Aus dem Bundestag

➔ Nettozuwanderung laut Migrationsbericht 2024 zurückgegangen (26.02.2026)

Als Unterrichtung durch die Bundesregierung liegt der „Migrationsbericht 2024“ (BT-Drs. 21/4300) vor. Danach ist die Nettozuwanderung nach Deutschland im Jahr 2024 im Vergleich zu 2023 von plus 662.964 auf plus 430.183 Personen zurückgegangen, was einem Rückgang von 35,1 Prozent entspricht. Dem Bericht zufolge sind im Jahr 2024 insgesamt 1.694.192 Menschen nach Deutschland zugewandert (minus 12,3 Prozent), während die Fortzüge mit 1.264.009 auf dem Niveau von 2023 verblieben (minus 0,4 Prozent). Die Zuwanderung habe 2024 „aus nahezu allen wichtigen Herkunftsländern abgenommen“; sowohl aus der Ukraine als auch aus Rumänien, der Türkei, Polen und Syrien seien weniger Zuzüge verzeichnet worden.
Wie dem Migrationsbericht zugleich zu entnehmen ist, lebten in Deutschland im Jahr 2024 rund 21,2 Millionen Menschen mit Einwanderungsgeschichte, was einem Anteil von 25,6 Prozent an der Gesamtbevölkerung entspricht. Den größten Anteil machten dabei selbst eingewanderte Personen mit 75,6 Prozent aus (1. Generation), während die Nachkommen von Eingewanderten 24,4 Prozent stellten (2. Generation). Letztere sind laut Vorlage in Deutschland geboren, beide Elternteile jedoch seit 1950 nach Deutschland eingewandert. 43,7 Prozent der Menschen mit Einwanderungsgeschichte sind der Unterrichtung zufolge deutsche Staatsangehörige.
Die Ergebnisse für 2024 zeigten, dass jeweils rund ein Drittel der Personen mit Einwanderungsgeschichte aus EU-Staaten (29,7 Prozent) oder aus anderen europäischen Staaten (35,1 Prozent) kommt. Die übrigen knapp 40 Prozent bildeten Personen aus unterschiedlichen Ländern außerhalb Europas, hierbei vor allem Asien mit einem Anteil von 27 Prozent. Bezogen auf die wichtigsten Herkunftsländer seien die rund 2,6 Millionen Menschen mit türkischer Einwanderungsgeschichte die größte Gruppe in Deutschland.


➔ Zugang statt Blockade – Zulassungsstopp zu Sprach- und Integrationskursen aufheben. Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, BT-Drs. 21/4280 vom 24.02.2026

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dringt darauf, den „Zulassungsstopp zu Sprach- und Integrationskursen“ aufzuheben. In einem Antrag  schreibt die Fraktion, das Bundesinnenministerium habe am 9. Februar gegenüber den Trägern der Integrations- und Sprachkurse in einem Rundschreiben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) verkündet, „dass bis Ende des Jahres keine Zulassungen nach Paragraf 44 Absatz 4 Aufenthaltsgesetz erteilt werden“. Zugleich fordert sie die Bundesregierung auf, die Aussetzung der Zulassungen „sofort zurückzunehmen und zügig über Zulassungsanträge zu bescheiden“. Der Zulassungsstopp sei „integrationspolitisch kontraproduktiv, arbeitsmarktpolitisch ineffizient und gesellschaftlich schädlich“, kritisieren die Abgeordneten in der Vorlage. Sprache sei der Schlüssel zur gesellschaftlichen Teilhabe und eröffne Zugang zu Bildung, sozialen Kontakten und Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Auf Grund der Aussetzung der Zulassungen werde 129.500 Personen und damit 40 Prozent der potenziellen Teilnehmer der Zugang zum Sprach- und Integrationskurs verwehrt bleiben. Von dieser Maßnahme seien insbesondere ukrainische Geflüchtete mit vorübergehendem Schutzstatus betroffen. In dem Antrag fordert die Fraktion zugleich, die Sprach-, Integrations- und Berufssprachkurse „als Teil einer verlässlichen Teilhabeinfrastruktur dauerhaft abzusichern“. Auch soll die Bundesregierung nach dem Willen der Abgeordneten unter anderem die Kursmodalitäten stetig verbessern, geschlechtsspezifische Hürden abbauen und Kinderbetreuung während der Teilnahme an Sprach- und Integrationskursen gewährleisten.

