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Sozialer Arbeitsmarkt: Guter Start mit Luft nach oben

amnews-2-300x190Knapp 7.000 Teilnehmende wurden seit Jahresbeginn in geförderte Arbeitsplätze am Sozialen Arbeitsmarkt vermittelt. Die neuen Regelinstrumente stimmen das Arbeitsministerium damit zufrieden. Bislang stopfen sie allerdings nur die Lücken, die durch das Ende der Bundesprogramme für Hartz-IV-Bezieher entstanden sind.

Seit Beginn dieses Jahres gibt es neue Fördermöglichkeiten für Langzeitarbeitslose und Langzeitbeziehende von Hartz-IV-Leistungen. Mit dem Teilhabechancengesetz hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zwei neue Regelinstrumente geschaffen, die langzeitarbeitslose Menschen im Hartz-IV-Bezug mithilfe von Lohnkostenzuschüssen in sozialversicherungspflichte Arbeit bringen sollen (O-Ton berichtete). Berichten zufolge zieht die Bundesagentur für Arbeit eine erste positive Bilanz über den Start der neuen Regelinstrumente „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ und „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“.

Die Statistik der BA zeigt den Grund dafür: Innerhalb der ersten drei Monate der Laufzeit wurden insgesamt knapp 7.000 Zugänge in eines der beiden Instrumente erfasst. Im Instrument Teilhabe am Arbeitsmarkt wurden von Januar bis März 2019 knapp 6.300 Eintritte gezählt. Rund 700 Eintritte entfielen im gleichen Zeitraum auf das Instrument Eingliederung von Langzeitarbeitslosen. Im Vergleich mit den zwei Bundesprogrammen zur „Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter“ und „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ sind die Regelinstrumente deutlich besser gestartet.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Darstellung O-Ton Arbeitsmarkt.

Die Bundesprogramme können als geistige Vorläufer der zwei neuen Regelinstrumente gesehen werden. Das ESF-geförderte Bundesprogramm zur Eingliederung von langzeitarbeitslosen Leistungsberechtigten ähnelt dem Instrument zur Eingliederung von Langzeitarbeitslosen stark, während das Instrument Teilhabe am Arbeitsmarkt parallel zum Bundeprogramm Soziale Teilhabe besonders arbeitsmarktferne Langzeitbezieher von Hartz IV erreichen soll.

23.500 Plätze weniger durch auslaufende Förderungen

Während das Teilhabechancengesetz viele neue Eintritte in öffentlich geförderte Beschäftigungsverhältnisse schafft, fallen gleichzeitig mehrere andere Fördermöglichkeiten weg. Die größte Lücke in die Förderlandschaft reißt das Ende des Bundesprogramms Soziale Teilhabe, in dem im Vorjahresmonat März 2018 knapp 15.800 Teilnehmende gezählt wurden. Das ESF-Bundesprogramm förderte im März 2018 fast 10.300 Teilnehmende mit einem Beschäftigungszuschuss. Im März 2019 war der Bestand bereits um rund 7.000 gesunken und wird in absehbarer Zeit komplett abgewickelt sein. Auch die Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) läuft seit Jahresbeginn aus, da der zugehörige §16e SGB im Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) mit dem Teilhabechancengesetz in das Instrument Eingliederung von Langzeitarbeitslosen umgewandelt wurde.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Darstellung O-Ton Arbeitsmarkt.

Verglichen mit dem Vorjahresmonat zeigt sich aufgrund der auslaufenden Programme und Instrumente im März 2019 also eine Förderlücke von über 23.500 geförderten Arbeitsplätzen. Insgesamt gab es im März 2019 nach vorläufigen und hochgerechneten Angaben der BA rund 89.000 Teilnehmende in Maßnahmen der öffentlich geförderten Beschäftigung, knapp 13.700 weniger als noch im März 2018 und sogar fast 21.400 Fälle weniger als zwei Jahre zuvor. Diese Zahlen relativieren die ersten Jubelmeldungen über den Start der neuen Regelinstrumente erheblich.

von Lena Becher



Zum Weiterlesen:

Bundesagentur für Arbeit, Arbeitsmarktpolitische Instrumente – Deutschland, West/Ost, Länder, Kreise, Regionaldirektionen, Agenturen für Arbeit (Zeitreihe Monatszahlen), März 2019.

O-Ton Arbeitsmarkt, Deutscher Verein veröffentlicht Empfehlungen zur „Teilhabe am Arbeitsmarkt“, 28.03.2019.

O-Ton Arbeitsmarkt, Öffentlich geförderte Beschäftigung 2018 geschrumpft, 18.02.2019.