16. Oktober 2019
Seit Jahresbeginn können Langzeitarbeitslose in einer der beiden Maßnahmen nach dem Teilhabechancengesetz einen geförderten Arbeitsplatz erhalten. Doch eine erste Bilanz sechs Monate nach der Einführung zeigt: Nicht alle Jobcenter nutzen die neuen Fördermöglichkeiten.
Seit dem 1. Januar können erwerbsfähige Langzeitbezieher von Hartz-IV-Leistungen über eins der beiden Instrumente des Teilhabechancengesetzes eine geförderte Arbeitsstelle erhalten. Aus einer Auswertung der Förderstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) geht allerdings hervor, dass das Gesetz von den Jobcentern unterschiedlich oft und zum Teil gar nicht angewendet wird.
Anhand des Statistik-Angebots lässt sich zum aktuellen Zeitpunkt für jedes der 406 Jobcenter in Deutschland ermitteln, wie viele Zuweisungen in die neuen Instrumente im ersten Halbjahr seit der Einführung zustande kamen. 58 Jobcenter meldeten im ersten Halbjahr in mindestens einem der neuen Instrumente „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (TaAM) oder „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (EVL) keine Zuweisungen. Eine Überschneidung gab es bei 14 von ihnen, die keine wendeten der beiden Förderungen anwendeten. 52 von 406 Jobcentern, also etwa ein Achtel, verzeichnete keine Zuweisung in die EVL. Bei 20 Jobcentern gab es im ersten Halbjahr keine Zuweisung in die TaAM.
Insbesondere bei der EVL gibt es sehr viele Jobcenter, die die Instrumente bislang nur wenig genutzt haben. So wiesen beispielsweise 172 Jobcenter nur zwischen einem bis unter 10 Teilnehmende in die EVL zu. Außerdem werden für einen nennenswerten Teil der Jobcenter in der Förderstatistik aus Datenschutzgründen keine Angaben über die Anzahl der Zuweisungen veröffentlicht. Hierzu zählen nach Auskunft der BA „Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann“. Es ist daher davon auszugehen, dass der Anteil der Jobcenter mit weniger als zehn Zuweisungen, also einer spärlichen Anwendung der Förderungen, noch höher ist als auf den ersten Blick ersichtlich.
Es ist noch unklar, welchen weiteren Verlauf die Zuweisungen nehmen werden. So hat sich seit April 2019 die Dynamik der Eintritte in die Maßnahmen verlangsamt: Im September gab es deutschlandweit knapp 2.700 Zugänge in die TaAm, etwa halb so viele wie noch im April. In der EVL sinken die Eintrittszahlen seit Mai 2019 ebenfalls und lagen im September bei rund 700.
Dennoch entwickeln sich die Teilnehmerzahlen weiterhin positiv. Laut BA-Statistik zählte die TaAM im September nach vorläufigen und hochgerechneten Angaben knapp 28.000 Teilnehmende, während es in der EVL gleichzeitig fast 6.000 Teilnehmende gab. Beide Maßnahmen „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (TAM) und „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (EVL) beinhalten Lohnkostenzuschüsse für sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze, wobei diese bei der TaAM länger und in größerem Umfang gezahlt werden.
von Lena Becher
Zum Weiterlesen:
O-Ton Arbeitsmarkt, Sozialer Arbeitsmarkt: Ein Drittel arbeitet als Fachkraft, 04.09.2019.
O-Ton Arbeitsmarkt, Teilhabechancengesetz: Sozialer Arbeitsmarkt verliert an Dynamik, 02.08.2019.
Bild: Colourbox.de