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Bundesländer fordern Änderungen bei den arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen

(o-ton) Die Bundesländer sehen Änderungsbedarf bei den Förderinstrumenten für Arbeitslose. In einem Eckpunktepapier fordern sie unter anderem, Ein-Euro-Jobs nur noch als Ultima Ratio zu nutzen, Prämien für die Teilnahme an längerfristigen Weiterbildungsmaßnahmen zu zahlen und ehemalige Langzeitarbeitslose auch im Job zu betreuen. Die Vorschläge sollen bei den bevorstehenden Gesetzesänderungen berücksichtigt werden. Lediglich Bayern trägt das Papier nicht mit.

Nachbetreuung von Langzeitarbeitslosen nach Beschäftigungsaufnahme

Finden Langzeitarbeitslose eine Arbeit, hätten sie dort häufig mit Anlaufschwierigkeiten zu kämpfen. Um das Arbeitsverhältnis zu stabilisieren fordern die Länder daher, die gesetzliche Grundlage für eine Nachbetreuung durch die Jobcenter zu schaffen. Sämtliche Eingliederungsleistungen sollten zudem auch als Nachbetreuungsleistungen angeboten werden und unter Umständen die gesamte Familie des Langzeitarbeitslosen gecoacht werden können. Bisher bricht der Kontakt zum Jobcenter ab, wenn die Beschäftigung den ehemals Arbeitslosen unabhängig von Hartz IV-Leistungen macht.

Ein-Euro-Jobs nur für die Arbeitsmarktfernsten

Nach Ansicht der Bundesländer ist es notwendig, die Hierarchie der Maßnahmen öffentlich geförderter Beschäftigung klarzustellen. Arbeitsgelegenheiten („Ein-Euro-Jobs“) dienten der persönlichen Stabilisierung und schrittweisen Heranführung an den Arbeitsmarkt und seien daher das nachrangige Instrument der aktiven Arbeitsförderung. Langzeitarbeitslose sollten entsprechend nur dann mit einem Ein-Euro-Job gefördert werden, wenn sie so arbeitsmarktfern seien, dass andere Maßnahmen keine Perspektive böten.

Zudem sei die Begrenzung der Dauer auf zwei Jahre in einem Zeitraum von fünf Jahren aufzuheben.
Ein-Euro-Jobs sollten weiterhin „möglichst nah am regulären Arbeitsprozess organisiert sein“. Dabei sollten sie zwar das Kriterium der Wettbewerbsneutralität erfüllen, müssten aber keine „zusätzlichen Arbeiten“, sondern lediglich „zusätzliche Beschäftigung“ schaffen. So könnten die Teilnehmer in „sinnstiftenden und arbeitsmarktnahen Maßnahmen“ beschäftigt werden. Eine Wettbewerbsverzerrung und Verdrängung regulärer Beschäftigung sei aufgrund der geringen Leistungsfähigkeit der potentiellen Teilnehmer nicht zu erwarten.

Förderung von Arbeitsverhältnissen für arbeitsmarktnähere Langzeitarbeitslose

Die Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) soll zukünftig in Abgrenzung zu den Ein-Euro-Jobs auf über 25-jährige arbeitsmarktnähere Langzeitarbeitslose mit eingeschränkter Leistungsfähigkeit ausgerichtet sein. Bei ihnen sollten die Lohnkostenzuschüsse bevorzugt für Arbeitsplätze am ersten Arbeitsmarkt gewährt werden. Ein tarifliches beziehungsweise ortsübliches Arbeitsentgelt sei Bedingung für die Förderung.

Die Länder fordern zudem, die zweijährige Förderdauer bei Bedarf um jeweils ein Jahr verlängern zu können, denn in der Regel seien „längerfristige Strategien zur Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit notwendig“. Zusätzlich solle es eine Pauschale für die sozialpädagogische Begleitung der Teilnehmer sowie Qualifizierungs- und Kompetenzentwicklungsmaßnahmen geben. Der Arbeitgeber solle zudem eine Prämie für den erhöhten Anleitungs- und Begleitungsaufwand erhalten können. Zur Finanzierung der FAV sei auch die Umwidmung passiver Leistungen nach dem Prinzip des Passiv-Aktiv-Transfers (PAT) denkbar. Diesen Vorschlag unterstützen Bayern, Hessen und Sachsen allerdings nicht.

Förderung der beruflichen Weiterbildung – Teilnahmebereitschaft erhöhen

Gerade Langzeitarbeitslose seien schwer zur Teilnahme an längerfristig angelegten Weiterbildungen zu motivieren, denn kurze Arbeitsverhältnisse im Helferbereich seien für sie lukrativer, auch wenn sie den Leistungsbezug nicht auf Dauer beenden. Daher fordern die Länder eine monatliche Prämie in Höhe von 100 bis 150 Euro einzurichten, die den Teilnehmern zum Ausgleich finanzieller Nachteile zusätzlich zu den Hartz IV-Leistungen gezahlt würden. Genannt werden auch Erfolgsprämien für den erfolgreichen Abschluss von Zwischen- und Abschlussprüfungen, wie sie bereits in Thüringen und Niedersachsen existierten.

Freie Förderung

Die Länder bemängeln, dass Eingliederungsmittel bisher nur in einem sehr begrenzten Rahmen für die Freie Förderung genutzt werden können, denn das habe zu einer sehr geringen Inanspruchnahme der Fördermöglichkeit geführt.
Zukünftig sei daher eine „echte Erprobungsklausel“ einzuführen, die den Jobcentern den Einsatz von bis zu zehn Prozent der Eingliederungsmittel für die Freie Förderung ermögliche. So könnten die gesetzlichen Eingliederungsmaßnahmen durchfreie Leistungen erweitert und innovative und bedarfsgerechte Maßnahmen für Personen mit Vermittlungshemmnissen entwickelt werden. Die Freie Förderung müsse dabei den Zielen und Grundsätzen der gesetzlichen Leistungen entsprechen und sollte wettbewerbsneutral sein. Zudem sei die Wirkung der Maßnahmen zu evaluieren.

Bayern trägt das Eckpunktepapier, insbesondere aufgrund der möglichen Ausweitung der öffentlich geförderten Beschäftigung über die bestehenden Regelungen hinaus, der Finanzierung der FAV über den PAT und der Weiterbildungsprämien, nicht mit.

Zum Weiterlesen:

Eckpunktepapier, Gesetzlicher Änderungsbedarf bei den Förderinstrumenten im SGB II und SGB III aus Sicht der Länder in der Arbeitsgruppe Eingliederung