Tätigkeiten damit abermals leicht gestiegen: 2023 lag ihr Anteil demnach noch bei 10,1 Prozent, 2022 bei 9,7 Prozent und 2021 bei 9,2 Prozent. Zugleich stieg die Anzahl der Stellen bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung (FKS) in diesem Zeitraum von 7.770 auf 9.477. Der Fehlbestand ging zwar zurück, liegt aber immer noch bei 11,1 Prozent. Deutlich zurückgegangen ist die Zahl von Arbeitgeberprüfungen. Diese lag 2021 noch bei 48.064, 2024 dann bei 25.274. Auch die Zahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren wegen Straftaten sank in diesem Zeitraum von 120.345 auf 96.813. Die Summe der erwirkten Freiheitsstrafen (gemessen in Jahren) fiel von 1.624 auf 1.277. „Die FKS hat ihre Ausrichtung nach dem Grundsatz ‚Qualität vor Quantität‘ im Berichtszeitraum konsequent weiterentwickelt, was sich auch in den aktuellen Arbeitsergebnissen widerspiegelt“, heißt es dazu im Bericht.

➔ Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages (2026): Unionsrechtliche Vorgaben für das Arbeitszeitgesetz. Zulässigkeit einer Abschaffung und Umsetzungsdefizite, Berlin, Februar 2026

➔ Wirksamkeit von Bildungsgutscheinen und zur Förderung von Führerscheinausbildungen. Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/5660 vom 28.04.2026

Auf Basis eines eingelösten Bildungsgutscheins haben im Jahr 2024 rund 294.000 Teilnehmende eine berufliche Weiterbildung beendet. 55 Prozent von ihnen seien sechs Monate nach ihrem individuellen Austritt sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen, nach zwölf Monaten seien es 62 Prozent gewesen. Arbeitsmarktrelevante Qualifikationen, wie zum Beispiel der Erwerb eines Führerscheins, können einen Beitrag zur Aufnahme oder zur Stabilisierung eines Beschäftigungsverhältnisses leisten, so die Regierung. Eine Förderung des Erwerbs eines Führerscheins erfolge unabhängig von der Herkunft der Person und setze immer eine individuelle Prüfung voraus.

➔ Entwicklung von Kosten und Wirkung arbeitsmarktpolitischer Instrumente, Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/5631 vom 23.04.2026

Im Jahr 2025 haben die Ausgaben für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (MAbE) im Rechtskreis SGB III insgesamt bei 379,4 Millionen Euro und im Rechtskreis SGB II bei 765,7 Millionen Euro gelegen.

➔ Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2831 zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit. Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/5577 vom 22.04.2026

Eine Erweiterung des Anwendungsbereichs im Rahmen der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit ist nach aktuellem Stand nicht vorgesehen, da die Regelungen die spezifischen Merkmale und Herausforderungen in der Plattformarbeit adressieren, so die Regierung. 

➔ Handlungsdruck bei mentaler Gesundheit junger Menschen (22.04.2026)

In einer Sitzung des Ausschusses für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend haben Sachverständige mehr und besser koordinierte Unterstützungs- und Beratungsangebote für Kinder und Jugendliche gefordert. Bei Kinder- und Jugendarbeit allgemein, aber auch bei der Schulsozialarbeit dürfe nicht gespart werden, so der einhellige Appell der Expertinnen. Geladen waren sie zum Thema „Mentale Gesundheit von jungen Menschen – Gesundes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen“, und sie waren sich einig, dass der Fokus stärker auf die Prävention, die auch früher im Lebensalter beginnen müsse, gesetzt werden sollte. Außerdem mahnten sie eine Regulierung von Social Media, mehr Mitspracherechte der Jugendlichen bei den sie betreffenden Belangen, einen verbindlichen Qualitätsrahmen für die Unterstützungsangebote sowie eine separate Bedarfsplanung für die Kinder- und Jugendpsychatrie an.

➔ Weiterbildung stärken – Beschäftigungsfähigkeit sichern und Qualifizierung im Strukturwandel erleichtern. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, BT-Drs. 21/5518 vom 21.04.2026

➔ Arbeitsmigranten aus Drittstaaten nach § 15d der Beschäftigungsverordnung und ihr Verbleib in Deutschland, BT-Drs. 21/5424 vom 17.04.2026

