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Bundesrats-Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik stimmt für „Sozialen Arbeitsmarkt“

(o-ton) Die Bundesratsinitiative für die Einrichtung eines „Sozialen Arbeitsmarktes“ hat die erste Hürde genommen. Der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik empfiehlt dem Bundesrat mit zwölf zu vier Stimmen, eine gemeinsame Entschließung zu fassen. Fällt die kommende Abstimmung im Bundesrat ähnlich aus, sprechen sich die Bundesländer gemeinsam für staatlich geförderte, sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze für Langzeitarbeitslose aus und senden damit ein eindeutiges Signal Richtung Bundesregierung.  

Mit einem Antrag der Länder Brandenburg, Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg und Rheinland-Pfalz auf eine gemeinsame Entschließung hat das Thema „Sozialer Arbeitsmarkt“ auch den Bundesrat erreicht (O-Ton berichtete). Die Bundesratsinitiative, der nachträglich auch die Länder Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein beigetreten sind, fordert die staatliche Förderung sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze für Langzeitarbeitslose. Die entsprechenden Arbeitsplätze sollen sich durch eine größtmögliche Nähe zum ersten Arbeitsmarkt auszeichnen und zum Teil auch langfristig ausgerichtet sein. Die Finanzierung soll über den so genannten Passiv-Aktiv-Transfer (PAT) realisiert werden. Dieser sieht vor, die passiven Leistungen der Arbeitsmarktpolitik in öffentlich geförderte Arbeitsplätze zu investieren und zusätzlich Mittel aus den Eingliederungsbudgets zu verwenden.

Eine erste Abstimmung im Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik des Bundesrats deutet darauf hin, dass der Antrag der von SPD, Grünen, den Linken und dem SSW regierten Länder durchaus Erfolgsaussichten hat. Mit einem Ergebnis von zwölf zu vier Stimmen, darunter auch das mehrheitlich CDU-regierte Thüringen, empfiehlt das Gremium die Entschließung für den „Sozialen Arbeitsmarkt“. Mit Nein votierten Hessen, Bayern, Sachsen und Niedersachsen.
In der Bundesratssitzung vom 14. Dezember kommt der Antrag zur finalen Abstimmung. Erzielt er dort eine Mehrheit, senden die Länder ein eindeutiges Signal an die Bundesregierung. Die Antragsgegner kommen im Bundesrat gemeinsam auf 21 Stimmen. Bei insgesamt 69 möglichen Stimmen wären sie damit in der Minderheit.

Aufseiten der Regierung lehnt man eine Umgestaltung der öffentlich geförderten Beschäftigung bisher ab. Das verdeutlichte der Parlamentarische Staatssekretär des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) Brauksiepe in der Bundesratssitzung vom 23. November. Das BMAS vertritt die Auffassung, mit der Instrumentenreform vom April 2012 seien auch für Langzeitarbeitslose mit „multiplen Vermittlungshemmnissen“ ausreichend Fördermöglichkeiten geschaffen worden. Eine langfristige öffentlich geförderte Beschäftigung widerspreche zudem, selbst bei arbeitsmarktfernen Personen, dem Ziel der Eingliederung in Arbeit. Weiterhin sei die Finanzierung über den PAT nicht kostendeckend. Mit der Umwidmung der passiven Leistungen der Arbeitsmarktpolitik seien die Gesamtkosten nicht zu bewältigen und das Finanzierungsmodell damit haushaltspolitisch nicht zu verantworten.

Zum Weiterlesen:
Bundesrat, Drucksache 719/12, Entschließung des Bundesrates – Öffentlich geförderte Beschäftigung neu gestalten