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Arbeitsmarktpolitik: Frauen werden seltener gefördert

Arbeitslosigkeit ist in Deutschland nahezu gleich verteilt auf die Geschlechter, nicht aber die arbeitsmarktpolitische Förderung. Während die Hälfte der 2,8 Millionen Arbeitslosen in Deutschland Frauen sind, beträgt ihr Anteil an Maßnahmenteilnehmern nur 40 Prozent. Das zeigt eine Statistik der Bundesagentur für Arbeit.

Mit einem Anteil von 46 Prozent ist annähernd die Hälfte aller Arbeitslosen weiblich, aber nur 40 Prozent der Teilnehmenden an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen. Das geht aus einer Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) hervor, die O-Ton Arbeitsmarkt vorliegt. Die gesetzlichen Vorgaben werden damit eindeutig verfehlt, denn sie verlangen eine Mindestbeteiligung von Frauen an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik, die mindestens ihrem Anteil an den Arbeitslosen und ihrer relativen Betroffenheit von Arbeitslosigkeit entspricht (§ 1 Abs. 2 Nr. 4 SGB III i.V.m. § 16 Abs. 1 SGB II).

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Analyse des Arbeitsmarktes für Frauen und Männer (November 2016)

Unterrepräsentiert bei (fast) allen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen

Außer bei Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung (51,3%) sind Frauen bei allen Fördergruppen der aktiven Arbeitsmarktpolitik unterrepräsentiert. In dieser Maßnahmengruppe beruht der höhere Förderanteil vor allem auf dem Arbeitsentgeltzuschuss zur beruflichen Weiterbildung Beschäftigter. Hier erreicht der Frauenanteil 72,3 Prozent. Dazu gehört auch die Weiterbildungsförderung in der Altenpflege, noch immer ein typischer Frauenberuf, die im Rahmen der Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege ausgeweitet wurde.

Besonders niedrig sind die Frauenanteile hingegen bei Maßnahmen der Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei einem Arbeitgeber (31 Prozent), bei der öffentlichen geförderten Beschäftigung, vor allem dem Sonderprogramm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter (32 Prozent), beim Beschäftigungszuschuss (34 Prozent) und bei der Förderung von Arbeitsverhältnissen (34 Prozent).

Missverhältnis in der Arbeitslosenversicherung noch größer

In der Arbeitslosenversicherung (Sozialgesetzbuch III) sind lediglich 34 Prozent der Maßnahmenteilnehmer weiblich – im Vergleich zu einem Anteil der Frauen an allen Arbeitslosen im SGB III von 45 Prozent. Das gesetzlich vorgeschriebene Förderziel wird hier also um neun Prozentpunkte verfehlt. Im Hartz-IV-System (Sozialgesetzbuch II) wird die angestrebte Quote um fünf Prozentpunkte unterschritten.

Betrachtet man nicht nur die arbeitslosen, sondern alle Frauen im Hartz-IV-System, die grundsätzlich für eine Förderung mit einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme infrage kommen (erwerbsfähige Leistungsberechtigte), unterschreitet der Anteil der Frauen an allen Geförderten (41 Prozent) den Anteil der Frauen an allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (51 Prozent) um zehn Prozentpunkte.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Analyse des Arbeitsmarktes für Frauen und Männer (November 201

Eine Studie von Eva Kopf und Cordula Zabel vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) kommt zu dem Ergebnis, dass besonders Frauen mit Partner, auch solche ohne Kinder, wenig mit Maßnahmen gefördert werden. Hier fokussiert die Förderung offensichtlich auf den Mann in der Annahme, dass er den Leistungsbezug des Paares beziehungsweise der Familie alleine beenden kann und eine zusätzliche Förderung der Frau nicht lohnt.

Kopf und Zabel konnten zeigen, dass die Vermittler sich häufig an der Arbeitsteilung im Haushalt orientieren, an die sich Paare gewöhnt haben. Bei Frauen mit wenig Arbeitserfahrung (in Westdeutschland) findet seltener eine Vermittlung in Maßnahmen statt, wenn deren Partner über mehr Arbeitserfahrung verfügen.

Zum Weiterlesen:

Bundesagentur für Arbeit, Analyse des Arbeitsmarktes für Frauen und Männer (November 2016)

Kopf, Eva; Zabel, Cordula (2013): Förderung von Frauen im SGB II * welche Rolle spielt der Familienhintergrund? In: Forum Arbeit, 01/2013, S. 3-5