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Hartz-IV-Sanktionen: Anhörung im Bundestag

(o-ton) Die Oppositionsparteien im Bundestag wollen die Sanktionen im Hartz-IV-System abschaffen oder deutlich abmildern. Ihre Anträge wurden am Montag im Ausschuss für Arbeit und Soziales diskutiert. Die Mehrheit der geladenen Sachverständigen hingegen plädierte dafür, Sanktionsmöglichkeiten zu erhalten.

Linke und Grüne im Bundestag fordern Änderungen bei den Sanktionsregelungen für Menschen in der Grundsicherung (Hartz IV). Während die Linke eine grundsätzlich sanktionsfreie Mindestsicherung von 1.050 Euro netto im Monat verlangt, geht es den Grünen primär um Abmilderungen im Sanktionssystem. Zukünftig sollen höchstens zehn Prozent des Regelsatzes gekürzt werden sowie die Kosten für Unterkunft und Heizung von den Sanktionen ausgenommen werden. Für Unter-25-Jährige wollen die Grünen die verschärften Sanktionsinstrumente komplett abschaffen. Zudem fordert die Fraktion ein zeitweises Aussetzen der Sanktionen.

Vertreter der Wirtschaft bewerteten das System der Sanktionen erwartungsgemäß positiv. Die Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA) sah beispielsweise „große Erfolge“ bei der Integration Langzeitarbeitsloser in den Arbeitsmarkt, die auch auf die Sanktionen zurückzuführen seien. Eine Abschwächung sei daher kontraproduktiv.

Ob die Sanktionen tatsächlich positiv auf die Integration in Arbeit wirken, sei wissenschaftlich nicht zu belegen, erklärte Helmut Apel vom Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG). Nachweisbar seien aber „gravierende Auswirkungen“, die Sanktionen auf das Leben der Betroffenen hätten. Apel sprach sich entsprechend für eine wissenschaftliche Überprüfung der geltenden Sanktionsregeln aus.

Der Deutsche Landkreistag, der Deutsche Städtetag und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) votierten gegen eine Abschaffung der Sanktionen oder ein Moratorium. Städtetag und Landkreistag kritisierten zwar die schärferen Sanktionsregeln für jüngere Arbeitslose und forderten eine Aufhebung der unterschiedlichen Behandlung, allerdings nicht im Sinne einer Entschärfung für Jugendliche. Künftig sollten stattdessen auch für ältere Arbeitslose die strengeren Regelungen der Unter-25-Jährigen gelten. BDA und der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) unterstützten diese Forderung. Auch die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft hielt die härteren Sanktionen für Unter-25-Jährige für angemessen.

Die Diakonie Deutschland positionierte sich klar gegen die geltenden Sanktionsregelungen. Vor allem seien mehr als 30-prozentige Sanktionen nicht vertretbar. Dies unterstützte auch der DGB und sprach sich in diesem Zusammenhang für individuellere Eingliederungsvereinbarungen aus, um Sanktionstatbestände zu verringern. Der Deutsche Caritasverband hingegen votierte nur gegen die verschärften Sanktionen für Jugendliche. Gerade bei Jugendlichen könnten sie zu einer Kriminalisierung führen.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) kritisierte ebenfalls die unterschiedlichen Regelungen für verschiedene Altersgruppen. Diese führten zu Intransparenz. Dennoch sei das Sanktionssystem insgesamt sinnvoll.

Zum Weiterlesen:

Deutscher Bundestag, Streit um SGB-II-Sanktionen

Die Linke, Gute Arbeit und eine sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV (Drucksache 18/3549)

Bündnis 90/Die Grünen, Existenzminimum und Teilhabe sicherstellen – Sanktionsmoratorium jetzt (Drucksache 18/1963)