Das „Bürgergeld“ ist Geschichte und das 13. SGB II-Änderungsgesetz verkündet. Ab dem Sommer 2006 werden die meisten Änderungen greifen – die ganz harten Sanktionsmöglichkeiten aber schon sofort

Am 22. April 2026 wurde das 13. SGB II-Änderungsgesetz im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit ist das erst 2023 eingeführte Bürgergeld wieder abgeschafft. Es wird zum 1. Juli 2026 durch das neue „Grundsicherungsgeld“ ersetzt. Doch während der Großteil der SGB II- Änderungen erst im Sommer 2026 greifen, gilt das für die im Vorfeld besonders diskutierten 100-Prozent-Sanktionen für sogenannte „Totalverweigerer“ nicht, denn die treten bereits am Tag der Verkündung in Kraft.

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Die „neue Grundsicherung“ war Gegenstand einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages. Von „überwiegend positiv“ bis „das gehört nicht in das 21. Jahrhundert“ war alles dabei

Die eifrigen Pressemitarbeiter des Deutschen Bundestages sind wahrlich nicht zu beneiden, denn sie müssen sehr viele Themen und Aktivitäten, die im Parlament behandelt werden, schnell in Berichte komprimieren, die dann der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Dazu gehören auch zusammenfassende Darstellungen der öffentlichen Anhörungen von geladenen Sachverständigen zu einzelnen Gesetzgebungsaktivitäten.

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Die Sanktionierung wegen Meldeversäumnissen in der neuen Grundsicherung – und eine Indienstnahme der Jugendämter?

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben die Möglichkeit, zu allen Themen Fragen an die Bundesregierung zu stellen, die dann mehr oder weniger gehaltvoll beantwortet werden. Da stößt man dann immer wieder auf interessante Interpretationen. So beispielsweise eine Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast aus dem Bundesarbeitsministerium (BMAS) vom 7. Januar 2026 (vgl. BT-Drs. 21/3520, S. 57) auf eine Frage zu den geplanten Verschärfungen der Sanktionen im Bereich der Grundsicherung (SGB II):

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