15. Januar 2016
Rund 1,3 Millionen Erwerbstätige in Deutschland stockten 2014 ihr Einkommen mit Hartz-IV-Leistungen auf. Den Staat kostete diese Subventionierung von Niedrigeinkommen insgesamt 10,85 Milliarden Euro – das ist der höchste Wert seit der Wirtschaftskrise. Mit der Einführung des Mindestlohns 2015 sollten die Ausgaben deutlich sinken.
2014 zahlte der Staat Hartz-IV-Leistungen in Höhe von 10,85 Milliarden Euro an rund 1,3 Millionen Erwerbstätige, deren Einkommen zum Leben nicht ausreichte, davon 44 Prozent sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (in Voll- oder Teilzeit), 47 Prozent Minijobber und 9 Prozent Selbstständige. Das zeigen Daten der Bundesagentur für Arbeit.
Gegenüber dem Vorjahr ist die Summe der Hartz-IV-Leistungen an Erwerbstätige um rund 150 Millionen Euro angestiegen – auf den höchsten Wert seit der Wirtschaftskrise 2010. Auch im Vergleich mit 2007 und 2008, den beiden Jahren vor der Wirtschaftskrise, musste der Staat deutlich mehr Geld aufwenden, um die Einkommen von Geringverdienern auf Hartz-IV-Niveau aufzustocken.
Entsprechend ist auch der durchschnittliche Betrag, den Bedarfsgemeinschaften mit einem oder mehreren Aufstockern monatlich ausbezahlt bekamen, in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. 2014 waren es 776 Euro – sogar mehr als in den beiden Krisenjahren 2009/2010 (773/766 Euro).
Ein Teil dieses Anstiegs erklärt sich allerdings mit steigenden Hartz-IV-Sätzen. Sie wurden im betrachteten Zeitraum jährlich um durchschnittlich sieben Euro angehoben.
2015 sollte der Staat weniger Niedrigeinkommen aufstocken müssen
Für das Jahr 2015 ist davon auszugehen, dass sowohl die Jahressumme der gezahlten Leistungen als auch der monatliche Durchschnittsbetrag durch den zu Jahresbeginn eingeführten Mindestlohn deutlich sinken werden, denn bei Personen, die zuvor weniger als 8,50 Euro pro Stunde verdienten, muss der Staat nun deutlich weniger oder nichts mehr hinzuzahlen.
Bisher liegen noch keine Daten zu den Beträgen vor. Sie werden im Sommer 2016 durch die Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht. Die Zahl der Aufstocker insgesamt ist allerdings bereits zurückgegangen – vor allem bei den Minijobbern. Die Zahl der Aufstocker mit einem sozialversicherungspflichtigen Voll- oder Teilzeitjob hat hingegen leicht zugenommen.
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