2024 sind 1.902 und im Jahr 2025 sind 7.662 nationale Visa für kurzzeitig kontingentierte Beschäftigungen nach Paragraf 19c Absatz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) in Verbindung mit Paragraf 15d Beschäftigungsverordnung (BeschV) erteilt worden. Zur Aufnahme einer kurzfristig kontingentierten Beschäftigung sei aber nicht immer ein Visum erforderlich, schreibt die Regierung weiter in einer Antwort Anfrage im Bundestag. „Die Regelungen zur Durchführung der kurzzeitig kontingentierten Beschäftigung stellen sicher, dass die entsprechende Aufenthaltserlaubnis die Dauer von acht Monaten im Jahr nicht überschreitet. Personen, die sich ohne gültige Aufenthaltserlaubnis in Deutschland aufhalten, machen sich strafbar beziehungsweise handeln ordnungswidrig“, erläutert die Regierung. Arbeitgeber, die Personen ohne gültige Aufenthaltserlaubnis beschäftigen, könnten ebenfalls sanktioniert werden. Es sei Aufgabe der Kontroll- und Sicherheitsbehörden, im Rahmen ihrer Tätigkeiten Verstöße festzustellen und Hinweise an die zuständigen Stellen zur Nachverfolgung weiterzuleiten. Eine systematische Erfassung der Ausreisen von Personen mit einer kurzzeitigen kontingentierten Beschäftigung finde im Ausländerzentralregister (AZR) grundsätzlich nicht statt, da sich die betroffenen Personen für die gesamte Aufenthaltsdauer allein mit einem Visum in Deutschland aufhalten könnten, heißt es in der Antwort.

➔ Qualifizieren statt verwalten – Umsetzung und Wirkung von Weiterbildungsgeld und Weiterbildungsprämie. BT-Drs. 21/5167 vom 31.03.2026

Zu den Möglichkeiten der Online-Beratung für Jobsuchende: Bei der von der Bundesagentur für Arbeit entwickelten „vernetzten hybriden Beratung“ wird nach Angaben der Bundesregierung ein Präsenztermin in der Agentur für Arbeit mit der virtuellen Zuschaltung interner und externer Experten kombiniert. Derzeit sei für dieses Beratungsmodell eine Arbeitsagentur prozessual umgestellt und infrastrukturell ausgestattet. Für die Arbeitsagenturen bestehe grundsätzlich auch die technische Möglichkeit einer Beratung per Videotelefonie. Zu einem solchen Beratungsgespräch könnten weitere Teilnehmer technisch zugeschaltet werden. In welchem Umfang Jobcenter und Arbeitsagenturen Formen der gemeinsamen Beratung per Videokonferenz/Videotelefonie tatsächlich nutzen, ist den Angaben zufolge nicht bekannt.

➔ Berufsfreiheit für Selbstständige sicherstellen – Abgrenzung zu abhängiger Beschäftigung rechtssicher machen. Antrag der Fraktion der AfD, BT-Drs. 21/5059 vom 27.03.2026

Die AfD-Fraktion fordert in einem Antrag, die Berufsfreiheit für Selbstständige sicherzustellen und die Abgrenzung zu abhängiger Beschäftigung rechtssicher zu machen. Das Statusfeststellungsverfahren (§7a SGB IV) der Deutschen Rentenversicherung wird als unklar und oft nicht nachvollziehbar kritisiert. „Die Abgrenzung zwischen selbstständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung wird maßgeblich anhand einer Gesamtwürdigung unbestimmter Rechtsbegriffe vorgenommen. Maßstäbe, die aus der klassischen Betriebsorganisation stammen, werden auf moderne, agile Projektarbeit übertragen und führen zu schwer prognostizierbaren Ergebnissen“, heißt es in dem Antrag. Die Fraktion fordert deshalb von der Bundesregierung unter anderem einen Gesetzentwurf zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch, um das Statusfeststellungsverfahren zu reformieren, zu entbürokratisieren und zu digitalisieren. Ein zweiter Gesetzentwurf soll das Verfahren zur Anrechnung von (freiwilligen) Beiträgen zur Gesetzlichen Rentenversicherung, Gesetzlichen Krankenversicherung sowie Sozialen Pflegeversicherung auf nachträglich festgestellte Pflichtbeiträge etablieren.

➔ Bekämpfung gefälschter Berufsqualifikationen im Pflege- und Arztwesen. Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/4971 vom 25.03.2026

Ergänzend zur Fachkräftesicherung im Inland sei Deutschland auf die Anwerbung von Fachkräften aus Drittstaaten angewiesen. Rund 18 Prozent der Pflegekräfte stammten aus dem Ausland. Der Stellenzuwachs in den vergangenen beiden Jahren sei ausschließlich auf ausländische Kräfte zurückzuführen gewesen. Zudem stammten laut einer Statistik der Bundesärztekammer (BÄK) Ende 2024 rund 15,6 Prozent der berufstätigen Ärzte in Deutschland aus dem Ausland. Der Bundesgesetzgeber hat den Angaben zufolge die Gesetzgebungskompetenz für die Regelung der Zulassung zu ärztlichen und anderen Heilberufen. Die Ausführung der Bundesgesetze falle in die Zuständigkeit der Länder. Die von den Ländern bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) eingerichtete Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe (GfG) könne auf eine jahrelange Expertise bei der Verifikation von Zeugnissen zurückblicken. Dabei werde regelhaft nicht nur das Dokument selbst untersucht, sondern durch Kontakte zu den ausstellenden Behörden in den Herkunftsländern und durch Registereinträge auch die Plausibilität der Dokumente geprüft.

