26. Februar 2018
Zwischen November 2016 und Oktober 2017 wurden rund 953.000 Sanktionen gegen Empfänger von Hartz-IV-Leistungen ausgesprochen. Das sind knapp 9.000 Sanktionen mehr als im Vorjahreszeitraum. Grund hierfür sind aber keineswegs häufigere Ablehnung von Jobangeboten oder mangelnde Eigeninitiative bei der Jobsuche. Tatsächlich werden knapp 78 Prozent der Sanktionen aufgrund von Terminversäumnissen verhängt.
Zahlungen aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II oder „Hartz IV“) können für Empfänger aus unterschiedlichen Gründen gekürzt werden. Die Gründe reichen von der Weigerung, ein Arbeitsangebot anzunehmen, über Verstöße gegen die Eingliederungsvereinbarung oder den Abbruch einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme (zum Beispiel eines Ein-Euro-Jobs oder einer Fortbildung) bis hin zu schlichten Terminversäumnissen.
Die Höhe der Leistungskürzung ist abhängig von der „Schwere“ des Verstoßes. Termin- bzw. „Meldeversäumnisse“, die beispielsweise entstehen, wenn Personen Termine mit dem Arbeitsvermittler oder dem ärztlichen oder psychologischen Dienst nicht wahrnehmen oder sich verspätet arbeitslos melden, werden vergleichsweise harmlos bewertet. Sie werden „lediglich“ mit einer zehnprozentigen Kürzung geahndet. Für die übrigen, schwereren Verstöße gilt eine Kürzung der Leistung um 30 Prozent. Gerade die relativ harmlosen Meldeversäumnisse waren allerdings Grund für knapp 78 Prozent der Sanktionen.
Die Zahl der Sanktionen ist keineswegs gleichzusetzen mit der Zahl der sanktionierten Personen. Eine Person kann mehrere Sanktionen erhalten, die dann einzeln gezählt werden. 2017 wurden zwar rund 953.000 Sanktionen ausgesprochen, gleichzeitig gab es aber nur 419.324 neu sanktionierte Hartz-IV-Empfänger. Im Oktober 2017 gab es rund 139.000 Hartz-IV-Empfänger mit mindestens einer wirksamen Sanktion (aktuelle Werte nur mit Wartezeit verfügbar).
Sanktionen treffen unter-25-Jährige am härtesten
Sanktionen kommen insgesamt nur sehr selten vor. Im Oktober 2017 lag der Anteil der sanktionierten Personen an allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten lediglich bei 3,2 Prozent. Am häufigsten sind unter-25-Jährige betroffen, für diese gelten im Vergleich zu den älteren Personen striktere Sanktionsregeln. Ihre Sanktionsquote lag mit 3,9 Prozent leicht über dem Durchschnitt. Dabei treffen Sanktionen unter-25-Jährige jedoch deutlich heftiger: So reduzieren Sanktionen im allgemeinen Durchschnitt monatliche Hartz-IV-Leistungen um knapp ein Fünftel (19,1 Prozent). Für unter-25-Jährige führen Sanktionen hingegen im Durchschnitt zu einer monatlichen Kürzung von mehr als einem Viertel der Leistungen (28,1 Prozent).
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