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Personalräte der Jobcenter fordern mehr Eigenständigkeit und Abkehr vom „Sanktionssystem“

amnews-2-300x190In zwei Papieren formulieren die Jobcenterpersonalräte Forderungen für ihre zukünftige Aufstellung. Ihre Kritik richtet sich einerseits gegen die Steuerung der Jobcenter auf Bundesebene durch die Bundesagentur für Arbeit und fehlende regionale Ausrichtung. Andererseits plädieren sie für eine Verbesserung der Förderungen im Hartz-IV-System und die Neufassung ihres Grundsatzes in „Fördern und Herausfordern“.

Im März 2019 wurden vom Vorstand der Jobcenterpersonalräte zwei Diskussionspapiere verfasst, die sich jeweils mit der Zukunft der Jobcenter sowie der Umsetzung des „Sozialen Arbeitsmarkts“ befassen. Im Papier zur zukünftigen Aufstellung der Jobcenter fordert der Vorstand, dass die Jobcenter eigenständige Einrichtungen werden. Bislang werden Jobcenter entweder in der Hand der Kommune als zugelassene kommunale Träger (zkT) oder in gemeinsamer Einrichtung (gE) der Kommunen und der Bundesagentur für Arbeit (BA) verwaltet.

Die Einbindung der gemeinsamen Einrichtungen in die Steuerungsprozesse der Arbeitsagentur ist nach Ansicht der Autoren vor allem aufgrund der Ausrichtung an bundespolitische Entscheidungen problematisch. Vielmehr müssten die Jobcenter am regionalen Arbeitsmarkt ausgerichtet werden. Der Vorstand fordert hierzu, dass die Jobcenter zwar aus Bundesmitteln finanziert werden aber gleichzeitig die Finanzhoheit erhalten. Eine angemessene Steuerung könnte über die örtlichen Beiräte der Jobcenter erfolgen. Diese bestehen bereits heute und setzen sich aus Vertretern der örtlichen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden und der freien Wohlfahrtspflege zusammen. Aktuell haben die örtlichen Beiräte allerdings nur eine beratende Rolle und treffen keine für die Jobcenter verbindlichen Entscheidungen.

Das Jobcenter als Dienstherr

Eine weitere Forderung der Personalräte: Die Jobcenter sollen eigenständige Personalentscheidungen treffen können und anstelle der Kommunen und BA Dienstherr der Mitarbeitenden sein. Perspektivisch könnte dann auch eine spezifische Berufsausbildung für die Bediensteten in den Jobcentern eingeführt werden. Derzeit führen in den gemeinsamen Einrichtungen die verschiedenen Beschäftigungsverhältnisse faktisch zu Verdienstunterschieden zwischen Mitarbeitenden mit derselben Aufgabe. Dazu sind viele Bedienstete Quereinsteiger und werden zumeist auch nur befristetet eingestellt (O-Ton berichtete). Infolgedessen haben viele Jobcenter mit einer hohen Personalfluktuation zu kämpfen.

Anreize statt Sanktionen

Weitere Impulse finden sich im Diskussionspapier der Jobcenterpersonalräte zum „Sozialen Arbeitsmarkt“. Eine Arbeitsgruppe des Gremiums plädiert darin dafür, dass Förderungen der neuen Instrumente „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ und „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ für Empfänger von Hartz-IV-Leistungen auf freiwilliger Basis umgesetzt werden. Die Androhung oder Anwendung von Sanktionen fördere gerade nicht die Aufnahme einer Arbeit. Im Gegenteil würden sich ungewollte Folgen von Sanktionen ergeben: „Sie führen dagegen zumeist zur Verhärtung einer abwehrenden Grundhaltung. Stattdessen sollten die Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen (Sanktionen) grundlegend überarbeitet und verstärkt auf Belohnung bei Aktivierung gesetzt werden.“, so die Arbeitsgruppe.

Die Integration von Arbeitslosen im Hartz-IV-System müsse sich daher nach dem individuellen Bedarf und der jeweiligen Leistungsfähigkeit richten. Der „Soziale Arbeitsmarkt“ könnte folglich verschiedene Formen annehmen. Im Papier werden sowohl Arbeitsplätze bei Kommunen, die sich nicht an der Marktlogik, sondern am Gemeinwohl orientieren, als auch geförderte Beschäftigungsverhältnisse diskutiert. Hierzu würde eine „nachhaltige, dauerhafte Beschäftigungsförderung“ benötigt.

von Lena Becher



Zum Weiterlesen:

Die Jobcenterpersonalräte, Diskussionspapier des Bundesvorstands: Die Zukunft der Jobcenter – Positionen des Vorstands der Jobcenterpersonalräte zu den gemeinsamen Einrichtungen, März 2019.

Die Jobcenterpersonalräte, Diskussionspapier der Arbeitsgruppe „Sozialer Arbeitsmarkt“ des Vorstands der Jobcenterpersonalräte, März 2019.