➔ Technisierung statt Zuwanderung – Für einen leistungsfähigen Arbeitsmarkt. Antrag der Fraktion der AfD, BT-Drs. 21/4728 vom 24.02.2026

Die AfD-Fraktion setzt sich in einem Antrag für einen Arbeitsmarkt ein, der auf Technisierung statt Zuwanderung setzt. Konkret verlangt sie von der Bundesregierung unter anderem, Sozialleistungen nach dem SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch) für Zuwanderer an einen langjährigen Aufenthalt mit sozialversicherungspflichtiger und existenzsichernder Beschäftigung zu knüpfen, sodass eine direkte Zuwanderung in das Sozialsystem ausgeschlossen ist. Auch müsse ein am tatsächlichen Bedarf ausgerichtetes Einwanderungsrecht geschaffen werden. Einwanderung und Asyl müssten getrennt organisiert werden. Asyl solle politisch Verfolgten vorbehalten bleiben. Aus- und Weiterbildungsangebote sollen nach dem Willen der AfD-Fraktion ausgebaut werden, insbesondere für Wiedereinsteiger in Mangelberufe sowie für Umschulungen im Bereich Technik, MINT und Pflege. Die Angebote sollen berufsbegleitend, modular und leicht zugänglich sein. Außerdem schlägt die Fraktion Maßnahmen vor, um Beschäftigungsmöglichkeiten für Rentner zu verbessern. 

Öffentliche Anhörung zum Leistungsrechtsanpassungsgesetz im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages am 23.02.2026 mit den schriftlichen Stellungnahmen der Sachverständigen

➔ Sanktionen bei Kindern. Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/4288 vom 20.02.2026

Im Jahresdurchschnitt 2024 sind rund 8.300 Bedarfsgemeinschaften (BG) mit minderjährigen Kindern von mindestens einer Leistungsminderung betroffen gewesen, davon rund 3.700 Alleinerziehende-BG und rund 4.600 Partner-BG. Rund 16.800 minderjährige Kinder waren davon betroffen. Die durchschnittliche Leistungsminderung betrug den Angaben zufolge 63 Euro. Zu den Folgen des Gesetzentwurfes der Bundesregierung für eine neue Grundsicherung heißt es in der Antwort: „Im Gesetzesentwurf wurden auch die potentiellen Auswirkungen auf Kinder berücksichtigt. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass Kinder und Jugendliche bei Leistungsminderungen eines Elternteils umfassend geschützt werden.“ Es werde ausschließlich der Regelbedarf der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person gemindert, die die Pflichtverletzung begangen habe. Der Regelbedarf der Kinder und gegebenenfalls weiterer Elternteile in der Bedarfsgemeinschaft werde nicht gemindert. Auch erfolge eine Minderung nicht, wenn sie im Einzelfall eine unzumutbare Härte bedeuten würde. „Der Schutzauftrag der Kinder- und Jugendhilfe besteht unabhängig von möglichen Leistungsminderungen beziehungsweise der Gewährung oder Nicht-Gewährung von Leistungen nach dem SGB II“, schreibt die Bundesregierung.

➔ Rechtssicherheit für Soloselbstständige – Klarheit bei Scheinselbstständigkeit. Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/4263 vom 19.02.2026

➔ Sicherung des Existenzminimums in der geplanten Grundsicherung. Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/4076 vom 10.02.2026

Auch in der neuen Grundsicherung werden die Leistungsbeziehenden ausreichend vor Wohnungslosigkeit geschützt. Das betont die Regierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage. Die Regierung begründet dies mit der mehrmaligen Termin-Erinnerung und vorgesehenen Härtefall-Regelungen, die greifen, bevor Kosten der Unterkunft entzogen werden können. „Im Rahmen der Prüfung des dritten Meldeversäumnisses erfolgt stets eine Härtefallprüfung im Sinne des Paragrafen 31a Absatz 3 SGB II. Die in Paragraf 7b Absatz 4 SGB II vorgesehenen Rechtsfolgen greifen dann nicht, wenn die Feststellung eines dritten Meldeversäumnisses im Einzelfall eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde. Drohende Wohnungslosigkeit könnte zum Beispiel ein Anhaltspunkt für eine solche außergewöhnliche Härte sein“, erläutert die Regierung. Weiter heißt es in der Antwort, bevor es zum vollständigen Verlust des Leistungsanspruchs wegen Nichterreichbarkeit komme, würden Leistungsberechtigte mehrfach zu Terminen eingeladen, aufgrund von Terminversäumnissen mehrfach angehört und erhielten nach dem zweiten Meldeversäumnis einen Bescheid über eine Leistungsminderung. „In Mehrpersonen-Bedarfsgemeinschaften werden die Bedarfe für Unterkunft zudem auch weiterhin in voller Höhe berücksichtigt und der auf die nicht erreichbare Person entfallende Anteil auf die übrigen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft umgelegt. Die Unterkunftskosten werden in diesen Fällen unmittelbar an den Vermieter gezahlt.“

