10. Mai 2017
Maßnahmen zur Senkung der Langzeitarbeitslosigkeit stehen politisch hoch im Kurs. Doch aktuelle Zahlen zeigen, dass nur ein geringer Anteil Langzeitarbeitsloser Arbeit findet. Mehr als jeder Zweite beendet die Langzeitarbeitslosigkeit dagegen ohne eine Beschäftigung aufzunehmen.
Im März 2017 gelangt es lediglich jedem zehnten Hartz-IV-Empfänger, die Arbeitslosigkeit durch Aufnahme einer abhängigen oder selbstständigen Arbeit zu beenden. Dabei zeigen sich im Vergleich zu Empfängern von Arbeitslosengeld große Unterschiede: In der Arbeitslosenversicherung gelang fast jedem fünften Langzeitarbeitslose die Aufnahme einer Beschäftigung.
Sinkende Langzeitarbeitslosenzahl aufgrund von Maßnahmen und Krankheit
Auffallend ist: Mehr als die Hälfte aller Hartz-IV-Empfänger beendet die Arbeitslosigkeit durch „Nichterwerbstätigkeit“. Hierzu zählen z.B. Krankheitszeiten von über sechs Wochen oder mangelnde Verfügbarkeit aufgrund mehrerer Terminversäumnisse oder der Pflege Angehöriger und Kinder. Fast jeder dritte Leistungsempfänger wird aufgrund der Teilnahme an einer Maßnahme oder der Aufnahme einer geförderten Beschäftigung nicht mehr als Langzeitarbeitsloser gezählt (O-Ton berichtete).
Langzeitarbeitslosigkeit: gesetzlich definiert und politisch steuerbar
Ein Rückgang der Langzeitarbeitslosenzahl bedeutet also keinesfalls, dass Langzeitarbeitslose Zugang zum Arbeitsmarkt finden und das Hartz-IV-System verlassen können. Denn wenn Langzeitarbeitslose an einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme von mehr als sechs Wochen teilnehmen, zum Beispiel einem Ein-Euro-Job oder einer Weiterbildung, werden sie danach wieder als Kurzzeitarbeitslose gezählt, obwohl sie in der Zwischenzeit weder Arbeit gefunden noch den Arbeitslosengeldbezug beendet haben (O-Ton berichtete).
Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit leicht gemacht?
Die Problematik der Langzeitarbeitslosigkeit wurde zuletzt vom neuen Chef der Bundesagentur für Arbeit (BA) Detlef Scheele aufgegriffen. Scheele warb kurz nach seinem Amtsantritt damit, seinen Erfolg an der Spitze der BA an der Zahl der Langzeitarbeitslosen messen lassen zu wollen. Doch wer arbeitslos beziehungsweise langzeitarbeitslos ist, ist gesetzlich definiert und daher politisch steuerbar. Somit verkennt der Fokus auf die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit das eigentliche Problem. Der Zugang zum regulären Arbeitsmarkt bleibt, besonders im Hartz-IV-System, vielen Langzeitarbeitslosen verwehrt.
von Lena Becher
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