Viele wollten mehr und härtere Sanktionen, die nun kommen können. Und Jobcenter müssen das umsetzen. Manche machen sich Sorgen – und Hausbesuche

Die Daumenschrauben sollen angezogen werden mit den Verschärfungen bei den Leistungsminderungen im Zuge des 13. SGB II-Änderungsgesetzes, mit dem das kurzlebige „Bürgergeld“ Geschichte und die „neue Grundsicherung“ auf die Bühne treten wird.

Nachdem die mediale, politische und gesetzgeberische Schlacht geschlagen ist, wird es nun um die konkrete (Nicht-)Umsetzung gehen. Und damit richtet sich der Blick auf die Jobcenter vor Ort. Und die müssen nicht nur Sanktionen verhängen und deren (rechtssichere) Anwendung sicherstellen, sondern sie werden auch im Zuge der Änderungen im Bereich der Kosten der Unterkunft (KdU) mit Arbeit versorgt werden. So sieht das veränderte SGB II vor, dass die bisherige Karenzzeit für zu hohe Mieten nicht fortgeführt wird. Jobcenter prüfen also früher, ob die Wohnung und die Miete angemessen sind.

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Das „Bürgergeld“ ist Geschichte und das 13. SGB II-Änderungsgesetz verkündet. Ab dem Sommer 2006 werden die meisten Änderungen greifen – die ganz harten Sanktionsmöglichkeiten aber schon sofort

Am 22. April 2026 wurde das 13. SGB II-Änderungsgesetz im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit ist das erst 2023 eingeführte Bürgergeld wieder abgeschafft. Es wird zum 1. Juli 2026 durch das neue „Grundsicherungsgeld“ ersetzt. Doch während der Großteil der SGB II- Änderungen erst im Sommer 2026 greifen, gilt das für die im Vorfeld besonders diskutierten 100-Prozent-Sanktionen für sogenannte „Totalverweigerer“ nicht, denn die treten bereits am Tag der Verkündung in Kraft.

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Die „neue Grundsicherung“ war Gegenstand einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages. Von „überwiegend positiv“ bis „das gehört nicht in das 21. Jahrhundert“ war alles dabei

Die eifrigen Pressemitarbeiter des Deutschen Bundestages sind wahrlich nicht zu beneiden, denn sie müssen sehr viele Themen und Aktivitäten, die im Parlament behandelt werden, schnell in Berichte komprimieren, die dann der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Dazu gehören auch zusammenfassende Darstellungen der öffentlichen Anhörungen von geladenen Sachverständigen zu einzelnen Gesetzgebungsaktivitäten.

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