25. Juli 2018
Immer wieder werden Fälle bekannt, in denen unechte Stellenangebote in der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit (BA) inseriert wurden. Dritte erhielten auf diese Weise unrechtmäßig Daten von Arbeitsuchenden. Das Risiko besteht immer noch und ist der BA bekannt, dennoch hält die Bundesregierung die aktuellen Datenschutzmaßnahmen für ausreichend.
Für alle Erwerbsfähigen, die bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) arbeitsuchend gemeldet sind, erstellt die zuständige Arbeitsagentur oder das zuständige Jobcenter ein Stellengesuch, das im Regelfall auf der Jobbörse der BA veröffentlicht wird. Arbeitgeber sollen auf diese Weise nach geeignetem Personal suchen können. Umgekehrt können auch Arbeitgeber ein Stellenangebot bei der Jobbörse melden und, wenn gewünscht, den Arbeitgeberservice der BA mit der Suche nach passenden Bewerbern beauftragen.
Dass dieses Verfahren noch Lücken im Datenschutz aufweist, zeigen die Antworten der Bundesregierung auf zwei Anfragen der Fraktion Die Linke im Bundestag: Weil nicht jedes Stellenangebot vor seiner Veröffentlichung geprüft wird, könnten Dritte mithilfe von fingierten Stellenanzeigen unbefugten Zugriff auf die Daten von Arbeitsuchenden erhalten, wenn diese sich auf ein derartiges Stellenangebot bewerben oder von der Arbeitsvermittlung als Bewerber vorgeschlagen werden.
Nicht jedes Stellenangebot wird geprüft
Zwar müssen alle Arbeitgeber, die ein Stellenangebot in der Jobbörse inserieren wollen, ein Benutzerkonto bei der Jobbörse anlegen. Dieses wird zum Beispiel anhand einer gültigen Betriebsnummer von der BA überprüft. Im Gegensatz zu den Benutzerkonten der Arbeitgeber wird allerdings nur ein Teil der Stellenangebote von der BA geprüft.
Eine standardmäßige Überprüfung gibt es nämlich nur für Stellenangebote, die sich „in Betreuung“ des Arbeitgeberservice befinden. Nach Auskunft der Bundesregierung befand sich am Stichtag 20. Juni 2018 nur knapp jedes zweite der 1.2 Millionen Stellenangebote in Betreuung der BA. Denn Arbeitgeber können frei wählen, ob sie ein Stellenangebot in Eigenregie in der Jobbörse veröffentlichen oder ob sie es beim Arbeitgeberservice melden und von diesem betreuen lassen. Nicht betreute Stellenangebote werden anhand von Schlagwörtern und nur strichprobenartig manuell auf ihre Echtheit und Seriosität geprüft. Nach Auskunft der Bundesregierung ist daher nicht auszuschließen, dass vereinzelt fingierte Stellenanzeigen in der Jobbörse veröffentlich werden.
Bewerberdaten werden an Arbeitgeber weitergegeben
Jessica Tatti, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Die Linke, mahnt dieses Datenschutzproblem an: „Unseriöse Anbieter können Bewerberinnen und Bewerber täuschen, um so an sensible persönliche Daten, Kontakte, Lebensläufe und Zeugnisse zu kommen.“ Im äußersten Fall könne sogar die Identität von Bewerberinnen und Bewerbern gestohlen werden.
Dieses Risiko entstehe nicht nur durch Bewerbungen von Arbeitsuchenden, die eigenständig auf ein fingiertes Stellenangebot aufmerksam werden und sich darauf melden. Auch dann, wenn Mitarbeiter der Jobcenter oder Arbeitsagenturen einen Vermittlungsvorschlag für ein Stellenangebot erstellen, könnten Daten der Bewerber an unbefugte Dritte gelangen. Im Hartz-IV-System müssen Bewerber sich auf jede zumutbare Arbeitsstelle bewerben. Werden ihre Daten an einen Arbeitgeber weitergeleitet, müssen sie darüber nicht informiert werden. Auch ist für Bewerber in der Jobbörse nicht einsehbar, ob es sich um ein betreutes und damit überprüftes Stellenangebot handelt. Die Bundesregierung bezeichnet das Risiko fingierter Stellenangebote zwar als „permanente Herausforderung“, hält die existierenden Prüfungsmechanismen aber dennoch für ausreichend.
Dieses Risiko entstehe nicht nur durch Bewerbungen von Arbeitsuchenden, die eigenständig auf ein fingiertes Stellenangebot aufmerksam werden und sich darauf melden. Auch dann, wenn Mitarbeiter der Jobcenter oder Arbeitsagenturen einen Vermittlungsvorschlag für ein Stellenangebot erstellen, könnten Daten der Bewerber an unbefugte Dritte gelangen. Im Hartz-IV-System müssen Bewerber sich auf jede zumutbare Arbeitsstelle bewerben. Werden ihre Daten an einen Arbeitgeber weitergeleitet, müssen sie darüber nicht informiert werden. Auch ist für Bewerber in der Jobbörse nicht einsehbar, ob es sich um ein betreutes und damit überprüftes Stellenangebot handelt. Die Bundesregierung bezeichnet das Risiko fingierter Stellenangebote zwar als „permanente Herausforderung“, hält die existierenden Prüfungsmechanismen aber dennoch für ausreichend.
von Lena Becher
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