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Fördergelder für Langzeitarbeitslose: Erhöhung landet im Verwaltungsbudget

Nach Jahren der Einsparungen erhöht Ministerin Nahles seit 2014 wieder das Budget für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen bei Menschen im Hartz-IV-System. Doch bei den Betroffenen kommt das Geld nicht an, denn die Jobcenter decken damit ihre Verwaltungskosten.  

Zwischen 2010 und 2013 hat die Bundesregierung das Budget für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen bei Menschen im Hartz-IV-System kontinuierlich reduziert. Der Haushalt sah immer weniger Soll-Ausgaben für die so genannten Leistungen zur Eingliederung in Arbeit vor. Die Regierung erklärte ihren Sparkurs mit der guten Arbeitsmarktlage. Bei rückläufigen Arbeitslosenzahlen sei eine Reduktion der Mittel nur logisch.

Doch auch das Pro-Kopf-Budget für die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (alle Hartz-IV-Empfänger im erwerbsfähigen Alter, die grundsätzlich für eine Förderung infrage kommen) sank zwischen 2010 und 2013 von 1.349 auf 882 Euro. Selbst 2008, dem Jahr vor der Wirtschaftskrise, wurde mit 1.277 Euro pro Person noch deutlich mehr ausgegeben. Die Kürzungen waren also keine logische Konsequenz des Aufschwungs am Arbeitsmarkt, sondern unverhältnismäßige Sparmaßnahmen.
Pro-Kopf-Budget seit 2014: Leichter Anstieg bei den geplanten Ausgaben

Seit 2014 steigen die geplanten Ausgaben (SOLL) für die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit erstmals wieder. Statt 3,9 Milliarden im Jahr 2013 standen 2014 und 2015 jeweils 3,903 Milliarden zur Verfügung: Drei Millionen Euro mehr. Da parallel die Zahl der potentiellen Förderkandidaten leicht gesunken ist, entfielen auf den Einzelnen mit 890 beziehungsweise 895 Euro etwas mehr Fördergelder.

Quelle: Bundesfinanzministerium, Haushalte 2009-2015 und Bundesagentur für Arbeit, Zeitreihe zu Strukturwerten SGB II nach Ländern.
Quelle: Bundesfinanzministerium, Haushalte 2009-2015 und Bundesagentur für Arbeit, Zeitreihe zu Strukturwerten SGB II nach Ländern.

Und auch 2016 und 2017 geht die schrittweise Erhöhung der Fördermittel weiter. So plant das Bundesarbeitsministerium mit 4,1 Milliarden Euro im Jahr 2016 und 4,6 Milliarden Euro in 2017. Unter der Annahme, dass die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten konstant bleibt, wird das Pro-Kopf-Budget dann weiter auf 950 Euro und 1.053 Euro steigen. Sinkt die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten weiter, wird sich auch das Pro-Kopf-Budget noch weiter erhöhen.

Doch bei den Betroffenen kommt diese Erhöhung nicht an, denn die Jobcenter nutzen die Fördergelder für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zunehmend, um ihre Verwaltungskosten zu decken. Von den geplanten 3,903 Milliarden Euro Eingliederungsmitteln wurden 2014 tatsächlich nur 3,4 Milliarden Euro für ihren vorgesehenen Zweck genutzt, 2015 sogar nur 3,2 Milliarden. Die theoretische Erhöhung des Pro-Kopf-Budgets auf 890 Euro im Jahr 2014 und 895 Euro im Jahr 2015 verpuffte entsprechend sofort – und entpuppte sich als weiterer Rückgang auf 779 Euro pro Kopf 2014 und 741 Euro 2015.

Zum Weiterlesen:
Bundesfinanzministerium, Haushaltsgesetz 2016

Bundesfinanzministerium, Haushaltsgesetz 2015

Bundesfinanzministerium, Haushaltsgesetz 2014

Bundesfinanzministerium, Haushaltsgesetz 2013

Bundesfinanzministerium, Haushaltsgesetz 2012

Bundesfinanzministerium, Haushaltsgesetze 2009-2011

Bundesagentur für Arbeit, Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II. Zeitreihe zu Strukturwerten SGB II nach Ländern, Tabellenblatt Deutschland