➔ Errichtung und Arbeitsweise der Work-and-Stay-Agentur. Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/4075 vom 10.02.2026

Der Aufbau der Work-and-Stay-Agentur (WSA) für die erleichterte Einreise ausländischer Fachkräfte hat gerade erst begonnen. Einzelheiten zur Arbeitsweise, der beteiligten Behörden sowie der Verteilung von Kompetenzen könnten deshalb zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gemacht werden, so die Bundesregierung. Die Regierung verweist darauf, dass die Ziele der Agentur gestaffelt umgesetzt werden sollen und die Frage der nötigen IT-Infrastruktur in diesem Jahr geklärt werden soll.

➔ Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung zum Entwurf eines Leistungsrechtsanpassungsgesetzes, BT-Drs. 21/4086 vom 11.02.2026

Der Bundesrat kritisiert die geplanten Neuregelungen im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), die eine schnellere Arbeitsmarktintegration der Leistungsberechtigten bewirken sollen. Der Entwurf der Bundesregierung verpflichtet die vom Rechtskreiswechsel betroffenen Schutzsuchenden aus der Ukraine, sich unverzüglich um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen. Andernfalls sollen sie zur Wahrnehmung von Arbeitsgelegenheiten nach Paragraf 5 AsylbLG verpflichtet werden. Bei Nichtteilnahme an oder Ablehnung von Arbeitsgelegenheiten ohne wichtigen Grund sind Leistungskürzungen möglich. Diese Neuregelung lehnt der Bundesrat ab: „Sie fördert weder die Arbeitsmarktintegration der Betroffenen, noch führt sie zu einer Beendigung des Leistungsbezugs und verursacht zudem erhebliche Mehrbelastungen für die nach dem AsylbLG zuständigen Behörden.“ Es werde auch nicht präzise geregelt, welche Behörde für die Überprüfung der Erwerbsbemühungen zuständig sein wird. Konkret führt der Bundesrat weiter aus: „Die Regelung ist im AsylbLG auch nicht sachgerecht verortet, da sie nicht dem Leistungsrecht zuzuordnen ist, sondern ein arbeitsmarktpolitisches Instrument darstellt. Des Weiteren steht der Nutzen der Sanktion für fehlende Erwerbsbemühungen in keinem angemessenen Verhältnis zum erforderlichen Aufwand. Arbeitsgelegenheiten sind gemeinnützige Tätigkeiten in Gemeinschaftsunterkünften und in anderen Bereichen bei staatlichen, bei kommunalen und bei gemeinnützigen Trägern. Diese müssten für alle seit April 2025 neu eingereisten Schutzsuchenden aus der Ukraine erst noch geschaffen werden. Wegen des hohen Aufwands für die Bereitstellung und Abrechnung von Arbeitsgelegenheiten werden diese aber bereits jetzt nicht flächendeckend genutzt.“

➔ Bilanz des Förderprogramms Integration durch Qualifizierung des Europäischen Sozialfonds. Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/4005 vom 04.02.2026

Vom 1. Januar 2023 bis 30. November 2025 sind bundesweit rund 76.000 Vertreter von Unternehmen, Kommunen, Jobcentern, Migrationsberatungsstellen und Migrantenorganisationen zu Fragen der Fachkräfteeinwanderung und betrieblichen Integration beraten worden.

