Das „Bürgergeld“ wird abgeräumt – aber war da nicht noch ein letztes Aufbäumen in der mitregierenden SPD?

Am 5. März 2026 wurde die „Abschaffung“ des Bürgergeldes und die Implementierung einer „neuen“ Grundsicherung mit der Mehrheit der Abgeordneten der Koalitionsfraktionen – also CDU/CSU und SPD – im Deutschen Bundestag beschlossen. Die Regelungen können – vorbehaltlich der noch ausstehenden Abstimmung im Bundesrat (wobei das 13. SGB II-Änderungsgesetz kein zustimmungspflichtiges Gesetz ist) – weitgehend im Sommer dieses Jahres in Kraft treten.

Aber war da nicht noch ein Rest an Widerstand gegen die Abwicklung des erst 2023 eingeführten Bürgergeldes innerhalb einer der mitregierenden Parteien?

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Die „neue“ Grundsicherung ist im Bundestag beschlossen worden. Im Sommer 2026 treten die neuen Regelungen weitgehend in Kraft

Der Bundestag hat am Donnerstag, 5. März 2026, nach einstündiger Aussprache die von der Bundesregierung geplante Umgestaltung des Bürgergelds zu einer neuen Grundsicherung beschlossen. In namentlicher Abstimmung votierten 320 Abgeordnete für den „Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze“ (21/354121/4087) in der vom Ausschuss für Arbeit und Soziales geänderten Fassung (21/4522 Buchstabe a). 268 Abgeordnete stimmten dagegen, es gab zwei Enthaltungen. Zur Abstimmung lag auch ein Bericht des Haushaltsausschusses zur Finanzierbarkeit (21/4523) vor. 

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Ein schwarz-roter Donnerstag: Am 5. März 2026 soll die „neue Grundsicherung“ im Bundestag abschließend behandelt werden. Eine Stunde Debatte sind eingeplant

Auf der Seite des Deutschen Bundestages werden wir unter der Überschrift Entscheidung über Umge­staltung des Bürgergelds zur Grundsicherung vorgewarnt: »Das Parlament entscheidet am Donnerstag, 5. März 2026, über die von der Bundesregierung geplante Umgestaltung des Bürgergelds zu einer neuen Grundsicherung nach einer einstündigen Debatte. Zu dem „Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze“ (21/3541, 21/4087) wird der Ausschuss für Arbeit und Soziales eine Beschlussempfehlung abgeben und der Haushaltsausschuss einen Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages vorlegen.«

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