➔ Sozialleistungen an EU-Bürger. Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/5049 vom 25.03.2026

Für den Zugang von EU-Bürgern zu Sozialleistungen, der an eine Beschäftigung geknüpft ist, kommt es darauf an, ob diese sich auf die in den EU-Verträgen gewährleistete Arbeitnehmerfreizügigkeit berufen können. Die Regierung erläutert dazu: „Nach der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) ist Arbeitnehmer/in, wer während einer bestimmten Zeit für einen anderen nach dessen Weisung Leistungen erbringt, für die er/sie als Gegenleistung eine Vergütung erhält. Diese Leistungserbringung muss tatsächlich erfolgen und darf nicht völlig untergeordneter oder unwesentlicher Art sein. Bei der Beurteilung, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, kommt es nach der maßgeblichen EuGH-Rechtsprechung immer auf eine Gesamtbetrachtung der Umstände des Einzelfalls an. Ist das Arbeitsverhältnis hiernach zu geringwertig oder nur auf dem Papier fingiert, besteht kein Recht zum Aufenthalt und daher auch kein Zugang zu Sozialleistungen. Gleiches gilt, wenn die Berufung auf die Arbeitnehmerfreizügigkeit rechtsmissbräuchlich erscheint.“ Im aktuellen Koalitionsvertrag sei vereinbart, Anreize zur Einwanderung in die Sozialsysteme zu reduzieren und groß angelegten Sozialleistungsmissbrauch zu beenden.

➔ Sozialleistungsbetrug effektiv bekämpfen – Kommunen entlasten – Ordnung und Sicherheit stärken. Antrag der Fraktion der AfD, BT-Drs. 21/4942 vom 24.03.2026

Die Bundesregierung soll die gesetzlichen Grundlagen so erweitern, dass die Finanzkontrolle Schwarzarbeit in sogenannten „Problemimmobilien“ regelmäßig gemeinsam mit kommunalen Behörden Kontrollen durchführen kann, „hierfür eigenständige Prüfanlässe erhält und ihre Ermittlungen gezielt auf den Verbund von illegaler Beschäftigung und organisiertem Sozialleistungsmissbrauch ausrichten kann“. Auch fordert die AfD-Fraktion die Bundesregierung auf, den angekündigten Straftatbestand des „Organisierten Sozialleistungsbetrugs“ so auszugestalten, dass insbesondere „Vermieter, Vermittler und Arbeitgeber, die systematisch in Verbindung mit illegaler Beschäftigung und Scheinarbeitsverhältnissen Leistungen erschleichen oder dies ermöglichen, erfasst werden“. Auch sollen nach dem Willen der Fraktion Vermögensabschöpfung sowie Einziehung von Vermögenswerten ermöglicht werden, wenn ein nachweisbarer Bezug zu organisiertem Leistungsbetrug besteht. Ferner soll die Bundesregierung dem Antrag zufolge einen Gesetzentwurf vorlegen, der ein „bundesweit einheitliches, zweckgebundenes digitales Datenaustauschsystem zwischen Meldebehörden, Ausländerbehörden, Jobcentern, Sozialämtern, Familienkassen, der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) sowie den Sozialversicherungsträgern schafft“.

➔ Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu Arbeitszeit und gesundheitlichen Auswirkungen. Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/4964 vom 24.03.2026

Die der Bundesregierung vorliegenden arbeitswissenschaftlichen Befunde zeigen überwiegend, dass verkürzte tägliche Ruhezeiten mit relevanten Einbußen von Schlafdauer, Schlafqualität, Erholung und Gesundheit verbunden sind. In der Antwort heißt es weiter: „Die Bundesregierung nimmt die Forschungsergebnisse zur Kenntnis und bezieht sie in ihre Entscheidungsprozesse ein.“

➔ Sachstand Grundsicherung für Arbeitsuchende und Armutsmigration. Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/4926 vom 23.03.2026

Die Partner einer Bedarfsgemeinschaft können sich grundsätzlich die Betreuung von Kindern zeitlich aufteilen. Sie können sich aber nicht beide für dieselben Zeiträume auf Unzumutbarkeit berufen. Das erläutert die Bundesregierung in einer Antwort zur Frage der Zumutbarkeit einer Arbeitsaufnahme in der Grundsicherung. Diese Frage werde in einem Beratungsgespräch durch die Integrationsfachkraft geklärt. Die Entscheidung, wer die Kinderbetreuung übernimmt, werde im Datensatz entsprechend dokumentiert, so die Regierung.