➔ Arbeitsmarkt, Qualifizierung und Fachkräftesicherung in der Europäischen Union – Auswirkungen und Steuerung auf nationaler Ebene. Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/3929 vom 29.01.2026

Arbeitsmarktpolitische Prioritäten der Europäischen Union und die länderspezifischen Empfehlungen des Europäischen Semesters werden unter Beteiligung Deutschlands ausgehandelt. Bei den Abstimmungen zu diesen EU-Vorgaben achtet die Bundesregierung darauf, dass nationale, spezifische Bedürfnisse und Besonderheiten ausreichend berücksichtigt werden. Das betont die Regierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion. Darin betont die Regierung weiter, dass darauf geachtet werde, dass EU-Vorgaben den deutschen Schwerpunktsetzungen nicht widersprechen. „Europäische Vorgaben führen daher faktisch nicht zu einer Verengung nationaler Entscheidungsspielräume. Gesonderte Maßnahmen, um die Eigenständigkeit der deutschen Arbeitsmarkt-, Qualifizierungs- und Weiterbildungspolitik langfristig zu sichern, sind nicht erforderlich“, so die Regierung.

➔ Maßnahmen der Bundesregierung zur Entlastung von Alleinerziehenden. Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/3852 vom 28.01.2026

➔ Beschäftigte plattformgebundener Essenslieferdienste vor Ausbeutung schützen – Intransparente Subunternehmerketten untersagen. Antrag der Fraktion Die Linke, BT-Drs.  21/3831 vom 27.01.2026

Experten für vereinfachte Berufsanerkennungsverfahren (18.01.2026)

Fachverbände begrüßen im Grundsatz und in der Intention das von der Bundesregierung geplante vereinfachte Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen. Dies könne zur Entlastung des deutschen Gesundheitssystems beitragen und sei Ausdruck einer dringend erforderlichen Willkommenskultur, erklärten die Verbände. Allerdings werden einzelne Regelungen hinterfragt. Die Sachverständigen äußerten sich am Mittwoch in der Anhörung des Gesundheitsausschusses über den Gesetzentwurf (21/3207) sowie in schriftlichen Stellungnahmen.
➔ Anhörung „Schnellere Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen“ (mit den schriftlichen Stellungnahmen)

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Ferienzeit. Anhörung des Ausschusses für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 26.01.2026

Das Vorhaben der Bundesregierung, den ab dem kommenden Schuljahr geltenden Rechtsanspruch auf eine achtstündige Ganztagsbetreuung für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 4 in der Ferienzeit auch durch Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit abzusichern, traf bei den zu einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend … geladenen Sachverständigen überwiegend auf Zuspruch. Der Gesetzentwurf „zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien“ (21/3193) sieht den Rechtsanspruch als erfüllt an, sofern Angebote der Jugendarbeit nach Paragraf 11 SGB VIII (Achtes Buch Sozialgesetzbuch) eines öffentlichen Trägers oder eines anerkannten freien Trägers der Jugendhilfe zur Verfügung gestellt werden.

➔ Unzureichende nachhaltige Integration in Arbeit und das strukturelle Versagen des Bürgergeldsystems. Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/3728 vom 20.01.2026

Die Aussage, dass die Integrationsquote im Bürgergeldsystem seit 2021 kontinuierlich sinkt, trifft nicht zu. Demnach hat diese Quote 2020 bei 20,6 Prozent gelegen, ist 2021 auf 23,6 Prozent gestiegen, 2023 hat sie bei 19,8 Prozent, im Jahr 2024 bei 21 und 2025 bei 21,6 Prozent gelegen. Die Regierung erläutert außerdem: „Der Anteil bedarfsdeckender Integrationen lässt keine eindeutige Kausalität zwischen Beschäftigungsaufnahme und Beendigung des Leistungsbezugs zu, da der Leistungsbezug auch aus anderen Gründen beendet werden kann. Ob eine Integration dauerhaft bedarfsdeckend ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, beispielsweise der Größe und Struktur der Bedarfsgemeinschaft, Veränderungen in der Bedarfsgemeinschaft im Betrachtungszeitraum, dem örtlichen Lohnniveau, dem örtlichen Mietpreisniveau, der Höhe des Arbeitskräftebedarfs, der Passgenauigkeit der Vermittlung (vorangehende Qualifizierung eingeschlossen) und der Beantragung von vorrangigen Leistungen (zum Beispiel Wohngeld).“ Die Jobcenter könnten unter diesen Einflussfaktoren nur die Passgenauigkeit der Vermittlung beeinflussen.

