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„Hartz IV“-Empfänger: Ausweg aus dem Leistungsbezug fällt immer schwerer

(o-ton) Zwei Drittel aller „Hartz IV“-Empfänger im erwerbsfähigen Alter waren Ende 2012 bereits über zwei Jahre im Leistungsbezug, etwa die Hälfte sogar seit über vier Jahren. Die verfestigte Abhängigkeit von „Hartz IV“-Leistungen wird dabei ein immer drängenderes Problem, denn der Anteil der dauerhaften Leistungsempfänger ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen.

Von rund 4,4 Millionen „Hartz IV“-Empfängern im erwerbsfähigen Alter zwischen 15 Jahren und der Rentenaltersgrenze, den so genannten erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, waren Ende 2012 zwei Drittel (66 Prozent) oder rund 2,9 Millionen bereits länger als zwei Jahre abhängig von der staatlichen Sozialleistung. Etwa die Hälfte (49 Prozent) bezogen schon vier Jahre oder länger „Hartz IV“-Leistungen, rund 25 Prozent bereits seit Einführung der Grundsicherung für Arbeitssuchende im Januar 2005 (Datenstand Februar 2013).

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Verweildauern im SGB II – Deutschland mit Ländern und Kreisen, 31 Tage-Lücke-Regel, http://statistik.arbeitsagentur.de/nn_32182/SiteGlobals/Forms/Rubrikensuche/Rubrikensuche_Suchergebnis_Form.html?view=processForm&resourceId=210358&input_=&pageLocale=de&topicId=31688&region=&year_month=201212&year_month.GROUP=1&search=Suchen, Darstellung O-Ton Arbeitsmarkt.

Dauerhafter „Hartz IV“-Bezug verfestigt sich

Zwar ist die Gesamtzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in den letzten vier Jahren deutlich gesunken, der Anteil der seit zwei Jahren oder länger „Hartz IV“-Beziehenden hat aber gleichzeitig merklich zugenommen. Zu Beginn der Erfassung 2009 lag er noch bei rund 56 Prozent, bis Ende 2011 ist er auf 60,7 Prozent angewachsen (jeweils Dezemberdaten). Ende 2012 ist der Wert minimal auf 60,4 Prozent gesunken, liegt aber weiterhin auf sehr hohem Niveau. Bei den verbleibenden „Hartz IV“-Empfängern wird der Hilfebezug also zunehmend zur Sackgasse.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Verweildauern im SGB II – Deutschland mit Ländern und Kreisen, 7 Tage-Lücke-Regel.

Aus Gründen der Datenvergleichbarkeit weichen die für den Vergleich der letzten Jahre verwendeten Daten von den zuvor genannten Verweildauern ab. Hintergrund ist eine Umstellung der Erfassungssystematik durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) von der 7 auf die 31 Tage-Lücke-Regel. Die Daten gemäß 31 Tage-Lücke-Regel entsprechen dem aktuellen Erfassungsstandard der Bundesagentur für Arbeit und liefern validere Ergebnisse. Unterbrechungen von nun bis zu 31 statt 7 Tagen werden als unschädlich bewertet und begründen keine neue Dauerermittlung. Der Vergleich der Daten nach neuer Erfassungsmethode (2012) mit denen gemäß 7 Tage-Lücke-Regel (2009-2011) würde zu einem rein statistischen Anstieg führen. Für den Jahresvergleich verwenden wir daher die „veralteten“ Daten der 7 Tage-Lücke-Regel.

Zum Weiterlesen:

Bundesagentur für Arbeit, Verweildauern im SGB II – Deutschland mit Ländern und Kreisen

Bundesagentur für Arbeit, Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (eLb), die mit einer Unterbrechung von höchstens 31 Tagen seit Januar 2005 durchgängig im SGB II-Leistungsbezug waren, Auswertung für O-Ton Arbeitsmarkt