4. Februar 2013
(o-ton) Etwa jedes siebte Kind in Deutschland lebt von „Hartz IV“. Alleinerziehenden-Haushalte sind besonders häufig betroffen. Mehr als jeder dritte Haushalt, in dem Kinder mit einem Elternteil alleine leben, ist abhängig von Sozialleistungen. Hinzu kommt: Mit jedem Kind steigt das Risiko der Hilfebedürftigkeit. Das geht aus einer Analyse der Bundesagentur für Arbeit hervor.
15 Prozent der Kinder unter 15 Jahren leben in Deutschland von „Hartz IV“-Leistungen. Besonders groß ist das Risiko der Hilfebedürftigkeit in Haushalten von Alleinerziehenden. Fast 40 Prozent der Haushalte, in denen Kinder mit nur einem Elternteil zusammenleben, sind abhängig von staatlichen Sozialleistungen.
Besonders brisant: Mit jedem im Haushalt lebenden Kind „wächst“ das Risiko der Hilfebedürftigkeit. Alleinerziehende Elternteile, die mit einem Kind zusammenleben, beziehen zu 35 Prozent Leistungen aus der Grundsicherung („Hartz IV“). Mit zwei Kindern steigt das Risiko der Hilfebedürftigkeit auf über 44 Prozent. Leben Alleinerziehende mit drei oder mehr Kindern zusammen, liegt der Anteil der Haushalte, die Leistungen aus der Grundsicherung beziehen, bei fast 70 Prozent.
Zum Vergleich: Bei Paaren mit Kindern liegt das Risiko der Hilfebedürftigkeit auf deutlich niedrigerem Niveau. Hier sind „lediglich“ 7,2 Prozent aller Haushalte betroffen. Aber auch bei Paaren steigt der Anteil derer, die „Hartz IV“-Leistungen beziehen, mit der Anzahl der Kinder im Haushalt. Sechs Prozent der Paar-Haushalte mit einem Kind sind hilfebedürftig. Bei zwei Kindern steigt der Anteil auf 6,4 Prozent, während er bei drei Kindern und mehr bereits bei 15 Prozent liegt.
Am niedrigsten ist der Anteil der „Hartz IV“-Empfänger bei Paaren ohne Kinder. Nur 3,7 Prozent der Haushalte von Paaren ohne Kinder beziehen Leistungen aus der Grundsicherung.
Zum Weiterlesen:
Bundesagentur für Arbeit, Aktuelle Eckwerte der Grundsicherung SGB II
Bundesagentur für Arbeit, Grundsicherung für Arbeitsuchende in Zahlen