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Geförderte Jobs: 46.000 Beschäftigte am sozialen Arbeitsmarkt

Insgesamt 150.000 Langzeitarbeitslose will die Große Koalition bis 2024 in den sozialen Arbeitsmarkt integrieren. Im Februar 2020 waren knapp 46.000 Personen in einer geförderten Stelle am sozialen Arbeitsmarkt tätig.

Im Februar 2020 waren nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) fast 46.000 Menschen in Deutschland in einem geförderten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis im Rahmen des Teilhabechancengesetzes tätig. Das Teilhabechancengesetz (THCG) trat am 1. Januar 2019 in Kraft und besteht aus den Förderungen Teilhabe am Arbeitsmarkt (TaAM) und Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (EVL).

Laut Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD ist geplant, dass das Teilhabechancengesetz bis zu 150.000 Langzeitarbeitslosen eine Beschäftigung mit Sozialversicherungspflicht ermöglicht. Im Februar 2020 (vorläufige und hochgerechnete Angaben) erhielten rund 9.400 Beschäftigte eine Förderung über die EVL und rund 36.500 Beschäftigte eine Förderung über die TaAM. Im gleichen Monat wurden insgesamt rund 2.000 Personen in eines der beiden Instrumente zugewiesen, davon knapp 500 in die EVL und rund 1.500 in die TaAm.  

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Darstellung O-Ton Arbeitsmarkt.

Informationen über Austritte werden nicht mehr veröffentlicht

Nicht alle, die eine geförderte Beschäftigung in einem der beiden Instrumente erhalten haben, sind noch immer in dieser tätig. Laut BA-Statistik wurden von Januar bis September 2019 insgesamt 4.400 Austritte aus den Förderungen erfasst. Nach Angaben der Bundesregierung sind diese Austritte als Abbrüche der Förderung und somit als Beendigung der Beschäftigung zu interpretieren. Mit der Veröffentlichung im Januar 2020 hat die BA allerdings die Berichterstattung zu den Austritten in der TaAM aufgrund von „Auffälligkeiten im Meldeverhalten“ der kommunalen Jobcenter bis auf weiteres eingestellt.

Vergleicht man allerdings, den Bestand der Teilnehmenden im Januar 2020 mit der Zahl der Teilnehmenden, die seit Januar 2019 in die Instrumente eingetreten sind, kann das Ausmaß der Austritte zumindest annähernd anhand der BA-Statistik bestimmt werden. So hätte der rechnerische Bestand der Teilnehmenden in der EVL im Februar 2020 bei 11.100 liegen müssen. Tatsächlich lag der Bestand der Teilnehmenden laut BA-Statistik aber bei nur 9.400, also rund 1.700 Personen darunter. Bei der TaAM war die Differenz zwischen der Summe der Eintritte und dem Bestand der Teilnehmenden im Februar 2020 mit knapp 6.400 sogar noch höher.  

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Darstellung O-Ton Arbeitsmarkt.

Die neuen Instrumente richten sich an besonders arbeitsmarktferne Personen im Hartz-IV-Bezug, wobei Leistungsbeziehende mit Kindern und Schwerbehinderte vereinfachte Zugangsbedingungen für die TaAM haben. Im November 2019 (Angaben nur mit Wartezeit verfügbar) waren nach Angaben der BA fast 63 Prozent der Beschäftigten am sozialen Arbeitsmarkt männlich. Knapp die Hälfte hatte keine abgeschlossene Berufsausbildung und fast jeder Dritte war 55 Jahre alt oder älter. Rund sieben Prozent der Beschäftigten hatte eine Schwerbehinderung.

von Lena Becher



Zum Weiterlesen:

Bundesagentur für Arbeit, Arbeitsmarktpolitische Instrumente – Deutschland, West/Ost, Länder, Kreise, Regionaldirektionen, Agenturen für Arbeit (Zeitreihe Monatszahlen), Februar 2020.

Bundesagentur für Arbeit, Förderung svpfl. Beschäftigung von Teilnehmenden mit der Kostenträgerschaft SGB II – Deutschland, West/Ost, Länder und Jobcenter (Monatszahlen) – November 2019.

O-Ton Arbeitsmarkt, Teilhabechancengesetz: Jobcenter nutzen Förderungen unterschiedlich, 16.10.2019.

Bild: Colourbox.de