Der Bundestag hat am Donnerstag, 5. März 2026, nach einstündiger Aussprache die von der Bundesregierung geplante Umgestaltung des Bürgergelds zu einer neuen Grundsicherung beschlossen. In namentlicher Abstimmung votierten 320 Abgeordnete für den „Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze“ (21/3541, 21/4087) in der vom Ausschuss für Arbeit und Soziales geänderten Fassung (21/4522 Buchstabe a). 268 Abgeordnete stimmten dagegen, es gab zwei Enthaltungen. Zur Abstimmung lag auch ein Bericht des Haushaltsausschusses zur Finanzierbarkeit (21/4523) vor.
Neue Grundsicherung
Ein schwarz-roter Donnerstag: Am 5. März 2026 soll die „neue Grundsicherung“ im Bundestag abschließend behandelt werden. Eine Stunde Debatte sind eingeplant
Auf der Seite des Deutschen Bundestages werden wir unter der Überschrift Entscheidung über Umgestaltung des Bürgergelds zur Grundsicherung vorgewarnt: »Das Parlament entscheidet am Donnerstag, 5. März 2026, über die von der Bundesregierung geplante Umgestaltung des Bürgergelds zu einer neuen Grundsicherung nach einer einstündigen Debatte. Zu dem „Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze“ (21/3541, 21/4087) wird der Ausschuss für Arbeit und Soziales eine Beschlussempfehlung abgeben und der Haushaltsausschuss einen Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages vorlegen.«
Die „neue Grundsicherung“ war Gegenstand einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages. Von „überwiegend positiv“ bis „das gehört nicht in das 21. Jahrhundert“ war alles dabei
Die eifrigen Pressemitarbeiter des Deutschen Bundestages sind wahrlich nicht zu beneiden, denn sie müssen sehr viele Themen und Aktivitäten, die im Parlament behandelt werden, schnell in Berichte komprimieren, die dann der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Dazu gehören auch zusammenfassende Darstellungen der öffentlichen Anhörungen von geladenen Sachverständigen zu einzelnen Gesetzgebungsaktivitäten.
Die Sanktionierung wegen Meldeversäumnissen in der neuen Grundsicherung – und eine Indienstnahme der Jugendämter?
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben die Möglichkeit, zu allen Themen Fragen an die Bundesregierung zu stellen, die dann mehr oder weniger gehaltvoll beantwortet werden. Da stößt man dann immer wieder auf interessante Interpretationen. So beispielsweise eine Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast aus dem Bundesarbeitsministerium (BMAS) vom 7. Januar 2026 (vgl. BT-Drs. 21/3520, S. 57) auf eine Frage zu den geplanten Verschärfungen der Sanktionen im Bereich der Grundsicherung (SGB II):
Widerspruch: Reform des SGB II darf nicht auf Kosten von Familien und Kindern gehen
Ein Bündnis aus 38 Organisationen und Verbänden wendet sich in einem Offenen Brief an die Bundesregierung und die Fraktionen der Union und SPD im Bundestag. Sie fordern geplante Verschärfungen bei der Reform der Grundsicherung (SGB II) zurückzunehmen, die insbesondere Familien mit Kindern treffen.