16. September 2019
Seit 2013 wurde das Budget der Jobcenter für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen jedes Jahr erhöht. 2018 standen den Jobcentern insgesamt über 4,07 Milliarden Euro zur Verfügung. Für diesen Zweck ausgegeben haben sie jedoch lediglich 3,07 Milliarden Euro – ein Viertel des Budgets für Förderungen wurde also nicht für den eigentlichen Zweck genutzt.
Jährlich weist der Bund den Jobcentern Gelder zu, mit denen die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, darunter beispielsweise Qualifizierungsmaßnahmen oder Ein-Euro-Jobs, finanziert werden sollen. Die sogenannten Eingliederungsmittel werden den Jobcentern nach einem Schlüssel zugeteilt, der die Zahl der vom jeweiligen Jobcenter zu Betreuenden berücksichtigt.
Eine Milliarde Euro nicht für die Arbeitsförderung genutzt
Zur Verwendung dieser Mittel veröffentlicht die Bundesagentur für Arbeit (BA) jährlich eine Auswertung, die Eingliederungsbilanzen. Diese zeigen: Die Jobcenter haben 2018 rund 3,07 Milliarden Euro für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit ausgegeben. Das zur Verfügung stehende Budget von 4,07 Milliarden Euro wurde damit zu lediglich 75 Prozent ausgeschöpft – der schlechteste Wert in den letzten zehn Jahren.
Insgesamt nutzten die Jobcenter also mehr als eine Milliarde Euro nicht für ihren eigentlichen Zweck, die Förderung von Hartz-IV-Beziehern. Das aber keineswegs, weil es 2018 nicht ausreichend Förderkandidaten gab. Tatsächlich nahm nicht einmal jeder zehnte Hartz-IV-Empfänger im erwerbsfähigen Alter an einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme teil. Ein Teil der Gelder wurde statt für arbeitsmarktpolitische Förderung für die Verwaltung der Jobcenter, zum Beispiel Personalkosten verwendet.
Mehr Fördergelder, schlechtere Ausschöpfung
2018 treibt den Trend der schlechten Ausschöpfung der Fördermittel auf seinen bisherigen Tiefpunkt. Obwohl den Jobcentern auch 2018 mehr Fördergelder als im Vorjahr zur Verfügung standen, nutzen die Jobcenter nur rund 75 Prozent der Mittel aus. Zwischen den Bundesländern zeigen die Eingliederungsbilanzen deutliche Unterschiede in der Nutzung der Fördermittel auf. Während in Bremen 86 Prozent der theoretisch verfügbaren Eingliederungsmittel genutzt wurden, waren es in Thüringen gerade einmal zwei Drittel der Soll-Ausgaben.
Bei den Fördermitteln laut Eingliederungsbilanz werden die Ausgaben für die zwei Bundesprogramme „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ und „Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit“ nicht berücksichtigt. Die Ausgaben in den Bundesprogrammen lagen im Jahr 2018 bei insgesamt rund 309 Millionen Euro. Beide Programme sind zum Jahresende 2018 ausgelaufen.
Zum Weiterlesen:
Bundesagentur für Arbeit, Daten zur Eingliederungsbilanz SGB II, 2018
Bild: Colourbox.de