20. April 2020
Zwei von drei Hartz-IV-Beziehenden waren im Dezember 2019 bereits zwei Jahre oder länger im Bezug. Obwohl insgesamt weniger Personen Hartz-IV-Leistungen erhielten, hat der verfestigte Leistungsbezug gegenüber 2018 anteilig zugenommen.
Rund zwei Drittel (67 Prozent) der knapp 5,28 Millionen Hartz-IV-Empfänger in Deutschland war im Dezember 2019 bereits seit mindestens zwei Jahren abhängig von der staatlichen Sozialleistung. Über ein Drittel (43 Prozent) der Regelleistungsberechtigten war sogar vier Jahre oder länger hilfebedürftig. Das zeigen die Verweildauern aus der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA).
Die Gesamtzahl der Regelleistungsberechtigten im Hartz-IV-System ist im Vergleich zum Vorjahr hingegen um rund 312.000 Personen gesunken. Zu ihnen zählen nicht nur Arbeitslose und Erwerbsfähige, sondern alle Personen mit einem eigenen Hartz-IV-Anspruch. Unter den Regelleistungsberechtigten finden sich demnach auch knapp zwei Millionen minderjährige Kinder und über eine Million Beschäftigte (https://www.o-ton-arbeitsmarkt.de/newsletter/hartz-iv-empfaenger-nur-ein-drittel-ist-offiziell-arbeitslos). Personen, die zwar in einer Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaft leben, aber keinen eigenen Leistungsanspruch haben, werden in der Zahl der Regelleistungsberechtigten folglich nicht berücksichtigt (O-Ton berichtete, http://www.o-ton-arbeitsmarkt.de/o-ton-news/wie-viele-kinder-leben-von-hartz-iv-16-oder-doch-2-millionen ).
Zum Weiterlesen:
O-Ton Arbeitsmarkt, Leben von Hartz IV: Wo die Hilfebedürftigkeit am höchsten ist, 15.04.2020.
Bild: Colourbox.de