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Hauptsächlich kurze Aktivierungsmaßnahmen für Hartz-IV-Empfänger

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Knapp 436.000 Hartz-IV-Empfänger nahmen 2017 an einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme teil, meist an kurzen Aktivierungsmaßnahmen. Deutlich seltener als Empfänger von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung erhalten sie Förderungen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung.

Im Jahr 2017 wurden im Durchschnitt jeden Monat knapp 436.000 Empfänger von Grundsicherungsleistungen (ALG II bzw. „Hartz IV“) und knapp 458.000 Empfänger von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung (ALG I) in einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme gefördert. Die Art der Förderung unterscheidet sich jedoch gravierend, denn Hartz-IV-Empfänger nehmen am häufigsten an Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung teil und erhalten nur selten Förderungen im Bereich der Aus- und Weiterbildung. Dies zeigt die Förderstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA).

Rechnerisch entfiel im Hartz-IV-System mit 38,6 Prozent mehr als jede dritte Förderung auf Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung. Im System der Arbeitslosenversicherung sind diese Maßnahmen mit 10,3 Prozent nur von geringer Bedeutung. In den maximal acht Wochen andauernden Kursen soll zum Beispiel die Eignung der Teilnehmenden für einen bestimmten Beruf festgestellt oder notwendige Kenntnisse und Fähigkeiten auf den neuesten Stand gebracht werden. Sie dienen dazu, Teilnehmende an den Arbeitsmarkt heranzuführen. Beispiele sind Bewerbungscoachings und Assessmentcenter, aber auch Kurse die zum Erwerb eines Staplerscheins oder Ähnlichem führen sollen. Zum Abbau gravierender Hemmnisse, wie etwa einer fehlenden beruflichen Qualifikation, führen sie jedoch nicht.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Darstellung O-Ton Arbeitsmarkt.

Wenig Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen im Hartz-IV-System

Auffällig ist auch, dass Hartz-IV-Empfänger zu deutlich geringeren Anteilen als Empfänger von ALG I an Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung teilnehmen. Zusammen machen Maßnahmen der Kategorien „Berufswahl und Berufsausbildung“ und „Berufliche Weiterbildung“ nicht einmal ein Fünftel der Förderungen im Hartz-IV-System, aber annähernd zwei Drittel der Förderungen im System der Arbeitslosenversicherung aus. Hartz-IV-Empfänger sind also in diesem Bereich deutlich abgehängt, obwohl sie im Durchschnitt schlechter qualifiziert sind als Empfänger von ALG I (O-Ton berichtete hier und hier).

Mit einem Anteil von 22,9 Prozent entfiel hingegen mehr als jede fünfte Förderung im Hartz-IV-System auf Beschäftigung schaffende Maßnahmen, die im System der Arbeitslosenversicherung nicht angewendet werden. Zu ihnen zählen Arbeitsgelegenheiten („Ein-Euro-Jobs“) und das Bundesprogramm Soziale Teilhabe. Beschäftigung schaffende Maßnahmen richten sich an arbeitsmarktferne und langzeitarbeitslose Empfänger von Hartz IV und sollen niederschwellige Arbeitsverhältnisse jenseits des ungeförderten, regulären Arbeitsmarkts schaffen.

von Lena Becher

 

 

Zum Weiterlesen:

Bundesagentur für Arbeit, Arbeitsmarktpolitische Instrumente – Deutschland, West/Ost, Länder, Regionaldirektionen (Jahreszahlen), März 2018.

O-Ton Arbeitsmarkt, Qualifizierungsmaßnahmen: Immer weniger Weiterbildungen für Hartz-IV-Empfänger, 22. August 2017.