16. August 2019
Weil die Regelsätze für Kinder im Hartz-IV-Bezug nicht die tatsächlichen Kosten für Schulbücher decken, sind Jobcenter zur Übernahme dieser Ausgaben verpflichtet. Das urteilte nun auch das Sozialgericht in Düsseldorf.
Gute Nachrichten für Familien im Hartz-IV-Bezug in Nordrhein-Westfalen: Nach vorangehenden Urteilen des Bundessozialgerichts entschied am 5. August nun auch das Sozialgericht in Düsseldorf, dass die Jobcenter zur Übernahme der Kosten für Schulbücher von Kindern mit Hartz-IV-Anspruch verpflichtet sind. Die Kosten werden im Urteil als „unabweisbarer Mehrbedarf“ definiert und ist nach Auffassung der Richter nicht von den Regelleistungen für Kinder gedeckt.
Das Sozialgericht Düsseldorf nimmt in seinem Urteil Bezug auf zwei vorangegangene Urteile des Bundessozialgerichts. Diese waren zu dem Schluss gelangt, dass die Kosten für Schulbücher aufgrund der Lehrmittelfreiheit nicht korrekt in den Regelbedarfen erfasst werden. Da diese Kosten aufgrund einer Stichprobe ermittelt würden, gäbe es in der Realität Abweichungen der im Regelbedarf festgeschriebenen Durchschnittswerte. Weil die tatsächlichen Kosten für Schulbücher deshalb nicht korrekt im Regelbedarf berücksichtigtet würden, sei außerdem eine Kostenübernahme in Form eines Darlehens ausgeschlossen. Das Jobcenter muss die Kosten für Schulbücher also in voller Höhe übernehmen.
Das Beispiel der Kosten für Schulbücher unterstreicht in greifbarer Weise, welche Folgen die unzutreffenden Berechnungen der Regelbedarfe für Familien im Hartz-IV-Bezug haben kann. Gleichzeitig belegen die Urteile des Sozialgerichts Düsseldorfs und des Bundessozialgerichts erneut, dass die Ermittlung des Existenzminimums auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstatistik gerade nicht eine verlässliche und tatsächlich existenzsichernde Grundsicherungsleistung zum Ergebnis hat.
von Lena Becher
Zum Weiterlesen:
Bundessozialgericht, Pressemitteilung: Jobcenter muss Kosten für Schulbücher tragen, 08.05.2019.
Sozialgericht Düsseldorf, Beschluss vom 5.08.2019: S 35 AS 3046/19 ER.
O-Ton Arbeitsmarkt, Rechtsgutachten: Hartz-IV-Sätze für Kinder sind zu niedrig, 09.08.2019.