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Jede dritte Vermittlung der Arbeitsagentur führt in Leiharbeit

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2016 führte jede dritte Vermittlung der Bundesagentur für Arbeit (BA) Arbeitslose in Leiharbeit. Zudem wurden 5 Prozent dieser Vermittlungen von der BA finanziell bezuschusst. Das geht aus einer Bundestagsanfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Die Arbeitsagentur förderte so aktiv Beschäftigungsverhältnisse, die oft schlecht bezahlt und nur von kurzer Dauer sind.

2016 führte nahezu ein Drittel der erfolgreichen Vermittlungen von Arbeitslosen in Beschäftigung durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) in Leiharbeit. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung zu einer Bundestagsanfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Die Bundesregierung bezieht sich in ihrer Antwort auf statistische Erhebungen der BA. Positiv ist: Die Entwicklung war in den letzten Jahren rückläufig und es werden anteilig immer weniger Arbeitslose in Leiharbeit vermittelt. Zwischen Arbeitslosen, die Arbeitslosengeld aus der Arbeitslosenversicherung beziehen, und Arbeitslosen, die Hartz IV empfangen, gibt es dabei deutliche Unterschiede. Während Empfänger von Hartz IV in knapp 36 Prozent der Fälle in Leiharbeit vermittelt werden sind es bei Empfängern von Arbeitslosengeld nur rund 31 Prozent.

Quelle: Leiharbeit – Vermittlungstätigkeit der Bundesagentur für Arbeit, Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Darstellung O-Ton Arbeitsmarkt.

Arbeitsagentur subventioniert Beschäftigung in Leiharbeit

Laut Antwort der Bundesregierung gab es in Deutschland im Juni 2016 rund eine Million Leiharbeitnehmer. Ihre Zahl nahm damit innerhalb eines Jahres um 4,6 Prozent zu. Die BA trägt nicht nur über die Anzahl der Vermittlungen zu dieser Entwicklung bei: Im letzten Jahr wurden fünf Prozent der Vermittlungen in Leiharbeit finanziell von der BA gefördert. Diese Förderungen erfolgten in rund 50% der Fälle in Form eines Eingliederungszuschuss, bei dem der Arbeitgeber einen finanziellen Zuschuss zum gezahlten Lohn erhält. Auf diese Weise wurden in 2016 rund 2000 neue Arbeitsverhältnisse in der Leiharbeit von der BA subventioniert.

Fast die Hälfte aller Leiharbeitsverhältnisse endet binnen 6 Monate

Die Vermittlung in Leiharbeit ist auch unter dem Kriterium der nachhaltigen Beendigung von Arbeitslosigkeit kritisch zu betrachten. Besonders brisant: Leiharbeitsverhältnisse sind oft von kurzer Dauer. Im ersten Halbjahr 2016 endete nahezu die Hälfte aller Arbeitsverhältnisse in Leiharbeit nach weniger als 6 Monaten. Lediglich jedes fünfte beendete Leiharbeitsverhältnis bestand länger als ein Jahr.

Quelle: Leiharbeit – Vermittlungstätigkeit der Bundesagentur für Arbeit, Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Darstellung O-Ton Arbeitsmarkt.

Leiharbeitnehmer: Schlecht qualifiziert und schlecht bezahlt

Vermittlung in Leiharbeit ist aufgrund niederschwelliger Anforderungen oft ein Sammelbecken für gering qualifizierte Arbeitnehmer. Fast ein Viertel der in 2016 vermittelten Leiharbeitnehmer hat keinen Berufsabschluss. Nach Auskunft der Bundesregierung wirkt sich die schlechte Qualifizierung der Leiharbeitnehmer auch auf die Bezahlung in der Leiharbeitsbranche aus. Jedoch geht aus der Antwort der Bundesregierung hervor, dass auch höher qualifizierte Leiharbeitnehmer schlechter bezahlt werden als reguläre Arbeitnehmer. Die Statistik verrät allerdings nicht, wie oft Arbeitslose in Arbeitsverhältnisse vermittelt werden, die ihrem Qualifikationsniveau entsprechen. Deshalb ist nicht ersichtlich, welche Auswirkungen die Qualifikation der Arbeitslosen tatsächlich auf ihre Bezahlung hat, oder schlechte Bezahlung noch untrennbar mit Leiharbeit an sich verknüpft ist.

von Lena Becher

 

 

Zum Weiterlesen:

Leiharbeit – Vermittlungstätigkeit der Bundesagentur für Arbeit, Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 15.05.2017.

O-Ton Arbeitsmarkt, 65 Prozent der Niedriglöhner in der Leiharbeit, 28.09.2016.