8. Januar 2020
Insgesamt 150.000 Langzeitarbeitslose will die Große Koalition bis 2024 in den sozialen Arbeitsmarkt integrieren. Im Dezember 2019 waren 42.000 Personen in einer geförderten Stelle am Sozialen Arbeitsmarkt tätig. Rund elf Prozent der Beschäftigungsverhältnisse wurden vorzeitig beendet.
Im Dezember 2019 waren nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) rund 42.000 Menschen in Deutschland in einem geförderten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis im Rahmen des Teilhabechancengesetzes tätig. Das Teilhabechancengesetz (THCG) trat am 1. Januar 2019 in Kraft und besteht aus den Förderungen Teilhabe am Arbeitsmarkt (TaAM) und Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (EVL).
Laut Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD ist geplant, dass das Teilhabechancengesetz bis zu 150.000 Langzeitarbeitslosen eine Beschäftigung mit Sozialversicherungspflicht ermöglicht. Im Dezember 2019 (vorläufige und hochgerechnete Angaben) erhielten knapp 8.400 Beschäftigte eine Förderung über die EVL und knapp 33.400 Beschäftigte eine Förderung über die TaAM. Im gleichen Monat wurden insgesamt 2.300 Personen in eines der beiden Instrumente zugewiesen, davon rund 500 in die EVL und knapp 1.800 in die TaAm.
2.500 Austritte bis August 2019
Nicht alle, die eine geförderte Beschäftigung in einem der beiden Instrumente erhalten haben, sind noch immer in dieser tätig. Laut BA-Statistik wurden von Januar bis September 2019 insgesamt 4.400 Austritte aus den Förderungen erfasst. Nach Angaben der Bundesregierung sind diese Austritte als Abbrüche der Förderung und somit als Beendigung der Beschäftigung zu interpretieren.
Bei der EVL ergibt sich bei rund 700 Austritten und 7.100 Eintritten bis September 2019 somit eine Austritts- bzw. Abbruchquote von 10,2 Prozent. Für Förderungen in der TaAM war die Abbruchquote bei knapp 3.700 Austritten und 31.400 Eintritten im gleichen Zeitraum mit 11,7 Prozent hingegen etwas höher. Die Abbruchquoten liegen bislang deutlich unter den Werten des vormaligen ESF-Bundesprogramms zur Eingliederung von Langzeitarbeitslosen, das eine ähnliche Zielsetzung wie die neuen Förderungen hatte. Derzeit liegen noch keine Angaben über die Abbruchgründe vor. Laut Bundesregierung sollen diese im ersten Quartal 2020 zur Verfügung gestellt werden.
Die neuen Instrumente richten sich an besonders arbeitsmarktferne Personen im Hartz-IV-Bezug, wobei Leistungsbeziehende mit Kindern und Schwerbehinderte vereinfachte Zugangsbedingungen für die TaAM haben. Im September 2019 (Angaben nur mit Wartezeit verfügbar) waren nach Angaben der BA fast zwei Drittel der Beschäftigten am Sozialen Arbeitsmarkt männlich. Knapp die Hälfte hatte keine abgeschlossene Berufsausbildung und fast jeder Dritte war 55 Jahre alt oder älter. Rund sieben Prozent der Beschäftigten hatte eine Schwerbehinderung.
von Lena Becher
Zum Weiterlesen:
O-Ton Arbeitsmarkt, Teilhabechancengesetz: Jobcenter nutzen Förderungen unterschiedlich, 16.10.2019.
Bild: Colourbox.de