➔ Auswirkungen einer möglichen Abschaffung der täglichen Höchstarbeitszeit auf die Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit. Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/4925 vom 23.03.2026

➔ Umsetzungsreife der geplanten Grundsicherung. Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/4856 vom 18.03.2026

Die Bundesregierung verteidigt die geplante neue Grundsicherung und die Abschaffung des Bürgergeldes. „Einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person ist grundsätzlich jede Arbeit zumutbar. Die Ausnahmen hierzu sind in Paragraf 10 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) geregelt. Demnach ist eine Arbeit nicht allein deshalb unzumutbar, weil sie im Hinblick auf die Ausbildung der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person als geringerwertig anzusehen ist. Ob eine Arbeit unzumutbar ist, ist darüber hinaus immer anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls zu prüfen.“ Die Grundsicherung für Arbeitsuchende gewährleiste allen erwerbsfähigen Personen, die ihren Lebensunterhalt trotz Nutzung der ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nicht selbst bestreiten können, ein menschenwürdiges Existenzminimum. „Dazu ist der Staat aufgrund des Sozialstaatsprinzips verpflichtet“, betont die Regierung weiter. Aufgrund der Nachrangigkeit staatlicher Leistungen seien Leistungsbeziehende im Gegenzug verpflichtet, aktiv daran mitzuwirken, dass sie ihren Lebensunterhalt oder wenigstens einen Teil davon (wieder) selbst verdienen. Um die Mitwirkung der Leistungsberechtigten sicherzustellen, würden mit dem 13. SGB II-Änderungsgesetz Mitwirkungspflichten gestärkt und Leistungsminderungen verschärft. „Die Grenzen, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 5. November 2019 (1 BvL 7/16) gesetzt hat, werden dabei beachtet.“

➔ Rechtskreiswechsel ukrainischer Geflüchteter – Integrationspolitische Risiken und fiskalische Folgen des Leistungsrechtsanpassungsgesetzes. Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/4893 vom 18.03.2026

Die Bundesregierung weist Bedenken am Rechtskreiswechsel für nach April 2025 eingereiste ukrainische Geflüchtete als unbegründet zurück. In einer Antwort schreibt sie unter anderem, dass der Übergang der Zuständigkeit auf die Leistungsbehörden nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) „so wenig verwaltungsaufwändig wie möglich“ umgesetzt werde. Eine rückwirkende Verrechnung zwischen den Jobcentern oder den Trägern der Sozialhilfe sowie den Leistungsbehörden nach dem AsylbLG sei – auch um Bürokratie zu vermeiden – nicht vorgesehen. „Zudem tragen die im Gesetzentwurf vorgesehenen Übergangsregelungen dazu bei, dass sich die bisher für Geflüchtete aus der Ukraine zuständigen Behörden auf die neue Rechtslage einstellen können und keine Bescheide aufheben müssen, deren Bewilligungszeitraum in der dreimonatigen Übergangsfrist endet“, heißt es in der Antwort weiter.

➔ Teilhabe bei Pflegebedarf – Umsetzung bei Menschen unter 65. Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/4854 vom 18.03.2026

Die Bundesregierung kann Fragen zur konkreten Ausgestaltung der Eingliederungshilfe nicht beantworten und verweist auf die Kompetenz der Länder in diesem Zusammenhang. In einer Antwort erläutert die Regierung außerdem, dass die Statistik zur Eingliederungshilfe eine Leistungsempfängerstatistik sei und daher nur Personen erfasse, die Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten. „Daten zu Personen, die anspruchsberechtigt sein könnten, werden hier nicht erhoben.“ Auch aus dem Bereich der Pflegeversicherung liegen der Bundesregierung demnach hierzu keine Daten vor. „Der Anspruch auf Eingliederungshilfe ist kein Abfragemerkmal im Rahmen von Erhebungen zum Bezug von Leistungen der sozialen Pflegeversicherung“, heißt es in der Antwort.

➔ Umgang der Bundesregierung mit den Empfehlungen der Kommission zur Sozialstaatsreform. Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/4780 vom 16.03.2026

➔ Wohnungslosigkeit bei jungen Menschen, BT-Drs. 21/4671 vom 10.03.2026

In der Bundesrepublik Deutschland waren Ende Januar 2025 137.125 Menschen unter 18 Jahren ohne Wohnung. Die Zahl der Wohnungslosen im Alter von 18 bis 25 Jahren wird mit 55.675 angegeben.

