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Statistikänderung lässt rund 130.000 Hartz-IV-Kinder verschwinden

Die Bundesagentur für Arbeit hat ihre Hartz-IV-Statistik geändert. Das Ziel: Mehr Transparenz. Doch zahlreiche Untergruppen von Leistungsbeziehern sorgen für Verwirrung und erklären nebenbei rund 130.000 Kinder in Hartz-IV-Haushalten zu nicht Hilfebedürftigen.

Im April 2016 hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) ihre Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz-IV-System) revidiert. Revidiert bedeutet in dem Fall, die Personengruppen in Hartz-IV-Hauhalten werden differenzierter erfasst. „Das seit 2005 angewandte Zähl- und Gültigkeitskonzept bildete (…) nicht mehr alle leistungsrechtlichen Teilaspekte des SGB II vollständig ab. (…) Eine verbesserte statistische Zuordnung dieser Gruppen erhöht die Transparenz der Grundsicherungsstatistik SGB II“, so die offizielle Begründung.

Doch ob man in diesem Fall tatsächlich für mehr Transparenz gesorgt hat, ist mehr als fraglich. Wo es bisher zwei Gruppen von Hartz-IV-Empfängern gab, zum einen die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, also Personen im erwerbsfähigen Alter zwischen 15 Jahren und der Regelaltersgrenze für den Renteneintritt und zum anderen die nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, darunter weit überwiegend Kinder unter 15 Jahren, hat die BA nun ganze zehn verwirrende Kategorien und Unterkategorien geschaffen.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Revision der Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II. Revisionseffekte (Methodenbericht), S. 12.

Das hat auch Folgen für die Aussagekraft der Zahlen, denn wo man bisher eindeutig sagen konnte, wie viele Menschen in Deutschland insgesamt, wie viele Erwerbsfähige und wie viele Kinder von Hartz-IV-Leistungen leben und wie hoch ihr Anteil an der entsprechenden Gesamtbevölkerung ist, werden nun einzelne Personengruppen aussortiert, weil sie „individuell betrachtet“ nicht leistungsberechtigt sind. Das betrifft vor allem Kinder, die laut BA „ihren individuellen Bedarf durch eigenes Einkommen decken“ können, darunter in erster Linie die so genannten Kinder ohne Leistungsanspruch (KOL). Hinzu kommen die „nicht erwerbsfähigen sonstigen Leistungsberechtigten“ und die „vom Leistungsanspruch ausgeschlossenen Personen“, jeweils alle unter 15 Jahre alt.

Das Einkommen der größten Gruppe KOL, das sie individuelle betrachtet zu Nicht-Leistungsberechtigten macht, umfasst hauptsächlich Unterhaltsleistungen von einem getrennt lebenden Elternteil und Kindergeld, aber auch Waisenrenten. In die Realität übersetzt bedeutet das zum Beispiel: Ein Kind lebt in einem Hartz-IV-Haushalt, für das dieser Haushalt Kindergeld sowie von einem getrennt lebenden Elternteil Unterhaltsleistungen erhält. Zusammengerechnet liegt dieser Betrag über dem Regelsatz für das betreffende Kind, je nach Alter zwischen 237 und 306 Euro. Das Kind selbst ist also nicht hilfebedürftig, zumindest, wenn man es isoliert von dem Haushalt betrachtet, in dem es lebt. Dass dieser Haushalt insgesamt aber weiterhin von Hartz-IV-Leistungen abhängig ist, ist für die Statistik irrelevant.

126.000 Kinder ohne Leistungsanspruch = 126.000 arme Kinder weniger

In Zahlen bedeutet das für das Jahr 2015: Statt der zuletzt auch in Presseberichten verbreiteten 1,54 Millionen leben tatsächlich 1,67 Millionen Kinder in Hartz-IV-Haushalten. 126.000 von ihnen haben für sich genommen keinen Leistungsanspruch (30.743 „nicht erwerbsfähige sonstige Leistungsberechtigte“, 89.597 „Kinder ohne Leistungsanspruch“ und 5.823 „vom Leistungsanspruch ausgeschlossene Personen“). Sie wachsen aber dennoch weiterhin in einem Armutskontext auf.
Deutliche Auswirkungen hat das auch auf die Hilfequote der Kinder unter 15 Jahren, die nun eben ohne die nach BA-Definition individuell nicht hilfebedürftigen Kinder berechnet wird. Nach der neuen Statistik lag sie 2015 bei 14,4 Prozent, nach alter Definition bei 15,6 Prozent.

Prof. Dr. Stefan Sell von der Hochschule Koblenz urteilt: „Das war mal wieder ein Beitrag aus der Reihe „Gestalten mit Statistik“. Nur dass es hier nicht um irgendwelche Belanglosigkeiten geht, sondern um die Grundsicherungsstatistik, die Aufschluss geben soll über ein System, auf das Millionen Menschen angewiesen sind im Bereich des Existenzminimums.“

Zum Weiterlesen:

Bundesagentur für Arbeit, Revision der Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II. Erweitertes Zähl- und Gültigkeitskonzept (Methodenbericht)

Bundesagentur für Arbeit, Revision der Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II. Revisionseffekte (Methodenbericht)

Stefan Sell, So viele sind es! Wirklich? Nicht nur bei den Arbeitslosen, auch bei der Zahl der Kinder in Hartz IV-Haushalten sollte man genauer hinschauen, in: Aktuelle Sozialpolitik (05.06.2016)

Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe e.V. (BIAJ), Hartz IV: Revision der Grundsicherungsstatistik – Revisionseffekte im Bund und in den Ländern (25.05.2016)