Die „neue Grundsicherung“ war Gegenstand einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages. Von „überwiegend positiv“ bis „das gehört nicht in das 21. Jahrhundert“ war alles dabei

Die eifrigen Pressemitarbeiter des Deutschen Bundestages sind wahrlich nicht zu beneiden, denn sie müssen sehr viele Themen und Aktivitäten, die im Parlament behandelt werden, schnell in Berichte komprimieren, die dann der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Dazu gehören auch zusammenfassende Darstellungen der öffentlichen Anhörungen von geladenen Sachverständigen zu einzelnen Gesetzgebungsaktivitäten.

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Die Sanktionierung wegen Meldeversäumnissen in der neuen Grundsicherung – und eine Indienstnahme der Jugendämter?

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben die Möglichkeit, zu allen Themen Fragen an die Bundesregierung zu stellen, die dann mehr oder weniger gehaltvoll beantwortet werden. Da stößt man dann immer wieder auf interessante Interpretationen. So beispielsweise eine Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast aus dem Bundesarbeitsministerium (BMAS) vom 7. Januar 2026 (vgl. BT-Drs. 21/3520, S. 57) auf eine Frage zu den geplanten Verschärfungen der Sanktionen im Bereich der Grundsicherung (SGB II):

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