➔ Anerkennung von Post-COVID-Beschwerden als Folge einer anerkannten Berufskrankheit beziehungsweise eines Arbeitsunfalls. Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/3714 vom 20.01.2026

Seit Beginn der Corona-Pandemie bis Ende des Jahres 2024 sind von insgesamt rund 628.500 den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern gemeldeten COVID-19-Erkrankungen rund 396.000 Fälle als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall anerkannt worden. Das entspreche einer Anerkennungsquote von 63 Prozent. Die Regierung betont außerdem, dass die gesetzliche Unfallversicherung, anders als die Kranken- und die Rentenversicherung, ein kausales Entschädigungssystem sei. Von der beruflichen Verursachung als Voraussetzung für die Anerkennung einer Berufskrankheit oder eines Arbeitsunfalles kann daher nicht abgesehen werden.

➔ Qualifizierung, Weiterbildung und Fachkräftesicherung in Deutschland. Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/3730vom 20.01.2026

Die Zahl der Engpassberufe ist in den vergangenen Jahren rückläufig gewesen. Während im Jahr 2022 noch 200 Engpassberufe ausgewiesen wurden, waren es Jahr 2023 noch 183 und im Jahr 2024 noch 163. Auch durch die Qualifizierung und Weiterbildung von Arbeitslosen und Beschäftigten habe sich die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Engpassberufen zuletzt überdurchschnittlich erhöht.

➔ Berufseinstieg vor dem Hintergrund von künstlicher Intelligenz und konjunktureller Schwäche. Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/3722 vom 19.01.2026

Bisher gibt es keine Hinweise dafür, dass aufgrund des Einsatzes von KI-Technologien Berufseinstiegschancen gesunken sind. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Vielmehr liege es nahe, dass die derzeit in manchen Berufen schlechteren Berufseinstiegschancen eher mit den anhaltenden wirtschaftlichen Problemen in Deutschland zusammenhängen. Das gesamtwirtschaftliche Stellenangebot sei in fast allen Wirtschaftsbereichen rückläufig, wobei eine sinkende Nachfrage nach Arbeitskräften insbesondere bei den unternehmensnahen sowie sonstigen Dienstleistungen sowie im Handel und im Bereich „Information und Kommunikation“ zu beobachten sei.

➔ Auswirkungen einer Umstellung von täglicher zu wöchentlicher Höchstarbeitszeit. Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/3703 vom 19.01.2026

Nach dem aktuellen arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisstand lässt sich aus Sicht der Bundesregierung keine einheitliche, für alle Beschäftigtengruppen gültige maximale tägliche Arbeitszeit benennen, ab der Gesundheitsrisiken eindeutig und verlässlich einsetzen. Die wissenschaftliche Studienlage sei „heterogen und kontextabhängig“, betont die Regierung. Sie verteidigt den Plan, die tägliche durch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit zu ersetzen. 

➔ Entwicklung des Krankenstandes im SGB-II-Leistungsbezug. Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/3704 vom 19.01.2026

➔ Unterhalt für Kinder in getrennten Familien. Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/3701, 19.01.2026

➔ Rechtssichere Festsetzung des gesetzlichen Mindestlohns und Prüfungen durch die Bundesregierung. Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/3721 vom 19.01.2026

➔ Situation der Saisonarbeitskräfte in Deutschland. Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/3684 vom 15.01.2026

➔ Lehrkräfte in den Integrations- und Berufssprachkursen. Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/3681 vom 13.01.2026

➔ Chancen statt Stigmatisierung – Für eine gerechte Grundsicherung. Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, BT-Drs. 21/3606 vom 13.01.2026

➔ Sanktionen stoppen und Arbeitsvermittlung stärken – Grundpfeiler einer menschenwürdigen Grundsicherung. Antrag der Fraktion Die Linke, BT-Drs. 21/3604 vom 13.01.2026

➔ Aktivierende Grundsicherung statt Grundsicherungsgeld. Antrag der Fraktion der AfD, BT-Drs. 21/3605 vom 13.01.2026

➔ Anteil von Langzeitleistungsempfängern im Bürgergeld – Zweites Buch Sozialgesetzbuch. Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/3551 vom 08.01.2026

Im August 2025 hat es rund 876.000 arbeitsuchende LZB (Langzeitleistungsbeziehende im Bürgergeld) mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit gegeben, darunter rund 651.000 ohne abgeschlossene Berufsausbildung, rund 110.000 mit einer betrieblichen oder schulischen Ausbildung und rund 111.000 mit einer akademischen Ausbildung. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit gab es im August 2025 rund 2,58 Millionen LZB. Der Anteil der LZB an allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) lag insgesamt bei 67 Prozent.

