15. August 2016
Wer Hartz IV bekommt, greift eher zu Suchtmitteln als Menschen, die ohne staatliche Hilfen auskommen. Das zeigt eine Auswertung von Krankenkassendaten der AOK. Die Forscher sehen die Jobcenter in der Pflicht.
Arbeitslose sind deutlich stärker von Suchterkrankungen betroffen als Erwerbstätige. Unter ihnen ist das Risiko bei Hartz-IV-Beziehern am höchsten. Bei etwas mehr als zehn Prozent aller Diagnosefälle eines Quartals, bei denen Hartz-IV-Bezug vorlag, wurde mindestens eine Suchtdiagnose gestellt. Das ist fast dreimal so viel wie bei den Erwerbstätigen mit rund vier Prozent. Auch bei den Arbeitslosen in der Arbeitslosenversicherung (die Arbeitslosengeld I erhalten) liegt der Anteil mit 6,3 Prozent deutlich höher als bei den Beschäftigten. Das haben Prof. Dieter Henkel vom wissenschaftlichen Kuratorium der Deutschen Hauptstelle für Suchtgefahren und Helmut Schröder vom Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) auf Basis von Krankenkassendaten berechnet.
Ihre Schlussfolgerung: „Da bei Patienten mit Hartz IV der Anteil mit schweren und chronischen alkohol- und tabakassoziierten Krankheiten überproportional hoch ist, würden gerade sie davon profitieren, wenn Früherkennung (Screenings) und Kurzintervention in der primärmedizinischen Versorgung (Hausärzte, Allgemeinkrankenhäuser) ausgebaut und systematisch erfolgen würde.“
Jobcenter tun noch zu wenig
Liegen Suchtprobleme vor, die bei der Arbeitssuche im Wege stehen, sollten zudem Jobcenter Suchtberatung und -hilfe vermitteln, so die beiden Forscher. Tatsächlich kämen die Jobcenter dieser Aufgabe aber nur rudimentär nach. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit seien im Jahr 2011 nur 8.800 suchtkranke Hartz-IV-Empfänger an die Suchthilfe vermittelt worden. Henkel und Schröder fordern daher, diese Angebote zu verbessern. Dadurch ließen sich nicht nur staatliche Transferleistungen reduzieren. Auch könne dies dazu beitragen, der durch den demografischen Wandel bedingten schrumpfenden Zahl der Erwerbstätigen entgegenzuwirken, resümieren sie.
Die Auswertung basiert auf anonymisierten Daten von 18- bis 64-jährigen durchgängig AOK-versicherten Patienten aus den Jahren 2007 bis 2012, die während dieser Zeit in mindestens einem Quartal Hartz-IV-Leistungen oder Arbeitslosengeld I bezogen haben oder sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren.
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