Die Änderungen des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) durch das 13. SGB II-Änderungsgesetz, das größtenteils zum 01.07.2026 in Kraft getreten ist, bedeuten erhebliche Verschärfungen für Leistungsberechtigte. Das Gesetz wurde durch eine mediale Kampagne vorbereitet, in der Leistungsbezug als vermeintliches individuelles Fehlverhalten von erwerbslosen Menschen gedeutet wurde.
Sanktionen
Am Vorabend der „neuen“ Grundsicherung: Zahl der Leistungsminderungen im vergangenen Jahr deutlich angestiegen
»Die Jobcenter haben im Jahr 2025 rund 461.400 Leistungsminderungen ausgesprochen, was einem Anstieg von 25 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht«, berichtet die Bundesagentur für Arbeit in einer Pressemitteilung unter der Überschrift Zahl der Leistungsminderungen ist 2025 gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Vor dem Hintergrund, dass mit dem 13. SGB II-Änderungsgesetz, also der Ablösung des bisherigen Bürgergeldes durch die sogenannte „neue“ Grundsicherung, die Sanktionsregelungen im SGB II deutlich verschärft werden, ist für eine Interpretation der Zahlen das Jahr 2025 der folgende Hinweis der BA von Bedeutung: »Im vergangenen Jahr wurden die Leistungsminderungen gesetzlich oder regulatorisch nicht verändert. Dadurch konnten die Regeln, die zuvor mehrmals verändert wurden, kontinuierlich wirken.«
Viele wollten mehr und härtere Sanktionen, die nun kommen können. Und Jobcenter müssen das umsetzen. Manche machen sich Sorgen – und Hausbesuche
Die Daumenschrauben sollen angezogen werden mit den Verschärfungen bei den Leistungsminderungen im Zuge des 13. SGB II-Änderungsgesetzes, mit dem das kurzlebige „Bürgergeld“ Geschichte und die „neue Grundsicherung“ auf die Bühne treten wird.
Nachdem die mediale, politische und gesetzgeberische Schlacht geschlagen ist, wird es nun um die konkrete (Nicht-)Umsetzung gehen. Und damit richtet sich der Blick auf die Jobcenter vor Ort. Und die müssen nicht nur Sanktionen verhängen und deren (rechtssichere) Anwendung sicherstellen, sondern sie werden auch im Zuge der Änderungen im Bereich der Kosten der Unterkunft (KdU) mit Arbeit versorgt werden. So sieht das veränderte SGB II vor, dass die bisherige Karenzzeit für zu hohe Mieten nicht fortgeführt wird. Jobcenter prüfen also früher, ob die Wohnung und die Miete angemessen sind.