➔ Ungeklärter Verbleib vietnamesischer Auszubildender in Berlin, BT-Drs. 21/4682 vom 10.03.2026

In dieser Antwort der Bundesregierung geht es um junge Vietnamesen, die „zur Ausbildung im Hotel- und Gaststättengewerbe nach Berlin gekommen sind“. Nach einer Recherche des Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB), über die im Oktober 2025 bundesweit berichtet worden sei, seien rund 200 von 700 Vietnamesen nicht mehr zum Unterricht an einer gastgewerblichen Schule in Berlin erschienen. Es bestehe der Verdacht „auf Menschenhandel und Ausbeutung (in Restaurantküchen über Nagelstudios bis hin zur Prostitution), in denen die Vietnamesen Schulden von bis zu 20.000 Euro bei privaten Vermittlungsagenturen abarbeiten müssten“.

➔ Zahlen zu in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Geflüchteten zum Stand 31. Dezember 2025. Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/4644 vom 06.03.2026

Ende vergangenen Jahres haben in Deutschland rund 43.600 asylberechtigte Ausländer gelebt. Die drei Hauptherkunftsländer waren demnach die Türkei mit 11.268 Asylberechtigten, Afghanistan mit 5.247 Betroffenen und Iran mit 4.696 Personen. Die Zahl der Ende 2025 im AZR registrierten Menschen mit Flüchtlingsschutz betrug den Angaben zufolge 706.727. Hauptherkunftsländer waren in diesen Fällen Syrien mit 276.676 Personen vor Afghanistan mit 125.711 und dem Irak mit 88.365. 373.078 Menschen waren mit einer Aufenthaltserlaubnis nach Paragraf 25 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes (subsidiärer Schutz) registriert. Hauptherkunftsländer waren hier laut Bundesregierung Syrien mit 292.340 Fällen sowie Irak mit 18.271 und Afghanistan mit 16.130. Mit Aufenthaltserlaubnissen nach Paragraf 25 Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes, die wegen Abschiebungsverboten erteilt werden, seien Ende vergangenen Jahres 185.338 Personen erfasst gewesen. Die drei Hauptherkunftsländer waren demnach Afghanistan (117.531) vor dem Irak (12.005) und Somalia (8.312). Die Zahl der zum Stichtag im AZR erfassten Personen mit einer Duldung gibt die Bundesregierung mit 190.974 an.

➔ Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages (2026): Schwerbehindertenvertretung. Rechtliche Ausgestaltung der Schwerbehindertenvertretung und Stellung im Vergleich zum Betriebsrat, Berlin 2026

➔ Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages (2026): Leistungsminderungen bei Pflichtverletzungen nach dem SGB II. Zusammenfassung qualitativer Studien zu deren Auswirkungen, Berlin 2026

In der Dokumentation wird die wissenschaftliche Studienlage zu Auswirkungen von Leistungsminderungen im Leistungsbereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende als Sanktionen anhand ausgewählter aktueller Quellen nach dem Jahr 2017 dargestellt. Mögliche Effekte auf die Beschäftigungsaufnahme und Beschäftigungsqualität sowie gesundheitliche oder soziale Folgewirkungen wurden in den Blick genommen.
➞ Hinsichtlich der Studien bis 2017 ist auf die Dokumentation mit dem Titel Auswirkungen von Sanktionen im SGB II – Überblick über qualitative Studien in Deutschland zu verweisen.

➔ Unterhaltsvorschuss reformieren – Chancen für Kinder Alleinerziehender verbessern. Antrag der Fraktion Die Linke, BT-Drs. 21/4539 vom 05.03.2026

➔ Deutscher Bundestag: Gesetz zu Jugendarbeit im Ganztag beschlossen (04.03.2026)

Der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 21/3193) „zur Stärkung der Jugendarbeit im Ganztag“ während der Schulferien in leicht geänderter Fassung beschlossen. Für den Entwurf stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD. Die Fraktionen der AfD und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Die Linke stimmte gegen den Entwurf.
In den Zeiten der Schulferien sollen daher – zusätzlich zu den bereits vorgesehenen, den Rechtsanspruch erfüllenden Angeboten der Schulen, der Tageseinrichtungen und ihrer Kooperationspartner – Angebote der öffentlichen Träger und der anerkannten freien Träger der Jugendhilfe unmittelbar rechtsanspruchserfüllend wirken.

➔ Deutscher Bundestag: Grundsicherung kommt – mit einigen Änderungen (04.03.2026)

