Die „neue“ Grundsicherung ist im Bundestag beschlossen worden. Im Sommer 2026 treten die neuen Regelungen weitgehend in Kraft

Der Bundestag hat am Donnerstag, 5. März 2026, nach einstündiger Aussprache die von der Bundesregierung geplante Umgestaltung des Bürgergelds zu einer neuen Grundsicherung beschlossen. In namentlicher Abstimmung votierten 320 Abgeordnete für den „Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze“ (21/354121/4087) in der vom Ausschuss für Arbeit und Soziales geänderten Fassung (21/4522 Buchstabe a). 268 Abgeordnete stimmten dagegen, es gab zwei Enthaltungen. Zur Abstimmung lag auch ein Bericht des Haushaltsausschusses zur Finanzierbarkeit (21/4523) vor. 

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Ein schwarz-roter Donnerstag: Am 5. März 2026 soll die „neue Grundsicherung“ im Bundestag abschließend behandelt werden. Eine Stunde Debatte sind eingeplant

Auf der Seite des Deutschen Bundestages werden wir unter der Überschrift Entscheidung über Umge­staltung des Bürgergelds zur Grundsicherung vorgewarnt: »Das Parlament entscheidet am Donnerstag, 5. März 2026, über die von der Bundesregierung geplante Umgestaltung des Bürgergelds zu einer neuen Grundsicherung nach einer einstündigen Debatte. Zu dem „Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze“ (21/3541, 21/4087) wird der Ausschuss für Arbeit und Soziales eine Beschlussempfehlung abgeben und der Haushaltsausschuss einen Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages vorlegen.«

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Die Mehrheit der Jobcenter-Beschäftigten betreut Leistungsberechtigte, die aus ihrer Sicht nicht erwerbsfähig sind

Das berichtet das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit (BA). Datengrundlage ist die „Online-Jobcenter-Befragung Bürgergeld“ (OnJoB).1 Das IAB berichtet von scheinbar widersprüchlichen Befunden: »Nicht wenige Integrationsfachkräfte der Jobcenter zweifeln an der tatsächlichen Erwerbsfähigkeit eines erheblichen Teils der von ihnen betreuten Leistungsbeziehenden. Entsprechend groß ist der Zuspruch für eine Reform, die im Bedarfsfall einen Wechsel in ein anderes Sicherungssystem erleichtert. Gleichzeitig spricht sich nur eine Minderheit für eine grundsätzliche Änderung der geltenden Erwerbsfähigkeitskriterien aus.«

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