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Weiterhin schärfere Sanktionsregeln für unter 25-jährige „Hartz IV“-Empfänger

(o-ton) Der Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales hat am Mittwochvormittag mehrheitlich gegen die Aufhebung der schärferen Sanktionsregeln für jüngere „Hartz IV“-Empfänger entschieden. CDU/CSU und FDP stimmten gegen den Antrag der Fraktion Die Linke – SPD und Grüne enthielten sich.

Jugendliche unter 25 Jahren treffen Sanktionen härter als ältere Empfänger von „Hartz IV“-Leistungen. Beim ersten Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht an den Maßnahmen der Jobcenter wird die Regelleistung für bis zu drei Monate gestrichen. Beim zweiten Verstoß innerhalb eines Jahres werden auch die Kosten für Unterkunft und Heizung nicht mehr erstattet. In dieser Zeit führen die Betroffenen ein Leben unterhalb des Existenzminimums. Beantragen sie keine Ersatzleistungen, zum Beispiel Lebensmittelgutscheine, sind sie im Extremfall nur noch eingeschränkt krankenversichert (O-Ton berichtete).

Die schärferen Sanktionsregeln für Jugendliche sind umstritten. Auch Arbeitsvermittler der Bundesagentur für Arbeit stehen ihnen sehr kritisch gegenüber. Vielfach seien die sanktionierten Jugendlichen mit den Kürzungen komplett überfordert. Sie resignierten, brächen den Kontakt zum Jobcenter ab und verschwänden. Nicht selten sei Kleinkriminalität, Schwarzarbeit und Verschuldung die Folge.

Zum Weiterlesen:

Sofortige Abschaffung der Sanktionssonderregeln für junge Hartz-IV-Berechtigte, Bundestagsantrag der Fraktion die Linke

O-Ton Arbeitsmarkt, Monatlich 10.403 vollsanktionierte „Hartz IV“-Empfänger in 2011