Das „Bürgergeld“ ist Geschichte und das 13. SGB II-Änderungsgesetz verkündet. Ab dem Sommer 2006 werden die meisten Änderungen greifen – die ganz harten Sanktionsmöglichkeiten aber schon sofort

Am 22. April 2026 wurde das 13. SGB II-Änderungsgesetz im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit ist das erst 2023 eingeführte Bürgergeld wieder abgeschafft. Es wird zum 1. Juli 2026 durch das neue „Grundsicherungsgeld“ ersetzt. Doch während der Großteil der SGB II- Änderungen erst im Sommer 2026 greifen, gilt das für die im Vorfeld besonders diskutierten 100-Prozent-Sanktionen für sogenannte „Totalverweigerer“ nicht, denn die treten bereits am Tag der Verkündung in Kraft.

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Das „Bürgergeld“ wird abgeräumt – aber war da nicht noch ein letztes Aufbäumen in der mitregierenden SPD?

Am 5. März 2026 wurde die „Abschaffung“ des Bürgergeldes und die Implementierung einer „neuen“ Grundsicherung mit der Mehrheit der Abgeordneten der Koalitionsfraktionen – also CDU/CSU und SPD – im Deutschen Bundestag beschlossen. Die Regelungen können – vorbehaltlich der noch ausstehenden Abstimmung im Bundesrat (wobei das 13. SGB II-Änderungsgesetz kein zustimmungspflichtiges Gesetz ist) – weitgehend im Sommer dieses Jahres in Kraft treten.

Aber war da nicht noch ein Rest an Widerstand gegen die Abwicklung des erst 2023 eingeführten Bürgergeldes innerhalb einer der mitregierenden Parteien?

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Die „neue“ Grundsicherung ist im Bundestag beschlossen worden. Im Sommer 2026 treten die neuen Regelungen weitgehend in Kraft

Der Bundestag hat am Donnerstag, 5. März 2026, nach einstündiger Aussprache die von der Bundesregierung geplante Umgestaltung des Bürgergelds zu einer neuen Grundsicherung beschlossen. In namentlicher Abstimmung votierten 320 Abgeordnete für den „Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze“ (21/354121/4087) in der vom Ausschuss für Arbeit und Soziales geänderten Fassung (21/4522 Buchstabe a). 268 Abgeordnete stimmten dagegen, es gab zwei Enthaltungen. Zur Abstimmung lag auch ein Bericht des Haushaltsausschusses zur Finanzierbarkeit (21/4523) vor. 

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