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Sinkende Ausgaben für Arbeitslosigkeit betreffen Sozialleistungen kaum

(o-ton) Die gute wirtschaftliche Lage in Kombination mit den Arbeitsmarktreformen der letzten Jahre haben die staatlichen Kosten für Arbeitslosigkeit deutlich sinken lassen, so das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). An den Finanzmitteln, die der Staat für die Sozialleistungen des Hartz IV-Systems aufbringt, geht diese Entwicklung aber weitestgehend vorbei. Ihr Anteil an den Gesamtkosten hat zwischen 2005 und 2011 sogar um sechs Prozent zugenommen, Tendenz steigend.

Zwischen 2005 und 2011 sanken die mit der Arbeitslosigkeit verbundenen Gesamtausgaben um rund 31 auf 56,4 Milliarden Euro. Getragen wird diese Entwicklung jedoch in erster Linie von den Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung, die das Arbeitslosengeld I inklusive Sozialversicherungsbeiträge abdecken. Hier konnten die Kosten zwischen 2005 und 2011 von 22,2 auf 12,1 Milliarden Euro nahezu halbiert werden.

Die staatlichen Ausgaben für Sozialleistungen gingen im selben Zeitraum hingegen deutlich schwächer von 24,5 auf 19,1 Milliarden zurück. Hieraus werden das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) inklusive Sozialversicherungsbeiträge, Leistungen für Unterkunft und Heizung, Mehrbedarfszahlungen und das Sozialgeld für Personen, die mit Arbeitslosen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, finanziert. Der Anteil der Sozialleistungen an den Gesamtausgaben ist zwischen 2005 und 2011 sogar um sechs Prozent angewachsen und soll gemäß Erwartungen des IAB weiter steigen.

Die vom IAB genannten positiven Effekte der sinkenden Arbeitslosigkeit und der Arbeitsmarktreformen auf die Ausgaben des Fiskus scheinen sich also hauptsächlich auf die Kurzzeitarbeitslosen ausgewirkt zu haben, die über die Arbeitslosenversicherung finanziert werden. Bei den Langzeitarbeitslosen, die Sozialleistungen beziehen, hat es hingegen offenbar kaum Bewegung gegeben.

Quelle: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (2012), IAB-Kurzbericht 8/2012, Anhang-Tabelle A, S. 11, Darstellung O-Ton Arbeitsmarkt

Für die Berechnung der Gesamtkosten berücksichtigt das IAB zusätzlich fiktive Steuereinnahmen und Sozialversicherungsbeiträge, die die öffentlichen Haushalte eingenommen hätten, wenn die Arbeitslosen beschäftigt gewesen wären. Für 2011 beziffert das IAB die dem Staat durch Arbeitslosigkeit entgangenen Steuereinnahmen auf 9,5 und die Sozialbeiträge auf 15,6 Milliarden Euro.

Zum Weiterlesen:

IAB-Kurzbericht 8/2012: Kosten der Arbeitslosigkeit, Druck auf öffentliche Budgets lässt nach