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11,3 Prozent befristet Beschäftigte in Jobcentern

(o-ton) Im September 2012 war etwa jeder neunte Jobcenter-Mitarbeiter befristet beschäftigt. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Damit liegt der Befristungsanteil in Jobcentern über dem Durchschnitt aller Arbeitnehmer. Die für 2013 anvisierte Obergrenze von 10 Prozent wird (noch) überschritten.

Im September 2012 waren von rund 55.700 Beschäftigten in Jobcentern (ohne die zugelassenen kommunalen Träger und in Volläquivalenten) etwa 6.300 befristet angestellt. Mit einem Anteil von 11,3 Prozent gibt es dort überdurchschnittlich viele Arbeitsverhältnisse auf Zeit. Zum Vergleich: Bei allen Arbeitnehmern in Deutschland lag der Befristungsanteil 2011 bei neun Prozent.

Zwischen den Regionaldirektionen unterscheiden sich die Befristungsanteile dabei deutlich. Sie reichen von 8,1 Prozent in Sachsen-Anhalt-Thüringen und 16,8 Prozent in Berlin-Brandenburg.

Quelle: Deutscher Bundestag (2013), Drucksache 17/12000, S.4 ff., Darstellung O-Ton Arbeitsmarkt

Grundsätzlich bedeutet ein hoher Anteil befristeter Mitarbeiter: Mit jedem Vertragsende gehen Wissen und Erfahrungen verloren, während neues Personal eingearbeitet werden muss. Gerade in den Jobcentern ist das problematisch, denn die Kunden werden ständig mit neuen, unerfahrenen Ansprechpartnern konfrontiert. Dass diese sich um sehr persönliche und existenzielle Fragen der Kunden kümmern, verschärft das Problem zusätzlich (O-Ton berichtete).

Befristungsobergrenze von 10 Prozent in 2013

Laut Haushaltsgesetz des Bundes soll die Zahl der befristeten Arbeitsverhältnisse im Jahr 2013 einen Anteil von 10 Prozent nicht überschreiten. Diese Befristungsobergrenze betrifft allerdings nur die Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit (BA) in den Jobcentern (nur gemeinsame Einrichtungen). Dort steht ein Teil der Beschäftigten in einem Arbeitsverhältnis mit der BA, der andere Teil ist direkt bei den Kommunen angestellt.

Quelle: Deutscher Bundestag (2013), Drucksache 17/12000, S.4, Darstellung O-Ton Arbeitsmarkt

In die Befristungsobergrenze hat die Regierung allerdings vorsorglich Schlupflöcher eingebaut. Die 10 Prozent beziehungsweise 2.900 befristeten Stellen dürfen um weitere 2.300 Stellen überschritten werden, wenn auf Seiten der Kommunen dauerhaft Personal zurückgeht (1.500 Stellen) beziehungsweise kein ausreichendes Personal für die Bildungs- und Teilhabeleistungen vorhanden ist (800 Stellen).

Weiterhin brisant: Nach Rechnung der Bundesregierung werden 10 Prozent aller Beschäftigten im Jahresdurchschnitt 2013 2.900 befristeten Angestellten entsprechen. 10 Prozent der im September 2012 noch etwa 35.000 bei der BA beschäftigten Jobcenter-Mitarbeiter wären allerdings 3.500. 2013 scheint die Bundesagentur für Arbeit also einen Mitarbeiterabbau auf etwa 29.000 Personen zu planen. Nur so ergibt die Obergrenze von 10 Prozent auch 2.900 befristete Mitarbeiter.

Zum Weiterlesen:

Kleine Anfrage der Abgeordneten Brigitte Pothmer u.a. der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Statistisches Bundesamt, Befristet Beschäftigte

O-Ton Arbeitsmarkt, Berufseinstieg Betreuung von Hartz IV-Empfängern – Die Arbeitsbedingungen in Jobcentern

Bundesministerium der Finanzen, Haushaltgesetz 2013