➔ Tarifbindung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/3642 vom 06.01.2026

Für die Anwendung des von der Bundesregierung geplanten Bundestariftreugesetzes (BTTG) ist es nicht relevant, wer ein Angebot im Rahmen des Vergaberechts abgebe. Eine Differenzierung zwischen Bundesunternehmen und anderen Unternehmen erfolge nicht. 

➔ Sachstand zur Langzeitarbeitslosigkeit. Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/3501 vom 02.01.2026

➔ Mindestbesichtigungsquote und Personalentwicklung der Arbeitsschutzverwaltungen. Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/3538 vom 30.12.2025

➔ Psychische Belastungen in der Arbeitswelt. Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/3464 vom 23.12.2025

➔ Digitale Weiterbildungsangebote. Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/3446 vom 19.12.2025

➔ Fachkräfte in Engpassberufen. Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/3356 vom 18.12.2025

➔ Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages (2025): Versicherungsfremde Leistungen in der Arbeitslosenversicherung, Berlin, 18.12.2025

➔ Bericht der Bundesregierung über den Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und über das Unfall- und Berufskrankheitengeschehen in der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2024, BT-Drs. 21/3310 vom 15.12.2025

147,3 Millionen Arbeitsunfähigkeitstage (16,7 Prozent) sind 2024 auf Psychische und Verhaltensstörungen zurückzuführen. Auch die damit zusammenhängenden geschätzten volkswirtschaftlichen Kosten durch Arbeitsunfähigkeit sind hoch. Darauf verweist der aktuelle Bericht der Bundesregierung über den Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und über das Unfall- und Berufskrankheitengeschehen. Weiter heißt es darin, viele Menschen müssten aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig in Rente gehen. Häufigste Ursache mit rund 42,0 Prozent aller Fälle seien 2024 Psychische und Verhaltensstörungen gewesen. Bereits psychisch erkrankte Menschen fänden aktuell – trotz anhaltender Fachkräfteengpässe – nur schwer (zurück) in den Arbeitsmarkt. Psychische Probleme bei Arbeitslosen seien doppelt so häufig wie bei Beschäftigten.
Die Autoren stellen in dem Zusammenhang fest, dass psychische Erkrankungen gesamtgesellschaftlich noch nicht die gleiche Anerkennung erfahren wie körperliche Erkrankungen. „Die anhaltende Stigmatisierung hat oft zur Folge, dass sich Betroffene eher spät im Krankheitsverlauf Hilfe und Unterstützung suchen.“ Es sei arbeitswissenschaftlich gut belegt, dass auch die Gestaltung der Arbeit einen Einfluss auf die psychische Gesundheit der Beschäftigten habe. Die Autoren appellieren deshalb: „Handeln, bevor es zu spät ist: Das Engagement für psychische Gesundheit ist eine fachliche und eine politische Querschnittsaufgabe.“ (Quelle: Unterrichtung zu Berufskrankheiten und Unfallgeschehen, 17.12.2025)

➔ Sachstand Arbeitsmarktdrehscheiben. Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/3290 vom 16.12.2025

Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages (2025): Zur Vereinbarkeit einer Absenkung von SGB-II-Leistungen für EU-Bürger mit dem EU-Recht und dem nationalen Verfassungsrecht, Berlin, 12.12.2025

Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages (2025): Voraussetzungen für den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt im Baugewerbe, Berlin, 24.11.2025

➔ Bilanz des Förderprogramms EhAP Plus des Europäischen Sozialfonds. Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/3251 vom 11.12.2025

➔ Anteil von Langzeitarbeitslosen im Bürgergeld (Zweites Buch Sozialgesetzbuch) und in der Arbeitslosenversicherung (Drittes Buch Sozialgesetzbuch). Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/3172 vom 08.12.2025

➔ Fachkräfte in der Alten- und Krankenpflege. Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/2895 vom 24.11.202

➔ Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in der Forstwirtschaft. Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/2732 vom 12.11.2025

➔ Zugang und Versorgung psychisch erkrankter Menschen. Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/2683, 10.11.2025