Sozialstaatliche Leistungen für eine existenzielle Angelegenheit: Die Kosten der Unterkunft (KdU) und das Wohngeld

Steigende Mieten auf angespannten Wohnungsmärkten führen dazu, dass das Wohnen mit immer höheren Kosten verbunden ist und bezahlbarer Wohnraum für viele Menschen immer schwerer zugänglich wird.

Das Wohngeld und die Kosten der Unterkunft (KdU) tragen maßgeblich dazu bei, Haushalte mit einem geringen Einkommen bei der hohen Wohnkostenbelastung zu unterstützen.

Insbesondere die durchschnittlichen tatsächlichen Kosten der Unterkunft sind in den vergangenen Jahren stark angestiegen. Die Gründe dafür sind vielfältig. Im Gegensatz dazu haben sich die durchschnittlichen Bruttokaltmieten im Wohngeld nicht so stark nach oben entwickelt.

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Die „Kosten der Unterkunft“ (KdU) im SGB II: Von Richtwerten, Milliarden-Beträgen und der „Wohnkostenlücke“

Im Rahmen der Grundsicherung (SGB II) werden die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung der Leistungsberechtigten gemeinsam von Bund und Kommunen übernommen, soweit sie angemessen sind. Liegen die Kosten darüber, zahlt das Amt in der Regel nur den Höchstbetrag.

Dafür gibt es Richtwerte, die von den Kommunen vor Ort festgelegt werden.

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