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Bundesagentur für Arbeit entwickelt Alternative zum „Sozialen Arbeitsmarkt“

(o-ton) „Perspektiven in Betrieben“, so lautet die Antwort der Bundesagentur für Arbeit (BA) auf die Vorschläge zum „Sozialen Arbeitsmarkt“ der Oppositionsparteien und der Wohlfahrtsverbände. Auch die BA will besonders arbeitsmarktfernen Langzeitarbeitslosen nun eine längerfristige Perspektive auf Arbeit bieten. Im Detail bleiben aber viele Fragen offen.

Die Politik befasst sich zunehmend intensiv mit einem „Sozialen Arbeitsmarkt“ aus staatlich (teil)finanzierten sozialversicherungspflichtigen Jobs für besonders arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose. Zuletzt hatte der Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales zu einer Expertenanhörung geladen und Anträge und Gesetzentwürfe von SPD, den Grünen und der Linken diskutiert (O-Ton berichtete). Zu diesem Anlass positionierte sich auch die Bundesagentur für Arbeit und präsentierte ihre Vorstellung eines „Sozialen Arbeitsmarktes“, die „Perspektiven in Betrieben“. Langzeitarbeitslose sollen für maximal drei Jahre sozialversicherungspflichtig bei tariflicher oder ortsüblicher Entlohnung und hundertprozentigem Lohnkostenzuschuss beschäftigt werden. Hier die weiteren Details:

Wer wird gefördert?

Die Bundesagentur für Arbeit möchte nur die Langzeitarbeitslosen fördern, die über 35 Jahre alt und länger als zwei Jahre arbeitslos sind. Zusätzlich sollen sie keinen Berufsabschluss haben und gesundheitlich eingeschränkt sein. Insgesamt geht die BA von etwa 50.000 Personen aus. Damit fasst sie ihre Zielgruppe deutlich enger, als es die Anträge der Parteien vorsehen.
Denn auch bei SPD und Grünen gilt zwar das Kriterium der Arbeitslosigkeit über zwei Jahre. Hier liegt die Altersgrenze aber bei 25 Jahren. Außerdem beschränken die Parteien die Art der Vermittlungshemmnisse nicht. Für SPD und Grüne müssen die Personen mindestens zwei oder ein besonders schweres „in der Person liegendes“ Vermittlungshemmnis haben. Im Gegensatz zur Vorstellung der BA müssen das aber nicht unbedingt ein fehlender Berufsabschluss oder gesundheitliche Probleme sein. Hier ist grundsätzlich jede Problemlage denkbar, die der betreffenden Person den Zugang zum Arbeitsmarkt deutlich erschwert. Warum die BA im Gegensatz dazu nur eine ganz bestimmte Gruppe der arbeitsmarktfernen Langzeitarbeitslosen fördern will, dazu schweigt sie bisher. Gleiches gilt für die Freiwilligkeit der Teilnahme, die die Parteien für ihren „Sozialen Arbeitsmarkt“ vorsehen. Auch hierzu äußert sich die BA bisher nicht.

Wie lange wird gefördert?

Die BA sieht eine maximale Förderdauer von drei Jahren vor. Ziel ist es, dass die Langzeitarbeitslosen im Anschluss im geförderten Betrieb beschäftigt bleiben oder einen Arbeitsplatz in einem anderen Unternehmen finden. Ist nach drei Jahren keine ungeförderte Beschäftigung in Sicht, soll eine dauerhafte Erwerbsminderung aus gesundheitlichen Gründen geprüft werden.
Im Unterschied dazu fordern die Grünen Arbeitsverhältnisse mit einer maximalen Dauer von 24 Monaten, bei denen aber eine Verlängerung immer wieder möglich sein soll, falls Bedarf besteht. SPD und Linke sehen eine Maximalförderung von drei bis fünf Jahren vor. Für die SPD ist eine Verlängerung nur in begründeten Ausnahmefällen denkbar.

Wo arbeiten die Geförderten?

SPD und Grüne wollen Arbeitsplätze, die so nah wie möglich an reguläre Arbeitsverhältnisse heran reichen. Deshalb soll prinzipiell jeder Arbeitgeber geförderte Langzeitarbeitslose beschäftigen können. Die bisherigen Kriterien der Zusätzlichkeit, der Wettbewerbsneutralität und des öffentlichen Interesses entfallen so. Auch die BA will die Langzeitarbeitslosen nicht in „geschlossenen Betreuungsräumen“ abschirmen. Statt wie Grüne und SPD deshalb auch öffentlichen, gemeinwohlorientierten Arbeitgebern und Integrationsfirmen marktnahes Arbeiten zu ermöglichen, sieht die BA allerdings vor, die Langzeitarbeitslosen ausschließlich in privatwirtschaftlichen Betrieben zu beschäftigen. Hier setzt die BA darauf, dass sie Partnerschaften mit Betrieben schließen kann, „für die unternehmerische gesellschaftliche Verantwortung eine besondere Rolle spielt“. Wie viele Unternehmen sich tatsächlich finden lassen, die sich an die Beschäftigung und Betreuung Langzeitarbeitsloser mit besonderen Vermittlungshemmnissen heranwagen, bleibt abzuwarten.

Welche Unterstützung erhalten die Geförderten?

„Das Projekt beinhaltet eine intensive Beratung der Betriebe über Akquisiteure als auch ein intensives Begleitprogramm während der Beschäftigung in den Betrieben, über Coaching bis hin zu Qualifizierungs- und gesundheitsorientierenden Elementen“, so heißt es in der Stellungnahme der BA. Wie diese genau ausgestaltet sein soll, bleibt bisher offen. Der rigorose Ausschluss von Integrationsfirmen lässt aber befürchten, dass eine intensive Betreuung, die gerade bei besonders arbeitsmarktfernen Langzeitarbeitslosen mit starken Vermittlungshemmnissen wichtig ist, auf der Strecke bleibt. Professionelle Integrationsunternehmen halten gerade solche Strukturen vor.

Wie wird das Programm finanziert?

SPD und Grüne planen die Finanzierung des Sozialen Arbeitsmarktes über den so genannten Passiv-Aktiv-Transfer (PAT). Für die BA ist der PAT keine Option. Sie sieht vor, ausschließlich Mittel aus dem Eingliederungstitel der Jobcenter zu verwenden. Hinzukommen sollen aber „Leistungen weiterer Finanzierungspartner“, darunter Bund, Länder, Kommunen, Arbeitgeber oder Krankenkassen.

Zum Weiterlesen:

Schriftliche Stellungnahme der Bundesagentur für Arbeit zum Sozialen Arbeitsmarkt (Bundestagsanhörung vom 15. April 2013), S.9

Frankfurter Allgemeine Zeitung, Bundesagentur übernimmt Lohnkosten für Langzeitarbeitslose