Die neue Grundsicherung kommt, wenn auch mit leichten Änderungen. Das hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales am Mittwoch durch Annahme des entsprechenden Gesetzentwurfes (21/3541) der Bundesregierung beschlossen. Für den Entwurf in geänderter Fassung stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD. Dagegen stimmten die Fraktionen von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke.
Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD haben den Gesetzentwurf durch einen Änderungsantrag an einigen Stellen überarbeitet. So sollen unter anderem künftig bereits ab dem ersten Tag des Grundsicherungsbezugs Leistungen zur Integration in den Arbeitsmarkt aktiviert werden können. Die sogenannte Tragfähigkeitsprüfung für Selbstständige wurde verschärft, das Jobcenter soll schon nach einem Jahr prüfen, ob die Selbstständigkeit der Grundsicherungsbezieher tragfähig für den Lebensunterhalt ist. Damit soll auch Scheinselbstständigkeit besser bekämpft werden. Wenn ein Meldeversäumnis vorliegt und es einen Verdacht auf eine psychische Erkrankung gibt, soll das Jobcenter ein ärztliches Attest anordnen können. Eltern sollen ab dem 14. Lebensmonat des Kindes (ursprünglich ab dem 12. Lebensmonat) verpflichtet werden, eine Arbeit aufzunehmen. Außerdem werden Zuständigkeiten der Bundesagentur für Arbeit erweitert, um organisierten Sozialleistungsmissbrauch besser bekämpfen zu können. Änderungen gibt es auch bei der Übernahme von Unterkunftskosten innerhalb der einjährigen Karenzzeit. Für Bedarfsgemeinschaften mit Kindern sollen die Wohnkosten innerhalb der Karenzzeit auch dann übernommen werden, wenn sie die vorgesehene Obergrenze (1,5faches der Angemessenheit) überschreiten.

➔ Verdeckte Armut in Deutschland. Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/4519 vom 03.03.2026

Die Bundesregierung kann nur schätzen, wie verbreitet die sogenannte verdeckte Armut in Deutschland ist. Personen, die Grundsicherungsleistungen nicht in Anspruch nehmen, könnten statistisch nicht erfasst werden. In welchem Umfang eine Nichtinanspruchnahme bestehe, könne nur auf Basis von Modellrechnungen geschätzt werden. Dabei werde eine mögliche Bedürftigkeit in den Mindestsicherungssystemen auf Basis von Befragungsdaten zu Einkommen und Vermögen simuliert. Dies gehe mit einer hohen Unsicherheit einher, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort. Die Bundesregierung betont in der Antwort zugleich, dass genügend Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten durch Mitarbeitende in den Jobcentern, Beratungsstellen und Ausfüllhilfen existierten. „Sozialleistungsträger sind gesetzlich verpflichtet, umfassend zu beraten und über mögliche Ansprüche aufzuklären.

➔ Nettozuwanderung laut Migrationsbericht 2024 zurückgegangen (26.02.2026)

Als Unterrichtung durch die Bundesregierung liegt der „Migrationsbericht 2024“ (BT-Drs. 21/4300) vor. Danach ist die Nettozuwanderung nach Deutschland im Jahr 2024 im Vergleich zu 2023 von plus 662.964 auf plus 430.183 Personen zurückgegangen, was einem Rückgang von 35,1 Prozent entspricht. Dem Bericht zufolge sind im Jahr 2024 insgesamt 1.694.192 Menschen nach Deutschland zugewandert (minus 12,3 Prozent), während die Fortzüge mit 1.264.009 auf dem Niveau von 2023 verblieben (minus 0,4 Prozent). Die Zuwanderung habe 2024 „aus nahezu allen wichtigen Herkunftsländern abgenommen“; sowohl aus der Ukraine als auch aus Rumänien, der Türkei, Polen und Syrien seien weniger Zuzüge verzeichnet worden.
Wie dem Migrationsbericht zugleich zu entnehmen ist, lebten in Deutschland im Jahr 2024 rund 21,2 Millionen Menschen mit Einwanderungsgeschichte, was einem Anteil von 25,6 Prozent an der Gesamtbevölkerung entspricht. Den größten Anteil machten dabei selbst eingewanderte Personen mit 75,6 Prozent aus (1. Generation), während die Nachkommen von Eingewanderten 24,4 Prozent stellten (2. Generation). Letztere sind laut Vorlage in Deutschland geboren, beide Elternteile jedoch seit 1950 nach Deutschland eingewandert. 43,7 Prozent der Menschen mit Einwanderungsgeschichte sind der Unterrichtung zufolge deutsche Staatsangehörige.
Die Ergebnisse für 2024 zeigten, dass jeweils rund ein Drittel der Personen mit Einwanderungsgeschichte aus EU-Staaten (29,7 Prozent) oder aus anderen europäischen Staaten (35,1 Prozent) kommt. Die übrigen knapp 40 Prozent bildeten Personen aus unterschiedlichen Ländern außerhalb Europas, hierbei vor allem Asien mit einem Anteil von 27 Prozent. Bezogen auf die wichtigsten Herkunftsländer seien die rund 2,6 Millionen Menschen mit türkischer Einwanderungsgeschichte die größte Gruppe in Deutschland.


