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Hartz-IV-Empfänger machen 73 Millionen Euro Schulden bei den Jobcentern

Die Jobcenter gewährten Hartz-IV-Empfängern 2017 nach Auskunft der Bundesagentur für Arbeit Darlehenin Höhe von insgesamt 73 Millionen Euro für Ausgaben in Notsituationen. Damitsank das Volumen der Darlehen erneut ab. Außerdem verschuldeten sich erneut wenigerMenschen, das aber mit immer höheren Beträgen.

2017 verschuldeten sich jeden Monat durchschnittlich 13.700 Personen beim Jobcenter wegen zwingend notwendiger Ausgaben, die sie nicht aus ihrem Hartz-IV-Regelsatz bestreiten konnten. Das geht aus einer Sonderauswertung des Statistik-Service der Bundesagentur für Arbeit (BA) für O-Ton hervor. Die so genannten Darlehen nach Paragraph 24 (1) Sozialgesetzbuch II können vergeben werden, wenn die Anschaffung absolut notwendig ist oder eine Notsituation besteht. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein defekter Kühlschrank ersetzt werden muss oder das Kind eine neue Winterjacke braucht.

2017 summierten sich alle gewährten Darlehen auf 72,7 Millionen Euro. 2017 und 2016 war das Gesamtvolumen der Darlehen wieder abgesunken, nachdem es 2015 mit insgesamt 86,4 Millionen Euro seinen Höchststand erreicht hatte. 2011 lag der Gesamtwert erst bei rund 60 Millionen Euro und war danach bis 2015 kontinuierlich gestiegen.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Darstellung O-Ton Arbeitsmarkt.

Weniger Schuldner – höhere Darlehen

Der einzelne Schuldner nahm 2017 Darlehen in Höhe von durchschnittlich 442 Euro in Anspruch – 8 Euro mehr als noch im Vorjahr und 144 Euro mehr als noch 2012. Dabei ist die Zahl der Schuldner seit 2015 immer weiter gesunken. Pro Kopf brauchen die Betroffenen aber offenbar immer höhere Beträge.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Darstellung O-Ton Arbeitsmarkt.

Tilgung mit monatlich 10 Prozent des Regelsatzes

Darlehen müssen aus dem Hartz-IV-Regelsatz zurückgezahlt werden. Monatlich werden bis zu 10 Prozent vom Jobcenter einbehalten. Die Weisungen der Bundesagentur für Arbeit (BA) veranlassen die Mitarbeiter in den Jobcentern, im Falle von mehreren Darlehen pro Person diese nur noch nacheinander und nicht mehr parallel zu tilgen. Zusätzlich wird laut Fachlichen Weisungen der BA die Tilgung von Darlehen ausgesetzt, wenn Hartz-IV-Empfänger mit einer Leistungskürzung von 30 Prozent oder mehr sanktioniert worden sind (O-Ton berichtete).

von Lena Becher

 

 

Zum Weiterlesen:

Bundesagentur für Arbeit, Zweites Buch Sozialgesetzbuch – SGB II Fachliche Weisungen § 24 SGB II Abweichende Erbringung von Leistungen § 65 Absatz 1 SGB II Verpflegung in Gemeinschaftsunterkünften ohne Selbstversorgungsmöglichkeit, 08.02.2017.

Bundesagentur für Arbeit, Zweites Buch Sozialgesetzbuch – SGB II Fachliche Weisungen § 42a SGB II Darlehen, 04.08.2016.

Bundesagentur für Arbeit, Personen mit Anspruch auf Leistungen nach § 24 (1) SGB II, Sonderauswertung für O-Ton Arbeitsmarkt, Dezember 2018.

Bundesagentur für Arbeit, Personen mit Anspruch auf Leistungen nach § 24 (1) SGB II, Sonderauswertung für O-Ton Arbeitsmarkt, April 2015.

Bundesagentur für Arbeit, Personen mit Anspruch auf Leistungen nach § 24 (1) SGB II, Sonderauswertung für O-Ton Arbeitsmarkt, April 2015.

Bild: Colourbox.de