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7,02 Millionen Menschen leben von Arbeitslosengeld oder Hartz-IV-Leistungen

2,74 Millionen Arbeitslose gab es im April 2016. Doch mit rund 7,02 Millionen lebten mehr als zweieinhalbmal so viele Menschen in Deutschland von Arbeitslosengeld oder Hartz-IV-Leistungen, darunter 1,96 Millionen Kinder und Jugendliche. Denn nur ein Teil derer, die staatliche Unterstützung benötigen, gilt auch als arbeitslos im Sinne der Statistik.

Im April (teilweise aktuellste verfügbare Werte durch Wartezeiten in der Statistik) gab es 2,74 Millionen Arbeitslose gemäß der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA). Gleichzeitig lebten aber rund 7,02 Millionen Menschen von Arbeitslosengeld und/oder Hartz-IV-Leistungen. Rund 860.000 Menschen bezogen Arbeitslosengeld und knapp 6,26 Millionen Menschen lebten in einem Hartz-IV-Haushalt, einer so genannten Bedarfsgemeinschaft, darunter etwa 1,96 Millionen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren (März 2016). Etwa 95.000 (aktuelle Zahlen sind nur mit Wartezeit verfügbar, im Februar waren es 94.614 Menschen) von ihnen waren Doppelbezieher von Arbeitslosengeld und Hartz-IV-Leistungen.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit

Im April dieses Jahres wurde die Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende auf ein erweiterten  Zähl- und Gültigkeitskonzept umgestellt. Statt der bisherigen Unterteilung der Leistungsbezieher in Erwerbsfähige und Nichterwerbsfähige kennt die Statistik nun weitere Untergruppen, die, wie beispielsweise die Kinder ohne Leistungsanspruch (KOL), individuell nicht hilfebedürftig sind (O-Ton berichtete). Alle Untergruppen, auch wenn die BA sie nicht zu den Leistungsberechtigten zählt, haben gemein, dass sie Personen in Bedarfsgemeinschaften sind. Sie leben in einem Haushalt, der Hartz-IV-Leistungen erhält.

Leistungsbezug ist nicht gleich Arbeitslosigkeit

In die monatlich verkündete Arbeitslosenzahl geht ein großer Teil der Leistungsempfänger nicht ein, denn sie gelten rein statistisch nicht als arbeitslos. Das ist der Fall, wenn sie zwar Arbeit suchen, zum letzten Erfassungstermin aber an einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme teilnahmen, über 58 Jahre alt waren und innerhalb eines Jahres kein Jobangebot erhalten haben oder krankgeschrieben waren. Die Bundesagentur für Arbeit führt sie dann nicht mehr als Arbeitslose, sondern als so genannte Unterbeschäftigte. Im April 2016 summierten sich die „Arbeitslosen“ aus der Unterbeschäftigungsstatistik (hier im engeren Sinne, also ohne Personen, die aus Arbeitslosigkeit heraus eine Selbstständigkeit aufbauten und dabei finanzielle Unterstützung erhielten, Menschen in Altersteilzeit und Kurzarbeiter) und die „offiziell“ Arbeitslosen aus der Arbeitslosenstatistik auf rund 3,64 Millionen Menschen (O-Ton berichtete).

Trotz Leistungsbezug ebenfalls nicht zu den Arbeitslosen zählen Personen, die keine versicherungspflichtige Beschäftigung suchen und der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung stehen, weil sie zum Beispiel Kinder erziehen, Angehörige pflegen, im Vorruhestand sind oder eine Ausbildung machen. Zu dieser Gruppe zählen auch die Aufstocker, die zwar Arbeit haben, aber zusätzlich Hartz-IV-Leistungen erhalten. Im Hartz-IV-System gelten über die Hälfte der Leistungsempfänger im erwerbsfähigen Alter als nicht arbeitslos (O-Ton berichtete).

Zum Weiterlesen:

Bundesagentur für Arbeit, Arbeitslose nach Rechtskreisen, Deutschland nach Ländern, Juni 2016

Bundesagentur für Arbeit, Aktuelle Eckwerte der Grundsicherung SGB II – Deutschland, Länder, Kreise, Juni 2016

Bundesagentur für Arbeit, Bedarfsgemeinschaften und deren Mitglieder – Deutschland mit Ländern und Kreisen – März 2016

Bundesagentur für Arbeit, Arbeitslosengeld nach dem SGB III – Deutschland, April 2016, Tabelle 2

Bundesagentur für Arbeit, Analyse der Grundsicherung für Arbeitsuchende Juni, S.26

Bundesagentur für Arbeit, Methodische Hinweise zur Revision der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II