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Deutscher Verein veröffentlicht Empfehlungen zur „Teilhabe am Arbeitsmarkt“

amnews-2-300x190Seit Beginn des Jahres sollen arbeitsmarktferne Bezieher von Hartz-IV-Leistungen mit der Förderung „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ einen Arbeitsplatz erhalten. Der Deutsche Verein fordert, dass für die Umsetzung der Förderungen auf Qualität, statt nur auf Quantität geachtet wird.

Arbeitsmarktferne Personen im Hartz-IV-Bezug sollen seit Jahresbeginn mit der neuen Regelförderung „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ in Beschäftigung vermittelt werden (O-Ton berichtete). Knapp 3.000 Personen im Hartz-IV-Bezug wurden nach vorläufigen Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) seit dem 1. Januar 2019 einer solchen Förderung zugewiesen. Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. beschreibt in den am 26. März veröffentlichten Empfehlungen die Potenziale und Fallstricke, die bei der nun anstehenden Umsetzung der Förderung beachtet werden sollten.

Soziale Teilhabe für Langzeitbezieher von Hartz IV

Für den Deutschen Verein steht fest, dass es sich bei der Zielgruppe der arbeitsmarktfernen Personen keinesfalls um eine homogene Gruppe handelt. Neben den gesetzlich festgelegten Auswahlkriterien bezüglich der Verweildauer im Leistungsbezug und in Arbeitslosigkeit sollten die Jobcenter weitere qualitative Auswahlkriterien berücksichtigen. Die Auswahl der Teilnehmenden sollte zum einen auf die Motivation und die individuellen Vorstellungen der Teilnehmenden eingehen und kompetenzorientiert in Hinblick auf ihre Beschäftigungsmöglichkeiten erfolgen. Auf diesem Wege sollen ungewollte Nebeneffekte der Förderung, wie etwa die unnötige Förderung von eher leistungsstarken Arbeitslosen („Creaming“) oder Lock-In-Effekte vermieden werden.

Zum anderen plädiert der Deutsche Verein für eine enge Abstimmung der Akteure „vor Ort“. Arbeitsvermittler in den Jobcentern, Coaches, soziale Einrichtungen, flankierende Beratungsstellen und potenzielle Arbeitgeber müssen demnach angemessen miteinander vernetzt werden, sodass sich lokale Kommunikationsstrukturen etablieren und verfestigen. So soll gewährleistet werden, dass das Matching zwischen potenziellen Arbeitnehmern und Arbeitgebern gelingt und die Teilnehmenden vor und während ihrer Beschäftigung alle nötigen Unterstützungsangebote erhalten. Das sei unter anderem deshalb nötig, weil die Förderung nicht nur für die Teilnehmenden selbst Teilhabe und Beschäftigungsperspektiven schaffen, sondern auch positive Effekte auf das soziale Umfeld der Teilnehmenden bewirken und der Gefahr vererbter Armut entgegengesetzt werden soll.

Ganzheitliche Ausgestaltung des Coachings

Die Empfehlungen des Deutschen Vereins konkretisieren darüber hinaus die Anforderungen an ein ganzheitliches Beschäftigungsbegleitendes Coaching der Teilnehmenden. Diese sollen nach Ansicht des Deutschen Vereins vor, während und in der Schlussphase der Förderung angemessen und nach individuellem Bedarf unterstützt werden. Das Coaching soll wiederum Teilnehmende, Arbeitgeber und Dritte wie etwa Beratungsstellen miteinander vernetzen und zu einem für alle Seiten erfolgreichen Verlauf der Teilnahme beitragen. Das Coaching sollte sich dazu nicht auf arbeitsplatzbezogene Fragen beschränken, sondern auch die Qualifizierung und die persönliche Situation der Teilnehmenden berücksichtigen.

Weiterentwicklung bestehender Ansätze

Der Deutsche Verein weist darauf hin, dass das Instrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ vor allem für soziale Beschäftigungsunternehmen eine Chance darstellt, wertschöpfende Arbeitsstellen zu schaffen. Umgekehrt sollen gewinnorientierte Arbeitgeber für ihre soziale Verantwortung und die Potenziale der Teilnehmenden sensibilisiert werden.

Zuletzt empfiehlt der Deutsche Verein den Kommunen, analog zum Passiv-Aktiv-Transfer auf Bundesebene, die mithilfe der Förderung eingesparten Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts in die (Weiter-)Entwicklung kommunaler Unterstützungsangebote zu investieren. Mithilfe dieser zusätzlichen Mittel könnten Förderangebote auch für die Personen geschaffen werden, die für eine Teilnahme in der „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ nicht infrage kommen. In diesem Zusammenhang mahnen die Empfehlungen auch an, bereits existierende Förderungen von Kommunen und Ländern mit dem neuen Instrument zu verbinden und nicht etwa zu reduzieren.



Zum Weiterlesen:

Bundesagentur für Arbeit, Arbeitsmarktpolitische Instrumente – Deutschland, West/Ost, Länder, Kreise, Regionaldirektionen, Agenturen für Arbeit (Zeitreihe Monatszahlen), Februar 2019.

Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V., Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Umsetzung der Förderung nach § 16i SGB II „Teilhabe am Arbeitsmarkt“, 20.03.2019.