6. Februar 2017
2016 wurde nur jeder Elfte im Hartz-IV-System mit einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme gefördert. Damit ist die Quote zwar erstmals wieder gestiegen, vom Förderanteil der Kurzzeitarbeitslosen sind Menschen im Hartz-IV-System aber noch weit entfernt.
Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen haben das Ziel, Menschen ohne Arbeit und im Bezug von Arbeitslosengeld I oder II wieder in Arbeit oder zumindest dem Arbeitsmarkt näher zu bringen. Grundsätzlich sind also sowohl Kurzzeitarbeitslose in der Arbeitslosenversicherung als auch langzeitarbeitslose Hartz-IV-Bezieher, aber auch alle anderen Menschen im Hartz-IV-System im erwerbsfähigen Alter zwischen 15 und der Rentenaltersgrenze gleichermaßen Zielgruppe der Förderung. Tatsächlich werden sie aber sehr unterschiedlich berücksichtigt. Das zeigt die Aktivierungsquote der Bundesagentur für Arbeit (BA), die den Anteil der tatsächlich Geförderten an allen potentiellen Förderkandidaten beziffert.
Mit einem Förderanteil von 9,4 Prozent wurde 2016 nur jeder elfte Hartz-IV-Empfänger im erwerbsfähigen Alter (ELB) mit einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme gefördert. Das zeigen die Aktivierungsquoten der Bundesagentur für Arbeit. Bei den Arbeitslosen sowohl im Hartz-IV-System als auch (sehr viel deutlicher) in der Arbeitslosenversicherung hingegen sind die Anteile mit rund 18 beziehungsweise 24 Prozent deutlich höher. Hier scheint also offensichtlich eine Bevorzugung der Teilnehmer stattzufinden, die dem Arbeitsmarkt näher stehen und bei denen die Förderung potentiell schneller zu einer Integration in den Arbeitsmarkt führt.
Im Vergleich mit den Vorjahren ist die Förderquote 2016 nach Jahren des Rückgangs erstmals auch im Hartz-IV-System wieder gestiegen. 2015 nahmen noch lediglich 8,6 Prozent der potentiellen Förderkandidaten im Hartz-IV-System an einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme teil. Auch der Anteil der geförderten arbeitslosen Hartz-IV-Empfänger war 2015 mit 16,1 Prozent niedriger. Die Aktivierungsquote der Arbeitslosen in der Arbeitslosenversicherung lag 2015 bei 20,6 Prozent. Sie war aber auch 2015 schon höher als im Vorjahr. An die Förderquoten der Jahre 2010 bis 2012 reichen die Quoten bei allen Fördergruppen aber nicht heran.
Zum Weiterlesen:
Bundesagentur für Arbeit, Aktivierungsquoten in den Rechtskreisen SGB III und SGB II, Dezember 2016