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DGB fordert Neustart der öffentlich geförderten Beschäftigung für Langzeitarbeitslose

(o-ton) Der Deutsche Gewerkschaftsbund fordert eine Neuausrichtung der öffentlich geförderten Beschäftigung für schwer vermittelbare Langzeitarbeitslose. Die „Leistungsschwächsten“ sollen längerfristig angelegte und sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze bei privaten Arbeitgebern oder freien Trägern erhalten. Ein Mitspracherecht der Sozialpartner soll verhindern, dass reguläre Arbeitsplätze verdrängt werden.

Langzeitarbeitslose brauchen neue Perspektiven mit öffentlich geförderter Beschäftigung. Das fordert der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) in einem Mitte letzter Woche veröffentlichten Positionspapier. Für viele schwer vermittelbare Langzeitarbeitslose sei das Ziel, Hilfebedürftigkeit mit Arbeit zu beseitigen, noch immer eine Illusion. Die existierenden arbeitsmarktpolitischen Instrumente seien kaum auf diese Zielgruppe zugeschnitten und würden zudem immer weiter reduziert, kritisiert der DGB. Als Folge verfestige sich die Langzeitarbeitslosigkeit weiter. Die öffentlich geförderte Beschäftigung könne eine Option sein, um diese Personen vor „dauerhafter Ausgrenzung mit allen negativen Folgen für sich und ihre Familien zu bewahren“.

Neuausrichtung der Instrumente: Soziale Teilhabe und Heranführen an Arbeit

Der DGB spricht sich daher für eine „ehrliche Diskussion über öffentlich geförderte Beschäftigung“ aus. Die Ziele müssten klar benannt und die Instrumente entsprechend gestaltet werden. Bei öffentlich geförderter Beschäftigung gehe es zum einen um soziale Teilhabe für besonders arbeitsmarktferne Menschen und zum anderen um ein langsames Heranführen an Arbeit bei Leistungsgeminderten, die aktuell keine Chance auf Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt haben, heißt es in dem Positionspapier. Diese Personen könne man nur dann sinnvoll integrieren und fördern, wenn die Instrumente neu ausgerichtet und Beschränkungen beseitigt würden.

Dazu gehöre zum einen, die angebotenen Arbeitsplätze nah am ersten Arbeitsmarkt einzurichten. Nur so könne die Förderung langfristig in reguläre Arbeit führen. Die Kriterien der Zusätzlichkeit, der Wettbewerbsneutralität und des öffentlichen Interesses müssten dementsprechend wegfallen. Die Arbeitsplätze könnten dann sowohl bei privaten Arbeitgebern als auch bei freien Trägern angesiedelt sein. Auch die vielfach kritisierten „Ein-Euro-Jobs“ gehörten dazu. Sie müssten dann aber tatsächlich bei den besonders arbeitsmarktfernen Personen eingesetzt werden und nicht länger auf maximal sechs Monate begrenzt sein. Zudem müsse klar sein, dass sie nicht primär auf die Integration in Arbeit abzielen.

Längerfristige Förderung auf sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen

Grundsätzlich sei eine längerfristige, mehrere Jahre andauernde Förderung notwendig, denn bei den „Leistungsschwächsten“ seien schnelle Integrationen illusorisch. Die Jobcenter müssten die Beschäftigten während dieser Zeit weiter betreuen, beispielsweise durch Weiterbildungen oder Hilfen bei der Bewältigung persönlicher oder gesundheitlicher Probleme.

Eine öffentlich geförderte Beschäftigung müsse zudem diskriminierungsfrei sein. Dazu gehöre eine volle Sozialversicherungspflicht, die Koppelung an tarifliche beziehungsweise ortsübliche Löhne und ein geltendes allgemeines Arbeitsrecht. Zur Finanzierung sei der „Aktiv-Passiv-Tausch“ sinnvoll. Weil die Aufwendungen für Lebensunterhalt und Wohnung entfallen, könnten diese Gelder in aktive Mittel zur Integration umgewandelt werden.

Um zu vermeiden, dass öffentlich geförderte Beschäftigung reguläre Arbeitsplätze verdrängt, sollten die Sozialpartner vor Ort mögliche Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt beurteilen, fordert der DGB. Sie sollten vor der Einrichtung von geförderten Arbeitsplätzen in einem Ausschuss angehört und die Arbeitsplätze nur mit deren Zustimmung eingerichtet werden.

Zum Weiterlesen:

Deutscher Gewerkschaftsbund, Langzeitarbeitslose: Neue Perspektiven mit öffentlich geförderter Beschäftigung