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Haushalt 2020: Hundert Millionen Euro mehr für Hartz-IV-Empfänger?

Für das kommende Jahr sind im Bundeshaushalt fünf Milliarden Euro zur Förderung von Hartz-IV-Empfängern veranschlagt – 105 Millionen Euro mehr als 2019. Pro Kopf stünden theoretisch für jeden Leistungsberechtigten rund 1.200 Euro zur Verfügung. Weil die Jobcenter Gelder für Verwaltungskosten abzweigen, kommen die Erhöhungen allerdings nicht immer bei den Betroffenen an.

Im Haushaltsplan für das Jahr 2020 werden von der Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD insgesamt rund fünf Milliarden Euro für die arbeitsmarktpolitische Förderung von Hartz-IV-Empfängern eingeplant. Dies würde eine Erhöhung um 105 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr bedeuten. Das Budget für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen steigt damit das fünfte Jahr in Folge, liegt aber immer noch unter dem Wert aus 2011.

Auch das Pro-Kopf-Budget für jeden Hartz-IV-Empfänger wird damit angehoben. Ausgehend von 3,97 Millionen erwerbsfähigen Hartz-IV-Empfängern läge der Förderbetrag pro Person bei 1.260 Euro. Diese Rechnung setzt voraus, dass die Zahl der erwerbsfähigen Hartz-IV-Empfänger das Niveau von 2019 nicht überschreitet. Doch auch im Verhältnis zur Zahl der Hartz-IV-Empfänger steht trotz der den zusätzlichen Mittel weniger Geld für Fördermaßnahmen zur Verfügung als noch 2010. In den drei Jahren danach hatte die Große Koalition das Budget für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen im Hartz IV-System fast um die Hälfte von 6,6 Milliarden Euro auf 3,9 Milliarden Euro reduziert.

Quelle: Bundesregierung, Haushaltsgesetz 2019; Bundesfinanzministerium, Haushalte 2009-2018; Bundesagentur für Arbeit, Zeitreihe zu Strukturwerten SGB II nach Ländern, Darstellung: O-Ton Arbeitsmarkt.

Allerdings kamen Erhöhungen des Budgets für Fördermaßnahmen in der Vergangenheit nicht immer vollständig bei den Leistungsberechtigten an. So wurden zwar 2018 die Fördermittel auf 4,49 Milliarden Euro erhöht. Aber die Jobcenter gaben tatsächlich „nur“ 3,38 Milliarden Euro für arbeitsmarktpolitische Förderungen aus – knapp 279 Millionen Euro weniger als im Jahr zuvor.

Denn die Jobcenter nutzen die ihnen zur Verfügung gestellten Gelder nicht ausschließlich für Leistungen zur Eingliederung, sondern schichten horrende Beträge in ihren Verwaltungsetat um. Daten zu den tatsächlichen Ausgaben für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit für 2019 liegen bisher noch nicht vor. Das Verwaltungsbudget wurde beginnend mit 2016 jedes Jahr weiter angehoben. Doch auch mit den Erhöhungen gaben die Jobcenter noch im Jahr 2018 über eine Milliarde Euro mehr für die Verwaltung aus, als ursprünglich im Haushalt veranschlagt war.

Aufstockung der Eingliederungsmittel durch die Große Koalition

Im Teilhabechancengesetz bekräftigte die Bundesregierung ihre Absicht, die Eingliederungsmittel bis zum Jahr 2022 um insgesamt vier Milliarden Euro erhöhen zu wollen. Im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien CDU/CSU und SPD wurde hierfür eine jährliche Aufstockung um eine Milliarde Euro angekündigt. Umgesetzt wurde diese Ankündigung in den Haushalten von 2018 bis 2020 jedoch nicht: 2019 wurden die veranschlagten Fördermittel in der Grundsicherung gegenüber 2017 um nur 42 Millionen Euro und im Jahr 2019 um 461 Millionen Euro aufgestockt. Mit der Anhebung der Eingliederungsmittel im kommenden Jahr um 105 Millionen Euro läge die Aufstockung für die ersten drei Jahre der Legislaturperiode somit insgesamt bei 566 Millionen Euro.

Quelle: Bundesregierung, Haushaltsgesetz 2019; Bundesfinanzministerium, Haushalte 2009-2018; Bundesagentur für Arbeit, Zeitreihe zu Strukturwerten SGB II nach Ländern, Darstellung: O-Ton Arbeitsmarkt.

Dabei bleibt abzuwarten, ob die Anhebung des Soll-Budgets der Eingliederungsleistungen überhaupt bei den einzelnen Empfängern von Hartz-IV-Leistungen ankommt. Die geplante Erhöhung des Pro-Kopf-Budgets im Bundeshaushalt 2018 lag zwar bei 64 Euro. Weil die Eingliederungsmittel jedoch nicht vollständig ausgeschöpft wurden, kam es dennoch zu einer faktischen Absenkung des Pro-Kopf-Budgets: Statt bei veranschlagten 1.083 Euro lag das tatsächliche Pro-Kopf-Budget bei nur 816 Euro und bewegte sich damit sogar unter dem Niveau des Vorjahres.

von Lena Becher



Zum Weiterlesen:

Gesetzentwurf der Bundesregierung, Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 (Haushaltsgesetz 2020), Drucksache 19/11800.

Bundesfinanzministerium, Haushaltsgesetze 2009-2019.

Bundesagentur für Arbeit, Zeitreihe der Eckwerte der Grundsicherung für Arbeitsuchende – Deutschland, Länder, Jobcenter, November 2019.

Ein neuer Aufbruch für Europa. Eine neue Dynamik für Deutschland. Ein neuer Zusammenhalt für unser Land, Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD.

O-Ton Arbeitsmarkt, Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen 2018: Höheres Budget, geringere Ausschöpfung, 16.09.2019.

Bild: Colourbox.de