Am 5. März 2026 wurde die „Abschaffung“ des Bürgergeldes und die Implementierung einer „neuen“ Grundsicherung mit der Mehrheit der Abgeordneten der Koalitionsfraktionen – also CDU/CSU und SPD – im Deutschen Bundestag beschlossen. Die Regelungen können – vorbehaltlich der noch ausstehenden Abstimmung im Bundesrat (wobei das 13. SGB II-Änderungsgesetz kein zustimmungspflichtiges Gesetz ist) – weitgehend im Sommer dieses Jahres in Kraft treten.
Aber war da nicht noch ein Rest an Widerstand gegen die Abwicklung des erst 2023 eingeführten Bürgergeldes innerhalb einer der mitregierenden Parteien?