➔ Zugang statt Blockade – Zulassungsstopp zu Sprach- und Integrationskursen aufheben. Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, BT-Drs. 21/4280 vom 24.02.2026

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dringt darauf, den „Zulassungsstopp zu Sprach- und Integrationskursen“ aufzuheben. In einem Antrag  schreibt die Fraktion, das Bundesinnenministerium habe am 9. Februar gegenüber den Trägern der Integrations- und Sprachkurse in einem Rundschreiben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) verkündet, „dass bis Ende des Jahres keine Zulassungen nach Paragraf 44 Absatz 4 Aufenthaltsgesetz erteilt werden“. Zugleich fordert sie die Bundesregierung auf, die Aussetzung der Zulassungen „sofort zurückzunehmen und zügig über Zulassungsanträge zu bescheiden“. Der Zulassungsstopp sei „integrationspolitisch kontraproduktiv, arbeitsmarktpolitisch ineffizient und gesellschaftlich schädlich“, kritisieren die Abgeordneten in der Vorlage. Sprache sei der Schlüssel zur gesellschaftlichen Teilhabe und eröffne Zugang zu Bildung, sozialen Kontakten und Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Auf Grund der Aussetzung der Zulassungen werde 129.500 Personen und damit 40 Prozent der potenziellen Teilnehmer der Zugang zum Sprach- und Integrationskurs verwehrt bleiben. Von dieser Maßnahme seien insbesondere ukrainische Geflüchtete mit vorübergehendem Schutzstatus betroffen. In dem Antrag fordert die Fraktion zugleich, die Sprach-, Integrations- und Berufssprachkurse „als Teil einer verlässlichen Teilhabeinfrastruktur dauerhaft abzusichern“. Auch soll die Bundesregierung nach dem Willen der Abgeordneten unter anderem die Kursmodalitäten stetig verbessern, geschlechtsspezifische Hürden abbauen und Kinderbetreuung während der Teilnahme an Sprach- und Integrationskursen gewährleisten.

➔ Technisierung statt Zuwanderung – Für einen leistungsfähigen Arbeitsmarkt. Antrag der Fraktion der AfD, BT-Drs. 21/4728 vom 24.02.2026

Die AfD-Fraktion setzt sich in einem Antrag für einen Arbeitsmarkt ein, der auf Technisierung statt Zuwanderung setzt. Konkret verlangt sie von der Bundesregierung unter anderem, Sozialleistungen nach dem SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch) für Zuwanderer an einen langjährigen Aufenthalt mit sozialversicherungspflichtiger und existenzsichernder Beschäftigung zu knüpfen, sodass eine direkte Zuwanderung in das Sozialsystem ausgeschlossen ist. Auch müsse ein am tatsächlichen Bedarf ausgerichtetes Einwanderungsrecht geschaffen werden. Einwanderung und Asyl müssten getrennt organisiert werden. Asyl solle politisch Verfolgten vorbehalten bleiben. Aus- und Weiterbildungsangebote sollen nach dem Willen der AfD-Fraktion ausgebaut werden, insbesondere für Wiedereinsteiger in Mangelberufe sowie für Umschulungen im Bereich Technik, MINT und Pflege. Die Angebote sollen berufsbegleitend, modular und leicht zugänglich sein. Außerdem schlägt die Fraktion Maßnahmen vor, um Beschäftigungsmöglichkeiten für Rentner zu verbessern. 

Öffentliche Anhörung zum Leistungsrechtsanpassungsgesetz im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages am 23.02.2026 mit den schriftlichen Stellungnahmen der Sachverständigen

➔ Sanktionen bei Kindern. Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/4288 vom 20.02.2026

Im Jahresdurchschnitt 2024 sind rund 8.300 Bedarfsgemeinschaften (BG) mit minderjährigen Kindern von mindestens einer Leistungsminderung betroffen gewesen, davon rund 3.700 Alleinerziehende-BG und rund 4.600 Partner-BG. Rund 16.800 minderjährige Kinder waren davon betroffen. Die durchschnittliche Leistungsminderung betrug den Angaben zufolge 63 Euro. Zu den Folgen des Gesetzentwurfes der Bundesregierung für eine neue Grundsicherung heißt es in der Antwort: „Im Gesetzesentwurf wurden auch die potentiellen Auswirkungen auf Kinder berücksichtigt. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass Kinder und Jugendliche bei Leistungsminderungen eines Elternteils umfassend geschützt werden.“ Es werde ausschließlich der Regelbedarf der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person gemindert, die die Pflichtverletzung begangen habe. Der Regelbedarf der Kinder und gegebenenfalls weiterer Elternteile in der Bedarfsgemeinschaft werde nicht gemindert. Auch erfolge eine Minderung nicht, wenn sie im Einzelfall eine unzumutbare Härte bedeuten würde. „Der Schutzauftrag der Kinder- und Jugendhilfe besteht unabhängig von möglichen Leistungsminderungen beziehungsweise der Gewährung oder Nicht-Gewährung von Leistungen nach dem SGB II“, schreibt die Bundesregierung.

