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Studien zeigen: Hartz-IV-Sanktionen verfehlen ihr Ziel

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Sanktionen destabilisieren die Lebenssituation von Hartz-IV-Empfängern. Das eigentliche Ziel, Leistungsempfänger zu motivieren und in Arbeit zu bringen, wird dagegen meistens verfehlt. Dies belegt ein Überblick der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags über ausgewählte Studien.

Hartz-IV-Empfänger müssen alle Möglichkeiten ausschöpfen, um ihre Hilfebedürftigkeit zu beenden oder zu verringern. Sie müssen zum Beispiel Arbeitsangebote annehmen, an Ein-Euro-Jobs oder anderen Maßnahmen teilnehmen und zu allen Terminen beim Jobcenter erscheinen. Erfüllen sie diese Pflichten nicht, können die Jobcenter die Hartz-IV-Leistungen kürzen und nach mehrfachen Pflichtverletzungen sogar zeitweise ganz einstellen, in der Regel für drei Monate. Bei unter 25-jährigen Empfängern entfallen die Leistungen schon beim ersten Pflichtverstoß vollständig. Ziel der Sanktion ist, die Leistungsempfänger so zur Mitwirkung zu erziehen und schließlich zur Arbeitsaufnahme zu bewegen.

Sanktionen werden von Jobcentern zwar etwas seltener verhängt, jedoch erhielten 2016 immer noch 420.000 Menschen Leistungskürzungen wegen Pflichtverstößen oder Meldeversäumnissen und die Sanktionsquote bewegt sich in den letzten Jahren kaum. Die Anzahl der Mehrfachsanktionen für einen Leistungsempfänger ist nach mehrjährigem Anstieg  zuletzt leicht gesunken (O-Ton berichtete).

Quelle: Bundesagentur für Arbeit (2017), Zeitreihe zu Sanktionen, Darstellung O-Ton Arbeitsmarkt.

Wie ein Überblick der wissenschaftlichen Dienste (WD) des deutschen Bundestags über qualitative Studien zum Thema Sanktionen zeigt, verfehlen Leistungskürzungen in den meisten Fällen ihr Ziel und tragen nicht zur Überwindung der Hilfebedürftigkeit bei Hartz-IV-Empfängern bei. Stattdessen belegen die sechs durch den WD ausgewählten qualitativen Untersuchungen, dass Sanktionen sich insgesamt negativ auf die Lebenssituation von Hartz-IV-Empfängern auswirken. Auch bei Mitarbeitern der Jobcenter sind Sanktionen, vor allem bei steigender Härte, umstritten wie eine ausgewertete Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) zeigt.

Sanktionen führen zu Verschuldung und Wohnungslosigkeit

Besonders hart für Hartz-IV-Empfänger sind die finanziellen Folgen einer Sanktion. Empfänger haben häufig aufgrund langjährigen Leistungsbezugs keine finanziellen Rücklagen und können so die Kürzung der eigentlich existenzsichernden Leistungen nur selten ausgleichen. Generell verursachen Leistungskürzung Schuldenproblematiken oder verschlimmern diese. Infolge dessen kommt es häufig zu Mietrückständen bei den Sanktionierten. Die ausgewählten Studien ergaben, dass Sanktionen die Hauptursache bei Wohnungsverlust von Hartz-IV-Empfängern sind. Das Risiko von Wohnungslosigkeit steigt also mit der Zahl der verhängten Sanktionen an.

Sanktionen verschlechtern die Gesundheit von Hartz-IV-Empfängern

Mehrere Studien weisen auf einen Zusammenhang zwischen Sanktionen und einer Verschlechterung der seelischen und körperlichen Gesundheitssituation der Sanktionierten hin. Einerseits wird das empfindlich niedrige Budget der Empfänger für Lebensmittel angegriffen. Während des Sanktionszeitraums leiden die Betroffenen daher oft an mangelhafter Ernährung. Lebensmittelgutscheine, die von den Jobcentern als Ersatz für Geldleistungen bei Sanktion ausgegeben werden, nutzen die Sanktionierten nur ungern. Dies liege nicht nur an der empfundenen Erniedrigung, die mit Lebensmittelgutscheinen verbunden wird. Außerdem würden nicht alle Hartz-IV-Empfänger den Anspruch auf Lebensmittelgutscheine kennen. Sanktionierte entwickeln infolge der Leistungskürzung andererseits oft auch seelische Probleme. Insbesondere unter 25-jährige leiden nach einer Studie des Instituts für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG) an den psychischen Auswirkungen einer Sanktion. Psychisch erkrankte Leistungsempfänger werden nach einer Untersuchung des IAB zwar seltener von Mitarbeitern der Jobcenter sanktioniert, jedoch werden Vorerkrankungen von diesen nicht immer erkannt.

Sanktionen führen zu sozialer Isolation

Auch das Sozialleben von Sanktionierten ist stark negativ beeinträchtigt. Um ihre Ausgaben den gekürzten Leistungen anzupassen, müssen Sanktionierte auf Freizeitaktivitäten verzichten. Zum Teil kommt ein Verlust des Telefonanschlusses dazu. Dabei haben Sanktionen und geringe soziale Teilhabe eine wechselseitige Wirkung. Nicht nur die Sanktion führt bei Betroffenen zu sozialer Isolation, sondern auch Menschen mit geringem Teilhabeempfinden werden öfter sanktioniert. Eine Leistungskürzung trifft dabei nicht nur die sanktionierte Einzelperson, sondern die gesamte Bedarfsgemeinschaft und stellt damit eine Belastung für Familien und Partnerschaften dar (O-Ton berichtete). Zuletzt beeinträchtigen Sanktionen auch die Beziehung zwischen Hartz-IV-Empfänger und Jobcenter. Je schwerwiegender die Leistungskürzung ausfällt, umso häufiger kommt es zu einem kompletten Kontaktabbruch von Seite des Sanktionierten.

Ausnahme: Unter 25-jährige nehmen häufiger (prekäre) Arbeit auf

Im Durchschnitt tragen Sanktionen zu einer Verschlechterung der Lebenssituation von Hart-IV-Empfängern bei und entfalten nicht die gewünschte erzieherische Wirkung. Eine Verringerung oder Beendigung der Hilfebedürftigkeit wird laut der ausgewählten Studien also nicht erleichtert, sondern vielmehr erschwert. Einzig bei unter 25-jährigen führten Vollsanktionen zu verstärkter Arbeitssuche. Auf diese Weise versuchen Sanktionierte, ihre finanzielle Notlage abzumildern oder zu beenden. Jedoch weist eine Studie des ISG darauf hin, dass es sich dabei lediglich um kurzlebige Beschäftigungsverhältnisse handelt auch in dieser Gruppe somit keine dauerhafte Überwindung des Leistungsbezugs gelingt.

von Lena Becher

 

 

Zum Weiterlesen:

Deutscher Bundestag. Wissenschaftliche Dienste, Auswirkungen von Sanktionen im SGB II, Überblick über qualitative Studien in Deutschland, 7. Februar 2017.

Bundesagentur für Arbeit, Zeitreihe zu Sanktionen – Deutschland mit Ländern, März 2017.