6. Mai 2020
Insgesamt 150.000 Langzeitarbeitslose will die Große Koalition bis 2024 in den sozialen Arbeitsmarkt integrieren. Im April 2020 waren rund 49.000 Personen in einer geförderten Stelle am sozialen Arbeitsmarkt tätig. Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit zeigt die ersten Auswirkungen der Corona-Pandemie.
Im April 2020 waren nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) rund 49.000 Menschen in Deutschland in einem geförderten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis im Rahmen des Teilhabechancengesetzes tätig. Das Teilhabechancengesetz (THCG) trat am 1. Januar 2019 in Kraft und besteht aus den Förderungen Teilhabe am Arbeitsmarkt (TaAM) und Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (EVL).
Laut Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD ist geplant, dass das Teilhabechancengesetz bis zu 150.000 Langzeitarbeitslosen eine Beschäftigung mit Sozialversicherungspflicht ermöglicht. Im April 2020 (vorläufige und hochgerechnete Angaben) erhielten knapp 10.400 Beschäftigte eine Förderung über die EVL und rund 38.800 Beschäftigte eine Förderung über die TaAM. Im gleichen Monat wurden insgesamt rund 1.500 Personen in eines der beiden Instrumente zugewiesen, davon rund 400 in die EVL und knapp 1.100 in die TaAm.
Nicht alle, die eine geförderte Beschäftigung in einem der beiden Instrumente erhalten haben, sind noch immer in dieser tätig. Vergleicht man den Bestand der Teilnehmenden im April 2020 mit der Zahl der Teilnehmenden, die seit Januar 2019 in die Instrumente eingetreten sind, kann das Ausmaß der Austritte ais dem Förderungen annähernd anhand der BA-Statistik bestimmt werden. So hätte der rechnerische Bestand der Teilnehmenden in der EVL im April 2020 bei rund 12.700 liegen müssen. Tatsächlich lag der Bestand der Teilnehmenden laut BA-Statistik aber bei nur knapp 10.400, also fast 2.400 Personen darunter. Bei der TaAM war die Differenz zwischen der Summe der Eintritte und dem Bestand der Teilnehmenden im April 2020 mit knapp 7.700 sogar noch höher.
Informationen über Austritte aus der TaAM werden nicht mehr veröffentlicht
Laut BA-Statistik wurden von Januar bis September 2019 insgesamt 4.400 Austritte aus den Förderungen erfasst. Nach Angaben der Bundesregierung sind diese Austritte als Abbrüche der Förderung und somit als Beendigung der Beschäftigung zu interpretieren. Mit der Veröffentlichung im Januar 2020 hat die BA allerdings die Berichterstattung zu den Austritten in der TaAM aufgrund von „Auffälligkeiten im Meldeverhalten“ der kommunalen Jobcenter bis auf weiteres eingestellt.
Die neuen Instrumente richten sich an besonders arbeitsmarktferne Personen im Hartz-IV-Bezug, wobei Leistungsbeziehende mit Kindern und Schwerbehinderte vereinfachte Zugangsbedingungen für die TaAM haben. Im Januar 2020 (Angaben nur mit Wartezeit verfügbar) waren nach Angaben der BA fast 63 Prozent der Beschäftigten am sozialen Arbeitsmarkt männlich. Knapp die Hälfte hatte keine abgeschlossene Berufsausbildung und fast 30 Prozent waren 55 Jahre alt oder älter. Rund sieben Prozent der Beschäftigten hatte eine Schwerbehinderung.
Auswirkungen der Corona-Pandemie noch nicht absehbar
Zum jetzigen Zeitpunkt lassen sich noch keine Aussagen darüber treffen, wie sich die Arbeitsmarktlage infolge der aktuellen Corona-Pandemie langfristig auf Förderungen nach dem Teilhabechancengesetz (THCG) auswirken wird. Für den Monat April zeigt sich, dass die Zugänge in die Förderungen des THCG im Vergleich mit dem Vormonat um mehr als ein Drittel abgenommen haben. Laut einem Informationsschreiben des BMAS sollen die Lohnkostenzuschüsse unverändert gezahlt werden, solange das jeweilige Arbeitsverhältnis besteht. Allerdings ist davon auszugehen, dass nicht alle Arbeitsplätze die Corona-Pandemie überdauern werden.
von Lena Becher
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Bild: Colourbox.de