➔ Rechtssicherheit für Soloselbstständige – Klarheit bei Scheinselbstständigkeit. Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/4263 vom 19.02.2026

➔ Sicherung des Existenzminimums in der geplanten Grundsicherung. Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/4076 vom 10.02.2026

Auch in der neuen Grundsicherung werden die Leistungsbeziehenden ausreichend vor Wohnungslosigkeit geschützt. Das betont die Regierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage. Die Regierung begründet dies mit der mehrmaligen Termin-Erinnerung und vorgesehenen Härtefall-Regelungen, die greifen, bevor Kosten der Unterkunft entzogen werden können. „Im Rahmen der Prüfung des dritten Meldeversäumnisses erfolgt stets eine Härtefallprüfung im Sinne des Paragrafen 31a Absatz 3 SGB II. Die in Paragraf 7b Absatz 4 SGB II vorgesehenen Rechtsfolgen greifen dann nicht, wenn die Feststellung eines dritten Meldeversäumnisses im Einzelfall eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde. Drohende Wohnungslosigkeit könnte zum Beispiel ein Anhaltspunkt für eine solche außergewöhnliche Härte sein“, erläutert die Regierung. Weiter heißt es in der Antwort, bevor es zum vollständigen Verlust des Leistungsanspruchs wegen Nichterreichbarkeit komme, würden Leistungsberechtigte mehrfach zu Terminen eingeladen, aufgrund von Terminversäumnissen mehrfach angehört und erhielten nach dem zweiten Meldeversäumnis einen Bescheid über eine Leistungsminderung. „In Mehrpersonen-Bedarfsgemeinschaften werden die Bedarfe für Unterkunft zudem auch weiterhin in voller Höhe berücksichtigt und der auf die nicht erreichbare Person entfallende Anteil auf die übrigen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft umgelegt. Die Unterkunftskosten werden in diesen Fällen unmittelbar an den Vermieter gezahlt.“

➔ Errichtung und Arbeitsweise der Work-and-Stay-Agentur. Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/4075 vom 10.02.2026

Der Aufbau der Work-and-Stay-Agentur (WSA) für die erleichterte Einreise ausländischer Fachkräfte hat gerade erst begonnen. Einzelheiten zur Arbeitsweise, der beteiligten Behörden sowie der Verteilung von Kompetenzen könnten deshalb zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gemacht werden, so die Bundesregierung. Die Regierung verweist darauf, dass die Ziele der Agentur gestaffelt umgesetzt werden sollen und die Frage der nötigen IT-Infrastruktur in diesem Jahr geklärt werden soll.

➔ Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung zum Entwurf eines Leistungsrechtsanpassungsgesetzes, BT-Drs. 21/4086 vom 11.02.2026

Der Bundesrat kritisiert die geplanten Neuregelungen im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), die eine schnellere Arbeitsmarktintegration der Leistungsberechtigten bewirken sollen. Der Entwurf der Bundesregierung verpflichtet die vom Rechtskreiswechsel betroffenen Schutzsuchenden aus der Ukraine, sich unverzüglich um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen. Andernfalls sollen sie zur Wahrnehmung von Arbeitsgelegenheiten nach Paragraf 5 AsylbLG verpflichtet werden. Bei Nichtteilnahme an oder Ablehnung von Arbeitsgelegenheiten ohne wichtigen Grund sind Leistungskürzungen möglich. Diese Neuregelung lehnt der Bundesrat ab: „Sie fördert weder die Arbeitsmarktintegration der Betroffenen, noch führt sie zu einer Beendigung des Leistungsbezugs und verursacht zudem erhebliche Mehrbelastungen für die nach dem AsylbLG zuständigen Behörden.“ Es werde auch nicht präzise geregelt, welche Behörde für die Überprüfung der Erwerbsbemühungen zuständig sein wird. Konkret führt der Bundesrat weiter aus: „Die Regelung ist im AsylbLG auch nicht sachgerecht verortet, da sie nicht dem Leistungsrecht zuzuordnen ist, sondern ein arbeitsmarktpolitisches Instrument darstellt. Des Weiteren steht der Nutzen der Sanktion für fehlende Erwerbsbemühungen in keinem angemessenen Verhältnis zum erforderlichen Aufwand. Arbeitsgelegenheiten sind gemeinnützige Tätigkeiten in Gemeinschaftsunterkünften und in anderen Bereichen bei staatlichen, bei kommunalen und bei gemeinnützigen Trägern. Diese müssten für alle seit April 2025 neu eingereisten Schutzsuchenden aus der Ukraine erst noch geschaffen werden. Wegen des hohen Aufwands für die Bereitstellung und Abrechnung von Arbeitsgelegenheiten werden diese aber bereits jetzt nicht flächendeckend genutzt.“


Archiv: Alle Meldungen der Rubrik „Aus dem Bundestag“ vom 10.11.2025 bis zum 26.05.2026