6. Mai 2020
Im April 2020 (vorläufige und hochgerechnete Angaben) waren nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) rund 49.000 Menschen in Deutschland in einem geförderten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis im Rahmen des Teilhabechancengesetzes tätig. Das Teilhabechancengesetz (THCG) trat am 1. Januar 2019 in Kraft und besteht aus den Förderungen Teilhabe am Arbeitsmarkt (TaAM) und Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (EVL). Knapp 10.400 Beschäftigte erhielten eine Förderung über die Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (EVL) und rund 38.800 Beschäftigte eine Förderung über die Teilhabe am Arbeitsmarkt (TaAM). Im April 2020 wurden rund 1.500 Personen in eines der beiden Instrumente zugewiesen, davon rund 400 in die EVL und knapp 1.100 in die TaAm.