„Teilhabe am Arbeitsmarkt“: Erste positive Befunde zur Beschäftigungssituation nach fünfjähriger Förderung

Am 1. Januar 2019 ist das Teilhabechancengesetz in Kraft getreten. Es ist sicher keine Übertreibung, wenn man das 2018 verabschiedete 10. Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt (Teilhabechancengesetz – 10. SGB II-ÄndG) – als Meilenstein in der deutschen Arbeitsmarktpolitik mit Blick auf die öffentlich geförderte Beschäftigung bezeichnet.

Jahrelange Empfehlungen und Forderungen nach auch längerfristigen Fördermöglichkeiten für bestimmte langzeitarbeitslose Menschen hatten endlich beim Gesetzgeber Gehör gefunden. Die Bedeutung dieses Instrumentariums lag und liegt nicht nur in der Möglichkeit, auch mehrere Jahre lang eine Lohnkostenbezuschussung zu betreiben, sondern die Öffnung für alle Arbeitgeber, auch die „auf dem ersten Arbeitsmarkt“, für diese Förderung ist besonders hervorzuheben.

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